VG Aachen, 2 K 1140/02.A und 2 K 1924/00.A, Urteile v. 12.08.03, IBIS M4068, Asylmagazin 10/2003, 30, www.asyl.net/Magazin/10_2003c.htm - E2, Pressemitteilung DAV 10.09.03 www.anwaltverein.de/03/02/2003/34-03.html Konventionsflüchtlingsanerkennung für 36-jährige Frau aus Nigeria und ihre 3jährige Tochter, weil ihnen Genitalverstümmelung droht. In Nigeria sei die Gefahr zwangsweiser Genitalverstümmelung weit verbreitet (Schätzungen von Experten variieren von 40 bis 90 %). Weil der nigerianische Staat hiergegen keinen effektiven Schutz bietet, hat das VG beiden Klägerinnen Schutz wegen „politischer Verfolgung“ gemäß der GK zugesprochen.