BVerfG 1 BvR 1970/95, B.v. 10.10.01, NVwZ 2002, 464, Volltext über www.bundesverfassungsgericht.de Das BVerfG weist die Verfassungsbeschwerde gegen das Ausländerzentralregistergesetz wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit der Antragsteller und unter Verweis auf die vorherige Anrufung der Fachgerichte ab, befasst sich aber mit Fragen der Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte durch das AZR.
VG Köln 20 K 10510/00, U.v. 19.12.02, InfAuslR 2003, 266 Die Speicherung der Daten von EU-Bürgern, die ein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist unzulässig.