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VG Leipzig 2 K 1213/97 v. 24.09.97



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VG Leipzig 2 K 1213/97 v. 24.09.97, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1293.pdf Zum Anspruch auf Mietkostenübernahme nach § 3 Abs. 2 Asyl­bLG (neu). Vorliegend wurde die Mietkostenübernahme abgelehnt, da der Fall nicht derart atypisch ist, dass er al­lein durch Geldleistungen in Form der Übernahme der Wohnungskosten aufzulösen wäre. Zudem erscheint zwei­felhaft, ob § 3 Abs. 2 AsylbLG (neu) überhaupt einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung über An­träge auf Abweichung vom Sachleistungsprinzip einräumen soll. Vielmehr deutet einiges darauf hin, dass das in § 3 Abs. 2 eröffnete Ermessen lediglich zu erleichterten Handhabung des Gesetzes durch die zuständigen Behörden dienen sollte, wofür auch die Gesetzessystematik und die Entstehungsgeschichte sprechen.

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