VG Potsdam 7 L 1158/00, B.v.24.10.00, GK AsylbLG § 2 Abs. 3 VG Nr. 3 Minderjährige Kinder erhalten Leistungen nach § 3 AsylbLG nur, wenn sie in ihrer Person neben den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 (mindestens ein Elternteil bezieht Leistungen nach § 2) auch die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 (36-Monatsfrist; Abschiebe- und Ausreisehindernisse) erfüllen. Im Wege der Auslegung kann kein anderes Ergebnis gefunden werden.