SG Hildesheim S 34 AY 12/05 ER, B.v. 20.5.2005. Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG. Keine Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn die zuständige Behörde die Mitwirkungshandlungen nicht konkretisiert.
Die Passersatzbeschaffung der aus Armenien stammenden Antragsteller scheiterte an der Weigerung der Botschaften, Papiere zu erteilen. Die Ausländerbehörde vertrat die Ansicht, die Ausländer müssten unaufgefordert von sich aus wegen § 82 AufenthG weitere Maßnahmen ergreifen um Pässe zu erhalten. Die Erfüllung von der Behörde geforderter Mitwirkungshandlungen sei nicht ausreichend. .
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