Der Neubeginn: Eine Allianz für das Zukunftsland Nordrhein-Westfalen 2



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V. Gleichstellung verwirklichen

Tatsächliche Gleichstellung verwirklichen, die Kompetenz von Frauen zur Geltung bringen


Wir wollen in den nächsten fünf Jahren der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft noch näher kom­men. Das ist ein Gebot der Verfassung und eine Voraussetzung für eine gerech­te und solidarische Gesellschaft. Das ist insbesondere auch ein Gebot der Vernunft: Unser Land kann es sich nicht leisten, auf die Innovations­kraft, die Qualifikationen und Kompetenzen von Frauen zu ver­zichten.

Frauenpolitik in Nordrhein-Westfalen bleibt Querschnittsaufgabe. Nach ­den Vorgaben des Amsterdamer Vertrags machen wir Gender Mainstreaming zum Leitgedanken unseres politischen Handelns. Bereits bei der Planung wie auch der Durchführung, Begleitung und Bewertung staatlicher Maßnahmen sind de­ren quantitative und qualitative Auswirkungen auf Frauen und Männer zu berück­sichtigen.

Gleichzeitig bekräftigen wir unsere Absicht, spezifische Frauenprojekte und -maßnahmen durchzuführen und zu verstärken, die als “klassische Frauen­förderung“ gezielt Benachteiligungen von Frauen angehen.

Beide Ansätze ergänzen sich.

  • Wir haben heute in Nordrhein-Westfalen eine bundesweit vorbildliche Infrastruk­tur für Frauen, die offene und versteckte Diskriminierung auf­deckt, die Frauen unterstützt, fördert und sie motiviert, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen: fast 400 kommunale Gleichstellungsbeauftragte, ein Netz von Frauen- und Mädchen­häusern, allgemeine und spezialisierte Frauenberatungsstellen, Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt, Unterbringungsmöglichkeiten für Menschenhandels­opfer, Regio­nalstellen “Frau und Beruf“ sowie viele Fraueninitiativen und Projek­te. Dieses Angebot wollen wir bedarfsgerecht weiterentwickeln, bestehende Lücken schließen und die Kooperation untereinander sowie mit externen Bündnis­partnerinnen und -partnern vorantreiben. Dies schließt die Initiie­rung von Ak­tionsbündnissen ein. Wir wollen den Aufbau eines Internet-gestützten Informations- und Kommunikationsnetzwerkes für Mädchen und Frauen.

  • Es gilt, die Chancen für Frauen in der Informationsgesellschaft offensiv zu nut­zen. Auch in den anderen Schlüsseltechnologien der Zukunft müssen Frauen Fuß fassen. Wir wollen deshalb besondere Anstrengungen unternehmen, um die Ausbildungschancen von jungen Frauen in zukunfts­orientierten Berufen zu verbessern und die beruflichen Arbeitsplatz- und Aufstiegschancen für Frauen zu erweitern. Wir werden uns dafür stark machen, dass Frauen die Technik, die sie nutzen, zukünftig selbst mit­entwickeln und mitgestalten. Deshalb wollen wir bereits in Kindergarten, Schule und Jugendhilfe Mädchen und Jungen eigene Wege zur Aneig­nung technischen Wissens und von Medienkompetenz ermög­lichen. Mit einer Landeskampagne wollen wir gezielt Mädchen an­sprechen, um sie für berufliche Perspektiven und Chancen der Informations- und Kom­munika­tionstechnologien zu interessieren. Mögliche Chan­cen der Informationsgesell­schaft für eine bes­sere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Beispiel durch Telearbeit in so­zialverträglicher Form, werden wir unterstützen.

  • Frauenförderung im öffentlichen Dienst ist uns Verpflichtung. Das Lan­desgleich­stellungsgesetz hält wirksame Instrumente bereit, die wir konse­quent anwenden wer­den. Frauenförderpläne als Zielvereinbarungen und neue Steuerungsinstru­mente stellen sicher, dass effektive Frauenförderung auch zu­künftig Markenzei­chen öffentlicher Verwaltung ist. Dies muss erst recht im Rahmen der notwendi­gen Umstrukturierung des Öffentlichen Dienstes gelten. Ver­waltungsmodernisie­rung und Frauenför­derung bedingen einander. Der Ausbau flexibler Arbeitszeit­modelle sowie Teilzeit in Führungspositionen werden die Vereinbarkeit von Fa­milie und Beruf weiter verbessern und Karrierechancen eröffnen.

  • Eine zukunftsgerichtete Frauenpolitik muss sich im besonderen Maße an den Lebenslagen und Bedürfnissen von Mädchen und jungen Frauen orie­ntieren. Schule und Hochschule kommt dabei eine herausgehobene Ver­antwortung zu. Wir werden Angebote der reflexiven Koedukation qualitativ und quantitativ weiterentwickeln. Der anstehende Generationenwech­sel im Lehrkörper der Hoch­schulen eröffnet die Chan­ce, verstärkt Profes­suren mit Frauen zu besetzen. Wir unterstützen die Fortführung und die Weiterentwicklung von Frauenstudiengängen und Frauenprogrammen an den Hoch­schulen.

  • Durch eine konsequente Umsetzung der Regelungen des Landesgleich­stellungs­gesetzes, insbesondere der darin verankerten Koppelung der Mittel­vergabe an Fortschritte bei der Frauenförderung werden wir darauf hinwirken, den Anteil von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen vor allem in den Berei­chen zu steigern, in denen sie unterrepräsentiert sind.

  • Die Bekämpfung von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, gegen Frauen und Kinder bleibt für uns auf der Grundlage der Beschlüsse des Landtags in der 12. Legislaturperiode ein wichtiger Schwerpunkt. Wir werden das Handlungs­konzept der Landesregierung mit den Säulen “Verbesserung der Prävention“, “Schutz und Hilfe für die Opfer“, “Konsequente Bestrafung der Täter“ sowie “Op­ferschutz im Verfahren“ konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Wir begrü­ßen nachdrücklich den Aktionsplan der Bun­desregierung. Nordrhein-Westfalen ist zur Zusammenarbeit bei der Umset­zung des Gesamtkonzepts bereit. Wir wer­den dabei den Sachver­stand aller mit der Gewaltproblematik befassten Stellen einbeziehen.

  • Die effek­tive Bekämpfung von und die Intervention bei Gewalt, wie sie auch der Aktionsplan fordert, setzt eine enge Kooperation von Polizei, Justiz, Frauen- und Mädchenhäusern, Beratungsstellen, Notrufen und sonstigen Institutionen vor Ort voraus, die wir unterstützen werden. Die von der Bundesregierung angekündigte Vereinfachung einer befristeten Woh­nungszuweisung zu Lasten eines gewalt­tätigen Angehörigen und die Möglichkeit, eine spezielle Grundlage für Schutz­anordnungen hinsichtlich Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverboten zu schaffen, bewerten wir positiv. Wir werden unsererseits die notwendigen flankie­renden Maß­nahmen im polizeirechtlichen Bereich sicherstellen und darüber hinausge­hende Kon­sequenzen für Richter- und Staatsanwaltschaft prü­fen. Aus­stiegsprojekte für Prostituierte wollen wir weiter fördern und bundesrechtliche Bestrebungen zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituiert­en werden wir unterstützen.

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