BSG B 8 AY 5/07 R, U.v. 17.06.08, InfAuslR 2008, 458 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2226.pdf
Das BSG hat im Zusammenhang mit § 2 AsylbLG entschieden, dass § 44 SGB X (Antrag des Leistungsberechtigten auf rückwirkende Überprüfung und ggf. Aufhebung bereits bestandskräftiger Entscheidungen) auch für den Bereich des AsylbLG anwendbar ist.
LSG Nds-Bremen L 11 AY 2/08, U.v. 20.01.09www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2250.pdf Der Kläger hat die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst. Er ist nach eigenen Angaben staatenloser Kurde aus dem Libanon, hatte jedoch im Asylverfahren angegeben Libanese zu sein. Die Behörde ist der Auffassung dass er die libanesische Staatsangehörigkeit besitz, da er diese von seinen Vorfahren ableiten könnte.