VG Greifswald 5 B 1192/01, B.v. 17.07.01, GK AsylbLG § 2 Abs. 1 VG Nr. 28.1 § 1a AsylbLG begründet einen eigenständigen Leistungsanspruch außerhalb von § 3, so dass Zeiten der Kürzung nach § 1a nicht für die 36-Monatsfrist des § 2 AsylbLG zählen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Kürzung rechtmäßig war, da das Gesetz allein auf den tatsächlichen Leistungsbezug abstellt.
Der Beschwerdezulassungsantrag der Antragsteller gegen diesen Beschluss wurde vom OVG Me-Vo 1 M 77 01, B.v. 21.08.01 abgelehnt.