Die Kongregation der Schwestern


Die Jahre des Weltkrieges. Neuorganisation der



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Die Jahre des Weltkrieges. Neuorganisation der


Genossenschaft. Die Errichtung von Provinzen.

Erstes Kapitel.



Die Geschichte der Kongregation während des Weltkrieges.

Im Juli 1914 fanden, wie sonst in jedem Jahre, die geistlichen Übungen der französischen Oberinnen statt. Am 23. dieses Monats verließen sie in freudiger und gehobener Stimmung das gastliche Mutterhaus, um mit neuem Mut auf ihre Posten zurückzukehren. Kein Mensch dachte damals noch an die furchtbaren Dinge, die in so kurzer Zeit über die Welt hereinbrechen sollten. Am 4. August sollten ihre deutschen Mitschwestern zu den Exerzitien eintreffen. Aber die sich überstürzenden Ereignisse, die Erklärung des Kriegszustandes am 31. Juli, die am 1. August verkündete Mobilmachung, das gewaltige Auflodern des Kriegsbrandes, all diese die Völker erschütternden und alle Gemüter aufwühlenden Geschehnisse fanden ihren Widerhall auch in den Reihen der Genossenschaft. Das Wort "Krieg", das während eines fast ein halbes Jahrhundert dauernden Friedenszustandes zwischen den Völkern Mitteleuropas seinen Schrecken sozusagen verloren hatte, weil man es bloß aus den Schulbüchern kannte, erfüllte mit einem Male die Gemüter mit namen­loser Angst. Die zwei Völker, deren Töchter sich im Mutterhause jahrzehntelang zu gottgefälliger, christlicher Liebesarbeit zusammengefunden hatten, standen sich wieder feindlich gegenüber. Mit Furcht und Zittern schauten die Insassen des Mutterhauses den kommenden Ereignissen entgegen. Die Erinnerungen an die blutigen Augusttage von 1870, die sich in unmittelbarer Nähe des ersten Mutterhauses in Niederbronn abgespielt hatten, wurden lebendig. Werden die entzweiten Völker wiederum in diesem Landstrich aufeinanderprallen? Tag und Nacht hörte man das dumpfe Rollen der Züge, die Mannschaften und Material nach dem Westen schafften. Dann drang der Geschützdonner der Schlacht bei Saarburg herüber. Ihr Aus­gang ließ die anfänglich gehegten Befürchtungen nicht eintreten. Auf einer weit rückwärts gelegenen Linie spielte sich das blutige Schauspiel ab; Belgien, Nordfrankreich, das südliche Elsaß, Täler und Kämme der Vogesen mußten die zerstörende Wucht der modernen Kriegstechnik über sich ergehen lassen. Wie eine Insel des Friedens lag während der endlos scheinenden Blutjahre das Mutterhaus da, und seine Bewohner konnten dem Herrn danken für den gnädigen Schutz, den er ihnen zuteil werden ließ.

Aber bald begann es sich auf dieser Insel zu regen. Eine fieberhafte Tätigkeit hob an, hier und überall, wo die Schwestern des Allerheiligsten Heilandes ihre Niederlassungen hatten. Die für den 8. September 1914 angesetzte Einkleidung und Profeß war des Krieges wegen auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Dafür trafen am 9. September die ersten Verwundeten von der Westfront im Mutterhause ein, das die Räume des Exerzitienhauses als Lazarett zur Verfügung gestellt hatte. Die Pflege verwundeter und kranker Soldaten, das war nun das große Liebeswerk, welches die Hauptkraft der Kongregation in Anspruch nahm. In Elsaß-Lothringen, Baden, Hessen, Bayern stellte sie der deutschen Heeresverwaltung 19 ihrer Häuser zur Verfügung; in diesen und in 114 anderen Lazaretten wirkten 664 Schwestern.

Die Schwestern auf der französischen Seite standen in opfervoller Liebestätigkeit hinter ihren deutschen Mitschwestern nicht zurück: über 200 Schwestern verteilten sich auf die Lazarette.

