Dolmetsch- und Übersetzungskosten bei Agentur für Arbeit und Jobcenter: Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU können Arbeitnehmer in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Nach EU-Recht besteht hier ein Anspruch auf Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten durch die BA, siehe dazu Dienstanweisung der BA (HEGA): www.harald-thome.de/media/files/HEGA_10_2008_-_15_-_Inanspruchnahme_von_Dolmetscher.pdf und Antwort auf eine kleine Anfrage im Berliner Senat: www.elke-breitenbach.de/uploads/media/ka17-12607.pdf