SG Hildesheim S 44 AY 35/05 ER, B.v. 10.11.05 www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/7759.pdf Leistungen nach § 2 AsylbLG für 1991 eingereiste geduldete Roma aus dem Kosovo. Die Antragsteller wurden 1995 vom VG asylberechtigt anerkannt, was 1997 vom OVG aufgehoben wurde. Der Asylantrag war somit nicht offensichtlich unbegründet. Ein "Rechtsmissbrauch" i.S.d. § 2 AsylbLG F. 2005 liegt nicht vor. Nach Auffassung des SG kann nur die Weigerung bei der Mitwirkung behördlich veranlasster Maßnahmen rechtsmissbräuchlich sein, nicht aber das Fehlen freiwilliger Ausreisebemühungen. Eine freiwillige Ausreise wäre darüber hinaus für Roma aus dem Kosovo aber auch nicht zumutbar.