Der Verlauf der Kriegsereignisse hatte bewirkt, daß von den französischen Niederlassungen mehrere in das deutsche Okkupationsgebiet fielen: Lille, La Madaleine-lez-Lille, Roubaix, Rimogne (Ardennen), Witry-lès-Reims, Le Tuquet. Umgekehrt kamen folgende elsässische Häuser in den Bereich der französischen Besetzung: Dammerkirch, Hüsseren, Malmerspach, Moosch, Sentheim, Thann und Weiler bei Thann.

Leider fielen auch manche Filialen teilweise oder ganz der Kriegsfurie zum Opfer. Im südlichen Elsaß erlitten die Häuser in Sulz, Alt-Thann, das Waisenhaus in Thann starke Beschädigungen; die Arbeiterküche in Gebweiler wurde ganz zerstört. Im Dezember 1915 mußte das Haus in Altkirch geräumt werden; im Februar desselben Jahres hatten die Schwestern des Spitals zu Hirsingen ihre Kranken ins Lothringische und Luxemburgische flüchten müssen. Im Juni 1917 mußte das Mädchenheim in Regisheim aufgegeben werden. Ganz zerstört wurde gleich zu Beginn des Krieges das Haus in Saales.

Noch schlimmer erging es den nordfranzösischen Häusern. Im Dezember 1914 wurde das Greisenasyl in Pont-à-Mousson gänzlich durch Granaten zerstört und das Waisenhaus daselbst, das 1915 verlassen werden mußte, stark mitgenommen, ebenso die dritte Schwesternniederlassung in dieser Stadt. Unter dem harten Schicksal der Stadt Reims litten auch die drei Schwesternhäuser: zwei davon, im Faubourg Cérès und in der Rue Ponsardin, wurden ganz zertrümmert, das dritte, in der Rue Pontgivart gelegen, erlitt starke Beschädigungen.

Am 6. November 1915 erhielt das Mutterhaus zu den Verwundeten, die es beherbergte und pflegte, eine große Anzahl neuer Gäste: es kamen 68 Mädchen des bedrohten Waisenhauses von Gebweiler, am 14. Januar 1916 folgten ihnen 51 Knaben von ebenda. Die Kinder blieben bis zum 1. März 1919, so daß die Küche des Mutterhauses während der ganzen Kriegszeit ohne die kranken Soldaten, die bis Herbst 1917 hier weilten, ca. 350 Menschen zu ernähren hatte. Doch sorgte Gott und die aufopferungsvolle, rastlose Arbeit der Ökonomieschwestern dafür, daß niemand Mangel litt.

Die Schlachtfront bildete eine unübersteigbare Mauer zwischen dem Mutterhaus und seinen in Frankreich weilenden Töchtern. Glücklicherweise waren diese nicht ganz verwaist. Schwester Séraphine, die Assistentin und Visitatorin der französischen Häuser, weilte gerade bei Kriegsausbruch jenseits der Vogesen und konnte nicht mehr zurückkehren. So vermochte sie die Leitung der französischen Schwestern in die Hand zu nehmen und nach dem Rechten zu sehen, den Lazarettdienst zu regeln und den ganzen Betrieb der Genossenschaft aufrechtzuerhalten. Das Schwesternhaus zu Porrentruy in der neutralen Schweiz bildete den Verknüpfungspunkt mit der ehrw. Mutter, so daß man auch im Mutterhause ziemlich auf dem laufenden blieb über die Schicksale der Schwestern auf der anderen Seite der Front. Zweimal konnte hier die Generaloberin mit Schwester Séraphine zusammentreffen, zweimal auch versuchte sie, ihre Töchter in dem besetzten Nordfrankreich zu sehen und in ihrer Bedrängnis zu trösten. Das erstemal gelangte sie nur bis Brüssel, das zweitemal bis Lüttich.

