VG Meinigen 01.06.06, 8 K 560/04.Me, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2643.pdfKeine Brillen für kurzsichtige Schulkinder, obwohl diese zum Lesen des Tafelbildes erfoderlich sind. Das VG prüft den Anspruch lediglich als Leistung zur Gesundheit nach §§ 4 und 6 AsylbLG, ohne zu erwägen ob die Leistung nach § 6 zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sein könnte.
SG Gießen S 18 AY 6/06, Gerichtsbescheid v. 10.08.06, SAR 06/2007www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2039.pdf Eine ärztlich verordnete Krankengymnastik/Physiotherapie und Wärmebehandlung ist zur Schmerzlinderung erforderlich und unterfällt damit hinsichtlich der Pflicht zur Kostenübernahme dem § 4 Abs. 1 S. 1 AsylbLG.