Folgendes Beispiel zeigt eine Unterschreitung der Mindestdauer:
Aufenthalt vom 17.9. bis 14.12.: 17.9.-16.10. = 1. Monat; 16.10.-16.11. = 2. Monat; 16.11-14.12. = 28 Tage -> nicht zulässig, da unter 3 Monate
Wir sind darüber hinaus auch davon überzeugt, dass ein längerer Aufenthalt mit einem größeren Mehrwert für ihre akademische Ausbildung, aber auch beispielsweise für die sprachlichen und interkulturellen Kenntnisse verbunden ist. Die Erfahrung zeigt auch, dass Studierende von den persönlichen Erfahrungen her noch mehr begeistert sind, wenn sie für zwei Semester ins Ausland gehen und somit die andere Kultur wirklich vertieft kennen lernen können. Dies macht Sie im Übrigen auch zu einem richtigen Fachmann bzw. einer richtigen Fachfrau für das entsprechende Land, was auf Ihrem späteren Lebensweg positiv wirken kann. Planen Sie in Ihren Aufenthalt auch Einführungstage, vorbereitende Sprachkurse und Vor- und Nachbesprechungen mit dem Programmverantwortlichen an der Gastuni ein. Längere Aufenthalte versprechen grundsätzlich eine größere Qualifikation.
Eine fachfremde Teilnahme am ERASMUS-Programm, z.B. als Mediziner bei den Wirtschaftswissenschaften, ist nicht möglich. Studierende können sich jedoch auf Programmplätze ihrer Nebenfächer bewerben. Auch ist es möglich an übergeordneten Programmen teilzunehmen (z.B. als Biomediziner in der Biologie, als Nanostrukturtechniker in der Physik oder als Lehramtskandidat bei den Programmen der Erziehungswissenschaften).
Bewerbungsunterlagen
Die Anforderungen hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen, Fristen und des Bewerbungsverlaufs können je nach Programmverantwortlicher/m variieren. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig!