VG Gera 6 E 395/96.GE, B.v. 26.4.96, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1060.pdf Anspruch auf Geldleistungen nach § 2 AsylbLG für einen Kosovo-Albaner bei verwaltungsgerichtlich zugesprochener, dennoch von der Ausländerbehörde nicht erteilter Duldung. § 2 ist seinem Sinngehalt nach auf Personen auszuweiten, die einen Anspruch auf eine Duldung haben, ohne daß diese bereits erteilt sein muß. Andererseits könnten Leistungsberechtigte allein schon dadurch von den Leistungen nach BSHG ausgeschlossen werden, indem entgegen dem ausländerrechtlichen Anspruch keine Duldungen erteilt werden.