Finanzieller Zuschuss (Mobilitätsbeihilfe). Förderungsfähig ist ein Aufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten. Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Gastland und dem vom DAAD der Universität zur Verfügung gestellten EU-Mitteln. Die Regelförderung beträgt:
Ländergruppe
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Länder
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Fördersatz/Monat
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Länder-
Gruppe 1
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AT, CH, DK, FI, FR, IE, IT, LI, NO, SE, UK
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250€
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Länder-
Gruppe2
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BE, CY, CZ, DE, ES, GR, HR, IS, LU, NL, PT, SI, TR
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200€
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Länder-
Gruppe 3
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BG, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SK
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150€
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Es ist möglich, dass in einigen Fällen nicht alle Aufenthaltsmonate gefördert werden können.
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Daneben gibt es Sondermittel für soziale Härtefälle, z.B. bei Behinderungen und für Studierende mit Kind.
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Betreuung durch die Gasthochschule
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