Die erste Profeß während der Kriegszeit erfolgte am 19. März 1915. Diese für das Leben einer religiösen Genossenschaft so wichtige Feier wiederholte sich in den weiteren Kriegsjahren mit der üblichen Regelmäßigkeit. Aber auch in dem durch die Kriegsfront vom Mutterhause abgetrennten Gebiete vergaß man nicht, für den Nachwuchs Sorge zu tragen. Schwester Séraphine errichtete im Frühling 1915 im Schwesternhause zu Thaon (Vogesen) ein Postulat, und am 25. Oktober 1915 konnten bereits einige Einkleidungen erfolgen. Die Neueingekleideten wurden sofort zur Ausübung ihres Berufes an die Orte geschickt, wo man ihre Hilfe benötigte. Da der Krieg kein Ende zu nehmen schien, mußte man an ein regelrechtes Noviziat denken. Ein solches wurde am 20. Juni 1918 kanonisch errichtet und in dem Schloß La Vezoucière zu Bouère (Dep. La Mayenne) untergebracht. Im folgenden Jahre, am 16. Juli, machten die hier ausgebildeten Novizinnen im Mutterhause zu Oberbronn Profeß.

Dieses befand sich nun, nach dem Ausgang des Weltkrieges, wieder auf französischem Boden.

Zweites Kapitel.



Die Neuorganisation der Genossenschaft. Vier Provinzen.

Die neuen Statuten.

Wenn der Chronist einen Rückblick wirft auf die langen Kriegsjahre, so kann er zunächst mit einem Gefühl dankbarer Freude feststellen, daß die Befürchtung, es möchte durch das lange Fernbleiben so vieler Schwestern von den Orten ihrer gewohnten Wirksamkeit, durch das freiere, ungebundene Leben in den Lazaretten, durch den andauernden Verkehr mit andersdenkenden, ganz verschiedenen Lebenskreisen angehörigen Menschen doch eine merkbare Lockerung der religiösen Disziplin Platz ergriffen haben, nicht zutraf. Gott sei Dank, unsere Schwestern haben sich, ganz verschwindende Ausnahmen abgerechnet, wacker und fest gehalten und dem altbewährten Ruf der Genossenschaft alle Ehre gemacht. Kranke und Ärzte, Weltdamen und Lazarettgeistliche aller Konfessionen waren einig in der rückhaltlosen Anerkennung ihrer Opferwilligkeit, Selbstlosigkeit und musterhaften Lebensführung.

Auch eine andere Befürchtung, die man zu hegen berechtigt war und die sich nach 1870 verwirklicht hatte, erwies sich als unzutreffend: nämlich die Sorge um den Personalbestand. Zwar verminderte der lange Krieg, der die weiblichen Arbeitskräfte in ihren Familien immer unentbehrlicher machte, die Zahl der Kandidatinnen. Auch riß die aufreibende Tätigkeit in den Lazaretten und die Arbeitsüberbürdung der Schwestern in ihrem heimatlichen Wirkungskreise, und zumal die Grippeepidemie von 1918, große Lücken in die Reihen der Kongregation. Trotz dieser ungünstigen Faktoren war die Gesamtzahl der Profeßschwestern, die sich am 1. Januar 1914 auf 2587 belief, am 31. Dezember 1919 auf 2656 gestiegen.

Mit nicht geringer Sorge mußte man sich fragen: Welche Folgen wird der Krieg auf eine Kongregation haben, deren Mitglieder zwei sich feindlich gegenüberstehenden Nationen angehören? Welches wird die Stellung der auf deutschem Gebiet gelegenen Niederlassungen zu dem nunmehr zu Frankreich gehörenden Mutterhaus sein, in dem die Zentralleitung ihren Sitz hat? Werden die politischen Ereignisse für die während siebzig Jahre hindurch erhaltene Einheit, die auch nach 1871, als das Mutterhaus mit dem Elsaß an das Deutsche Reich kam, zum großen Segen der Genossenschaft bestehen blieb, verhängnisvoll werden?

