OLG München 6 U 4759/99 v. 25.01.01; Asylmagazin 4/2001, 38; IBIS e.V. C1598, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1598.pdf Die Klage des Augsburger Anwaltsvereins, einem Caritas-Mitarbeiter im Wege der Unterlassung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 100.000.- DM zu untersagen, Rechtsangelegenheiten dadurch zu besorgen, dass für Flüchtlinge Anträge nach AuslG oder AsylVfG vorformuliert und bei der Ausländerbehörde oder einer Polizeidienststelle eingereicht werden, wird abgewiesen.