VG Hamburg 16 VG 5205/2002, B.v. 11.12.02, IBIS M3249, Asylmagazin 4/2003, 41,www.asyl.net/Magazin/Docs/2003/M-3/3249.pdfAbschiebungshindernis des ausländischen Vaters eine deutschen Kindes während laufendem Sorgerechtsverfahren. (...) Auch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, nämlich einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG bis zum rechtskräftigen Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf seine Scheidung von seiner deutschen Ehefrau und die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für seine im Juli 2000 geborene Tochter, die deutsche Staatsangehörige ist. Der Antragsteller kann beanspruchen, während dieses Zeitraumes von Abschiebemaßnahmen verschont zu bleiben, da die Abschiebung solange rechtlich unmöglich im Sinne des § 55 Abs. 2 AuslG ist. Dem Antragsteller steht zudem ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Antragsgegnerin über die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach § 28 Abs. 1 AuslG im Hinblick auf das laufende familiengerichtliche Verfahren zum Umgangsrecht zu (vgl. OVG Saarland, B.v. 05.03.01, 9 W 7/00 - Juris.). Würde der Antragsteller vor einer familiengerichtlichen Entscheidung abgeschoben, könnte er sein Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 6 Abs. 1 GG nicht ausüben.