Die Vorsehung hat auch da alles zum Besten gelenkt.

Das neue politische Regime, das nach dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 der deutschen Regierung im Elsaß folgte, beließ den Schwestern deutscher Nationalität völlige Freiheit. Wer in sein altes Vaterland zurückkehren wollte, konnte im Einverständnis mit der Kongregationsleitung es tun. Manche taten es; die meisten, die sich im Elsaß eingelebt hatten, zogen es vor, an ihrem altgewohnten Wirkungsorte zu verharren, und ihrem Verbleiben und Wirken wurden von den Behörden keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt.

Die politischen Veränderungen haben besonders die Lösung zweier für die Kongregation lebenswichtiger Fragen beschleunigt, die schon vor dem Kriege aufgeworfen worden waren: die Revision ihrer Konstitutionen und eine Neuorganisation durch Errichtung von Provinzen. Die alten Konstitutionen mußten mit den neueren kirchlichen Rechtsbestimmungen in Einklang gebracht werden, und eine Gliederung in Provinzen wurde durch die große Ausdehnung der Genossenschaft gefordert.

Beides war daher auch schon von den römischen Behörden, denen die Kongregation, da sie auf Grund der Approbation vom Jahre 1866 päpstlichen Rechtes ist, direkt untersteht, angeraten worden. Am 13. November 1912 hatte die Heilige Kongregation für Ordensleute von Rom aus in ihrer Antwort auf den vom Mutterhause eingesandten Triennalbericht den Wunsch ausgedrückt, daß man in den für die endgültige päpstliche Approbation zu revidierenden Konstitutionen die Einteilung der Genossenschaft in Provinzen vorsehen möge. Während einer Romreise im Herbst 1913 hatte der Superior des Mutterhauses dieserhalb mit den Konsultoren der Heiligen Kongregation für Ordensleute Rücksprache genommen und die ersten Schritte eingeleitet. Der Weltkrieg unterbrach das geplante Werk, und erst nach Friedensschluß konnte es ernstlich in Angriff genommen werden.

Von großem Nutzen für die Förderung des diesbezüglichen Verhandlungen mit den römischen Behörden war der Umstand, daß auf die Bitten der Generaloberin der Heilige Vater im Oktober 1919 der Genossenschaft einen Kardinalprotektor in der Person Sr. Eminenz des Herrn Kardinals Wilhelm van Rossum aus dem Redemptoristenorden gab 168), der ihr in der schwierigen Zeitlage seine tatkräftige Unterstützung zuteil werden ließ.

Am 10. Oktober 1919 begehrte die Generaloberin in Rom, daß man ihre Genossenschaft in vier Provinzen einteilen möchte. Schon am 3. Dezember willfahrte die Heilige Kongregation für Ordensleute diesem Ansuchen, so daß von diesem Zeitpunkt ab das Institut der Niederbronner Schwestern in vier Provinzen gegliedert ist, und zwar in zwei französische und zwei deutsche. Die erste französische Provinz umfaßt die Niederlassungen in den Bistümern Straßburg und Metz, ferner die Häuser in Luxemburg und in der Schweiz. Zur zweiten französischen Provinz gehören die Filialhäuser in den übrigen französischen Diözesen und die belgischen Niederlassungen der Diözesen Brügge, Lüttich und Mecheln. Die erste deutsche Provinz wird gebildet durch Bayern mit der Rheinpfalz, die zweite durch Baden und Hessen.

Da in den bisherigen Konstitutionen Provinzen nicht vorgesehen waren, genehmigte der Kardinalprotektor im Einverständnis mit der Heiligen Kongregation für Ordensleute unterm 16. Januar 1920 für die Verwaltung dieser Provinzen ein provisorisches Statut, das bis zur Approbation der neuen Konstitutionen Geltung haben sollte. Dieses Statut hat folgenden Wortlaut:

1. Eine jede der vier Provinzen wird im Generalrat durch eine Assistentin vertreten. Zu diesem Ende wird die jetzige Zahl der Generalassistentinnen von vier auf sechs erhöht. Die zwei neuen Generalassistentinnen werden bei mündlich oder schriftlich abgegebener Stimme mit Stimmenmehrheit der jetzigen Generalassistentinnen durch die Generaloberin ernannt.

