LSG Rh-Pfalz L 1 SO 84/09 B ER, B.v. 12.02.10www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2342.pdf Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende nach SGB II für rumänischen Studentin und Sozialgeld nach SGB II für ihr Kind.
ErwerbsfähigkeitiSd SGB II liegt auch beim beschränktem Arbeitsmarktzugang ausländischer Studierender vor. Durch die Berechtigung 90 ganze bzw. 180 halbe Tage im Jahr zu arbeiten ist die Voraussetzung der Erwerbsfähigkeit des § 8 II SGB II erfüllt. Das LSG lässt offen, ob daneben auch die reale Chance der Antragstellerin, als neue EU-Bürgerin nach Vorrangprüfung eine Arbeitserlaubnis (zumindest) für eine geringfügige Tätigkeit zu erlangen, für die Annahme der Erwerbsfähigkeit ausreicht.