Brief Word


LSG Halle L 5 AS 643/15 B ER B.v. 09.10.15



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə762/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   758   759   760   761   762   763   764   765   ...   2201
LSG Halle L 5 AS 643/15 B ER B.v. 09.10.15 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2679.pdf ALG II für syrischen Flüchtling, der aufgrund einer Verpflichtungserklärung seines Bruders im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen ist und eine AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten hat, nachdem der zugereiste Bruder als Flüchtling anerkannt wurde und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2, 1. Alt. AufenthG erhalten hat. Das Vorhandensein einer Verpflichtungserklärung setzt dieser Aufenthaltstitel gerade nicht voraus. Zum anderen begründet die Verpflichtungserklärung nur einen Kostenersatzanspruch der Behörde gegen den Verpflichtungsgeber, nicht jedoch einen unmittelbaren Anspruch des Antragstellers gegen den Verpflichtungsgeber. RA Philippsohn aus Hannover, der die Entscheidung erstritten hat, weist darauf hin, dass nach dieser obergerichtlichen Entscheidung in gleichartig gelagerten Fällen zumindest Prozesskostenhilfe zu gewähren ist.



Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   758   759   760   761   762   763   764   765   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin