§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG - Leistungen nach AsylbLG für Deutsche?
LSG Ba-Wü L 12 AS 5604/06 ER-B, B.v. 08.01.07, InfAuslR 2007, 210, www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/10519.pdf
Sachverhalt: Das Jobcenter hat die Leistungen nach SGB II für das deutsche Kind einer Asylbewerberin aus Kamerun unter Verweis auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG abgelehnt.
Gründe: Die Gewährung von Leistungen nach AsylbLG für das deutsche Kind ist nicht begründbar, da es hierdurch auf Grund seiner Abstammung von einer Asylbewerberin benachteiligt würde. Der Zweck des AsylbLG, die Attraktivität des Zuzugs in die Bundesrepublik zu vermindern, ist im Falle des Kindes nicht legitim, da dieses ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Zwar nennt
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