2. Mit Stimmenmehrheit ihres Rates bei geheimer Stimmabgabe ernennt die Generaloberin die Provinzialoberinnen, Provinzialassistentinnen und die Provinzialökonomin. Alle werden aus der Provinz entnommen, zu der sie gehören.

3. Mit Stimmenmehrheit des Provinzialrates bei geheimer Stimmabgabe ernennt die Provinzialoberin direkt die Lokaloberinnen derjenigen Häuser, welche weniger als sechs Schwestern zählen. Die Generaloberin dagegen ernennt, nach entgegengenommenem Gutachten ihres Rates und dem der Provinzialoberin, die Lokaloberinnen der übrigen Häuser sowie die Novizenmeisterin.

Der Provinzialoberin steht es zu, die Kandidatinnen in das Postulat aufzunehmen. Die Postulantinnen zur Einkleidung und die Profeßschwestern zur Erneuerung der zeitlichen Gelübde zuzulassen. Die Zulassung der Novizinnen zur ersten Profeß sowie der Profeßschwestern zur Ablegung der ewigen Gelübde ist der Generaloberin vorbehalten.

Die Provinzialoberin darf ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Generaloberin nichts Wichtiges vornehmen, als da wäre: ein neues Werk, Verkauf- oder Kaufakt, neue Gründung, Veräußerung.

4. Bezüglich aller übrigen Einzelheiten hat man sich an das gewöhnliche Recht zu halten, bis die definitiven Konstitutionen durch den Heiligen Stuhl approbiert sind.

Auf Grund dieses Statuts wurden zu Provinzialoberinnen ernannt: für die erste französische Provinz, mit dem Sitz in Oberbronn, Schwester Isidore Schultz, zuletzt Oberin in Porrentruy; für die zweite französische Provinz, mit der Niederlassung in Avenay (Marne) als Provinzialhaus, Schwester Vincent de Paul Paronelli, bisher Vorsteherin des Hauses in Brüssel; für Baden und Hessen, mit dem Provinzialhaus zu Bühl in Baden, Schwester Gaudentia Knörzer, zuletzt Oberin der Niederlassung in der Großmerzelstraße zu Mannheim, und für die bayrische Provinz, mit dem Provinzialhaus zu Neumarkt in der Oberpfalz, Schwester Urbicia Bogensperger, bisher Oberin im Vinzentinum zu München.

  

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Provinzen und mit Rücksicht auf die neue Grenze zwischen Deutschland und Frankreich mußte auch die Frage der Gründung neuer Noviziatshäuser gelöst werden. Das Noviziat im Mutterhaus zu Oberbronn, in welchem bisher alle Kandidatinnen ohne Ausnahme auf das Ordensleben verbereitet wurden, konnte ohne weiteres als das für die beiden französischen Provinzen gemeinsame Noviziat weiterbestehen. Für die beiden deutschen Provinzen wurden, wie es unter den obwaltenden Verhältnissen am zweckmäßigsten war, zwei getrennte Noviziate errichtet.



Die Kandidatinnen aus Baden und Hessen wurden zunächst im alten Vinzentiushaus zu Karlsruhe untergebracht. Hier begannen sie im März 1919 ihr Postulat und erhielten hier auch am 8. September das Ordenskleid. Unterdessen war die Errichtung eines Noviziats im neuerworbenen Provinzialhaus "Mariahilf" zu Bühl in Baden ins Auge gefaßt worden. Am 1. August 1919 erteilte hierzu das erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg die Genehmigung, und am 17. Oktober desselben Jahres erfolgte von Rom aus nachträglich die kanonische Errichtung dieses Noviziats, nachdem die ersten Novizen und die neuen Postulantinnen am 15. September von Karlsruhe dahin übergesiedelt waren. Die erste Einkleidungsfeier im Bühler Noviziatshause fand alsdann am 19. März 1920, die erste Profeß am 16. September 1920 statt.

