OVG Lüneburg 12 L 614/99 v. 11.2.99, GK AsylbLG vor § 1 OVG Nr. 4 Der Antrag, die Berufung gegen das Urteil VG Lüneburg 6 A 175/97 v. 14.1.99 zuzulassen, bleibt ohne Erfolg. Die als Zulassungsgründe geltend gemachten besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten sowie die grundsätzliche Bedeutung sind nicht hinreichend dargelegt (wird mit rein formaljuristischer Begründung ausgeführt, ohne sich inhaltlich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der 1. AsylbLG-Novelle auseinanderzusetzen).