Gerok, Karl, *30.1.1815 Vaihingen/Enz, 114.1.1890 Stuttgart. 1844 Pfarrer in Böblingen, 1849 in Stuttgart, 1868 Prälat und Oberhofprediger. Bibelnaher Theologe, Prediger und Schriftsteller. Vom Geist der Romantik beeinflußt, von der Frömmigkeit der —> Erweckung geprägt, schuf G. Lieder und fromme Lyrik. Auch als Hymnologe trat er hervor.
Werke: Palmblätter, 1856 - Blumen und Sterne, 1868 - Deutsche Ostern, 1871
Rothenberg
1. begriff. G. bedeutet ursprünglich ein Einzelereignis (aus althochdeutsch giskith = Geschehen), mit der Zeit erfährt der Begriff aber eine Ausweitung im Sinne der Summe alles in der Vergangenheit Geschehenen bzw. alles Geschehens überhaupt, die Zukunft eingeschlossen. G. wird aber auch für den Bericht von Geschehenem gebraucht. Umgekehrt bedeutet das aus der griechischen Sprache entlehnte Wort Historie ursprünglich »Erkundung« ganz allgemein, die Naturbeobachtung eingeschlossen, wurde dann auf die Erforschung und zusammenhängende Darstellung vergangener Ereignisse eingeschränkt und konnte schließlich auch mit diesen gleichgesetzt werden, so daß die Begriffe G. und Historie weithin austauschbar wurden (wie ja auch z.B. die engl, und franz. Sprache nur das eine letztere Wort kennen). Dabei bezeichnet allerdings Historie stärker die mit wissenschaftlichen Mitteln erreichte Kenntnis der Vergangenheit bzw. diese selbst, sofern sie wissenschaftlichem Zugriff erreichbar ist, während G. mehr die ganze Fülle des oft undurchschaubaren Geschehens meint bzw. den nicht in jeder Hinsicht nachprüfbaren Bericht von ihm. Diese Unterscheidung rechtfertigt allerdings nicht eine prinzipielle Trennung, etwa entsprechend der idealistischen Trennung von Natur und Geist, wobei dann Geschichte auf das zwischenmenschliche Ge
schehen beschränkt wäre oder gar (wie im philosophischen und theologischen Existentialismus) auf seinen jeweiligen Vollzug. G. ist vielmehr der Ereignisaspekt der Gesamtwirklichkeit.
So gehört es zwar zur Geschichtserfahrung speziell des Menschen, daß er sich zu verantwortlichem und insofern freiem Handeln herausgefordert weiß. Aber seine Geschichtlichkeit geht nicht in diesem Aspekt auf. Vielmehr gehört zu ihr seine Verwurzelung in Gegebenheiten wie -» Familie, Volk und durch vergangene Ereignisse unaufhebbar bedingte Situation wesentlich dazu. Das heißt aber nicht, daß der Mensch in fatalistischem Sinne von der Vergangenheit abhängig wäre. Die geschichtlich bedingte Situation fordert ihn zu eigenem Handeln auf. Dies kann aber verantwortlich nur mit der
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geschehen, nicht ohne sie und das Wissen um sie.
2. geschichtsVerständnis. Die Frage nach dem Geschichtsverständnis versucht, über die Beschreibung des Begriffs G. und seiner Reichweite hinaus inhaltlich nach der Bedeutung von G. zu suchen. In der Antike wurde die G. unter dem Eindruck des sich ständig wiederholenden Lebens in Tagesund Jahreszeiten und im Kommen und Gehen der Generationen vornehmlich im Bilde des Kreislaufs gedacht. In der Frage nach ihrem Sinn wurde sie so zum Gleichnis für die zeitlose Wahrheit der Ideen (Plato). Heutiges Geschichtsdenken ist dagegen stärker von dem auf den griechischen Philosophen He- raklit (um 500 v. Chr.) zurückgeführten Bild vom stetig in einer Richtung fließenden Strom geprägt. Dieses Bild entspricht grundsätzlich auch der biblischen Auffassung von der Wirklichkeit. Die —> Bibel ist wesentlich Geschichtsbuch im Sinne der Wiedergabe miteinander zusammenhängender, fortlaufender Ereignisse.
