Erasmus-plätze an der Universität Würzburg



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ERASMUS- Studium

Die einzelnen Austauschplätze werden geschaffen, indem Vertreter der Universität Würzburg und einer anderen europäischen Hochschule vertraglich vereinbaren, in ihrem Fachbereich Studierende auszutauschen. Diese in der folgenden Tabelle genannten Programmverantwortlichen geben Informationen zu den einzelnen Programmplätzen, insbesondere zu Bewerbungsunterlagen und Fristen und sind für die akademische Betreuung verantwortlich.

Wenn Sie also an einem ERASMUS-Studienplatz, der für Ihr Studienfach angeboten wird, interessiert sind, sollten Sie Kontakt mit der oder dem jeweiligen Programmverantwortlichen aufnehmen.
Neben den Studienaufenthalten, die in den Fakultäten durch ProfessorInnen und DozentInnen vergeben werden, bietet auch das International Office ERASMUS-Programmplätze an. In der folgenden Liste ist dann als Programmverantwortlicher „IO“ angegeben.
Zu allen Fragen rund um das Thema Finanzen und Förderung wenden Sie sich bitte direkt an einen Mitarbeiter des International Office, falls diese Broschüre noch Fragen offen lässt.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können ALLE Studierende der Universität Würzburg. Teilnehmen können daher auch Studierende mit Staatsbürgerschaften von Nicht-EU-Staaten sowie Staatenlose.

Aufenthalte von ausländischen Studierenden in ihrem Heimatland sind übrigens auch möglich, jedoch können sie nur nachrangig gegenüber anderen Bewerbern bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

Bewerber müssen zu Beginn des Auslandsaufenthalts (also nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung!) mindestens zwei Fachsemester im vertraglich vereinbarten Fachbereich studiert haben. Bei einigen Programmplätzen kann jedoch verlangt werden, dass Vordiplom, Zwischenprüfung oder Vergleichbares vor dem Auslandsaufenthalt absolviert werden. Hinweise sind Ausschreibungen bzw. Ankündigungen der Programmverantwortlichen zu entnehmen. Über die Gastuniversitäten, das Einschreibeverfahren, Dauer des Aufenthalts sowie Art und Abgabetermin der einzureichenden Unterlagen informiert der zuständige Programmverantwortliche bzw. die Homepage der Gastinstitution i. d. R. unter „Internationales“ oder „ERASMUS“.

Generell gilt, dass der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt mindestens drei und maximal zwölf Monate dauern muss. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse ein.




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