§ 1 AsylbLG - keine Leistungen für Ausländer, die eine Duldung beantragen unter Verweis auf das Asylverfahren?
VGH Hessen 11 TG 667/94, B.v. 30.03.94, NVwZ-Beilage 5/94, 33, IBIS e.V.: C1073: Bei dem Duldungsantrag eines Kosovo-Albaners handelt es sich ungeachtet der Bezeichnung um einen Asylantrag. Unterkunft als Obdachloser kann deshalb nicht beansprucht werden, da der Antragsteller einen Anspruch auf Aufnahme in der Erstaufnahmestelle für Asylbewerber hat.
Sinngemäß ebenso VGH Hessen 11 TG 916/94, B.v. 30.03.94, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2203.pdf
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