Für die bayrische Provinz dachte man zunächst daran, das Noviziat im Herz-Jesu-Kloster in München unterzubringen, da dieses das einzige der Kongregation ge­hörige Haus in Bayern war, welches hinreichende Räumlichkeiten bot. Aber der Erzbischof von München, Exzellenz Dr. v. Faulhaber, trug lange wegen der unruhigen politischen Zeitläufe Bedenken, der Errichtung eines Provinzialhauses und Noviziates in München zuzustimmen. Doch gestattete er im Januar 1920 die provisorische Errichtung eines solchen für zwei Jahre, und im Februar erfolgte die kanonische Errichtung seitens der römischen Behörden. So konnte daselbst am 19. März 1920 die erste feierliche Einkleidung stattfinden.

Von all diesen Maßnahmen des Heiligen Stuhles betreffs der Neuorganisation der Genossenschaft machte die Generaloberin am 1. März 1920 sämtlichen deutschen Oberhirten, in deren Sprengel die Schwestern sich niedergelassen, offizielle Mitteilung.

Für das Provisorium in München konnte schon bald darauf eine glückliche endgültige Lösung gefunden werden. Im Sommer 1920 gelang es nämlich der Provinzialoberin, ein zum Provinzial- und Noviziatshaus sehr geeignetes Anwesen, das Kurhaus Wildbad zu Neumarkt im fränkischen Jura, zu erwerben. Auf die Bitte der Generaloberin genehmigte am 24. Juli 1920 die Heilige Kongregation für Ordensleute die Verlegung des Noviziats von München nach Neumarkt und beauftragte den hochw. Herrn Bischof von Eichstätt, Dr. Leo v. Mergel O.S.B., mit der Ausführung dieses Reskripts. In einem gnädigen Schreiben benachrichtigte dieser Kirchenfürst unterm 28. August die ehrw. Mutter, daß mit dem 29. August 1920 das Noviziat in München aufgehört habe zu existieren und mit demselben Tage in Neumarkt kanonisch errichtet sei, und versicherte: "Ich zweifle nicht, daß aus der neuen Stätte größter Segen hervorgehen wird, auch für das leibliche Wohl der Novizinnen."

Gleichzeitig mit diesen Bemühungen um die Neuorganisation der Kongregation, die Errichtung der Provinzen und der neuen Noviziate hatte es sich die Zentralleitung angelegen sein lassen, die Revision und endgültige Approbation der Konstitutionen vorzubereiten. Zu wiederholten Malen wurden dieserhalb die Konsultoren der Heiligen Kongregation für Ordensleute, P. Steiger S.J. und P. Sordet C.SS.R., zu Rate gezogen, und dank ihrer hingebungsvollen Mitarbeit konnte gegen Ende des Jahres 1920 der Entwurf der neuen Konstitutionen fertiggestellt werden. Da die Zeitverhältnisse ein Generalkapitel in der von den alten Statuten vorgeschriebenen Zusammensetzung noch immer unmöglich machten, mußte sich nach den Weisungen des Heiligen Stuhles der Generalrat damit begnügen, diesen Entwurf mit den Im Januar 1921 zu Oberbronn versammelten vier Provinzialoberinnen und deren Assistentinnen durchzuberaten. Der hierbei festgesetzte Text der neuen Konstitutionen wurde alsdann an die römischen Behörden eingesandt.

Der Personalstand der Genossenschaft belief sich im Januar 1921 auf 2721 Profeßschwestern und 172 Novizinnen.



Zweites Buch:

Bilder aus dem Leben und Wirken

der Genossenschaft.

Erstes Kapitel.



Auf Schlachtfeldern und in Lazaretten.

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