Erasmus-plätze an der Universität Würzburg



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ERASMUS- Studium

Die einzelnen Austauschplätze werden geschaffen, indem Vertreter der Universität Würzburg und einer anderen europäischen Hochschule vertraglich vereinbaren, in einem bestimmten Fachbereich Studierende auszutauschen.

Daher gibt es in jedem Fach sog. Programmverantwortliche, die Sie in den folgenden Tabellen genannt bekommen. Bei ihnen erhalten Sie fachspezifische Informationen Informationen zu den einzelnen Programmplätzen, insbesondere zu Bewerbungsunterlagen und Fristen und sie sind für die akademische Betreuung verantwortlich.

Wenn Sie also an einem ERASMUS-Studienplatz, der für Ihr Studienfach angeboten wird, interessiert sind, sollten Sie Kontakt mit der oder dem jeweiligen Programmverantwortlichen aufnehmen.


Neben den Studienaufenthalten, die in den Fakultäten durch ProfessorInnen und DozentInnen vergeben werden, bietet auch das International Office ERASMUS-Programmplätze an. In der folgenden Liste ist dann als Programmverantwortlicher „IO“ angegeben.
Zu allen Fragen rund um das Thema Finanzen und Förderung wenden Sie sich bitte direkt an einen Mitarbeiter des International Office, falls diese Broschüre noch Fragen offen lässt.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können ALLE Studierende der Universität Würzburg. Teilnehmen können daher auch Studierende mit Staatsbürgerschaften von Nicht-EU-Staaten sowie Staatenlose. Aufenthalte von ausländischen Studierenden in ihrem Heimatland sind übrigens auch möglich, jedoch können sie nur nachrangig gegenüber anderen Bewerbern bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

Bewerber müssen zu Beginn des Auslandsaufenthalts (also nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung!) mindestens zwei Fachsemester im vertraglich vereinbarten Fachbereich studiert haben. Bachlorzeiten werden angerechnet, so dass Sie bereits im ersten Mastersemester ins Ausland gehen können. Bei einigen Programmplätzen kann jedoch verlangt werden, dass Vordiplom, Zwischenprüfung oder Vergleichbares vor dem Auslandsaufenthalt absolviert werden. Hinweise sind Ausschreibungen bzw. Ankündigungen der Programmverantwortlichen zu entnehmen. Über die Gastuniversitäten, das Einschreibeverfahren, Dauer des Aufenthalts sowie Art und Abgabetermin der einzureichenden Unterlagen informiert der zuständige Programmverantwortliche bzw. die Homepage der Gastinstitution i. d. R. unter „Internationales“ oder „ERASMUS“.



Generell gilt, dass der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt mindestens drei und maximal zwölf Monate dauern muss. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse ein.
Wir sind darüber hinaus auch davon überzeugt, dass ein längerer Aufenthalt mit einem größeren Mehrwert für ihre akademische Ausbildung, aber auch beispielsweise für die sprachlichen und interkulturellen Kenntnisse verbunden ist. Die Erfahrung zeigt auch, dass Studierende von den persönlichen Erfahrungen her noch mehr begeistert sind, wenn sie für zwei Semester ins Ausland gehen und somit die andere Kultur wirklich vertieft kennen lernen können. Dies macht Sie im Übrigen auch zu einem richtigen Fachmann bzw. einer richtigen Fachfrau für das entsprechende Land, was auf Ihrem späteren Lebensweg positiv wirken kann. Planen Sie in Ihren Aufenthalt auch Einführungstage, vorbereitende Sprachkurse und Vor- und Nachbesprechungen mit dem Programmverantwortlichen an der Gastuni ein. Längere Aufenthalte versprechen grundsätzlich eine größere Qualifikation.
Eine fachfremde Teilnahme am ERASMUS-Programm, z.B. als Mediziner bei den Wirtschaftswissenschaften, ist nicht möglich. Studierende können sich jedoch auf Programmplätze ihrer Nebenfächer bewerben. Auch ist es möglich an übergeordneten Programmen teilzunehmen (z.B. als Biomediziner in der Biologie, als Nanostrukturtechniker in der Physik oder als Lehramtskandidat bei den Programmen der Erziehungswissenschaften).

Wie oft kann ich an ERASMUS teilnehmen?
Sie können pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) jeweils bis zu 12 Monate teilnehmen, bei Staatsexamen 24 Monate. Angerechnet werden Zeiten aus alten EU-Programmen (z.B. Comenius oder LLP ERASMUS). Auch werden ERASMUS Studium und Praktikum zusammengerechnet. Sie können z.B. 10 Monate ERASMUS-Studium machen und anschließend 2 Monate Praktikum. Damit haben Sie die 12 Monate ausgeschöpft.



Bewerbungsunterlagen

Die Anforderungen hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen, Fristen und des Bewerbungsverlaufs können je nach Programmverantwortlicher/m variieren. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig!


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