Damit stellt sich neu die Frage nach der Bedeutung von G. über das jeweilige Ereignis hinaus. Wo diese Frage nicht grundsätzlich negativ beantwortet wird (weil alles im Fluß ist, kann es auch nichts Bleibendes, mithin auch nicht so etwas wie Sinn geben), gibt es vor allem zwei positive Antworten:
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Man sucht nach mehr oder weniger bleibenden Regeln im Fluß des Geschehens (Erfahrungsweisheit);
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Man deutet den Geschichtsprozeß anhand der Kategorien Verfall (so schon im Weltzeitaltermythos Hesiods, um 700 v. Chr.) oder Fortschritt (z.B. in Lessings »Erziehung des Menschengeschlechts« oder im —► Marxismus).
Im biblischen Geschichtsdenken sind alle diese Aspekte - in jeweils charakteristischer Variation - enthalten: die Erfahrungsweisheit dient der Konkretion biblischer —» Ethik; dem Verfallsschema entspricht die zunehmende Erkenntnis der Verfallenheit des Menschen an die -» Sünde und das Rechnen mit —» Gerichten Gottes; dem Fortschrittsschema der glaubende Rückblick auf vergangenes und der hoffende Ausblick auf künftiges Heilshandeln Gottes (—» Heilsgeschichte).
Dabei kennt das biblische Geschichtsdenken noch einen Aspekt von G., der sich sonst kaum findet: In den bisher beschriebenen Konzeptionen hat das einzelne Ereignis nur insofern über sich hinausweisende Bedeutung, als es eine allgemeine Wahrheit hergibt oder Element einer fortgehenden Wirkungsgeschichte ist (seine Bedeutung ist mit seiner unmittelbaren Nachwirkung identisch), nirgends aber hat es als vergangenes Ereignis bleibende Bedeutung. Dies ist erst da möglich, wo - wie Gott nach biblischem Zeugnis - den Ereignissen eine alle umfassende Instanz gegenübertritt: Hier wird die schuldhafte Tat zur bleibenden, vom Menschen durch nichts auszulöschenden Schuldlast. Auch die verborgene Tat der Barmherzigkeit behält ihr Gewicht (Mt 25,31 ff.). Vor allem aber wird von hier her deutlich, daß die von der Bibel bezeugten Heilstaten wie insbesondere Tod und -» Auferstehung Jesu ihre bleibende Bedeutung nicht allein in ihren unmittelbaren Nachwirkungen (z.B. in Jesu sich hier offenbarender Liebe) haben, sondern als Ereignisse, die vor Gott eine besondere, bleibende Gültigkeit haben, die sozusagen unauslöschliche Momente seiner eigenen, die gesamte G. umfassenden G. sind.
Lit.: O. Michel, Heilsercignis und Wortgeschchen, in Br. Handreichung Folge 29 (1963) S. 3-13 - H. Staudinger, Gott: Fehlanzeige? Überlegungen eines Historikers zu Grenzfragen seiner Wissenschaft, 1968 -G. Scholtz, Art. Geschichte, in Hist. Wörterbuch der Philosophie Bd 3, Sp. 344-398, 1974
Burkhardt
Gesetz
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ist in der Bibel der in der —> Geschichte offenbarte Wille Gottes. Voraussetzung der
Offenbarung des G.es (hebr. tora = Weisung) ist die —» Erwählung Israels zum Volk Gottes, seine Rettung aus Ägypten und der Bundesschluß am Sinai (Ex 19ff.)- Das G. soll das Volk im Bund halten, d.h. in einem Leben, das dem heiligen und guten Willen Gottes entspricht. Es umfaßt das Alltagsleben wie den -> Gottesdienst. Im Laufe der Zeit wird der Begriff G. zum umfassenden Namen für die ersten fünf Bücher der Bibel (= Pentateuch), auf die als Fundament die anderen Teile des AT aufbauen (vgl. Röm 3,21). Von der überragenden Bedeutung der Mosebücher her kann später auch das ganze AT G. genannt werden (Joh 10,34; 1 Kor 14,21 u.ö.). Je größer aber der Abstand zu den begründenden Heilstaten der Anfangszeit wurde, vor allem nach der Zerstörung des ersten Tempels, desto mehr verselbständigte sich in Israel das G. vom Bund, und der Gehorsam gegen das zunehmend geschichtslos verstandene G. wurde grundlegend für das Verhältnis zu Gott. Gleichzeitig aber kündigte sich in der prophetischen Botschaft eine Gegenbewegung an, in der der richtende Charakter des G.es herausgestellt wurde (Jer 7,16ff.; Ez 20,25).
Jesus bejaht das atl. G. (Mt 5,17), das er entsprechend seinen ursprünglichen Absichten (Mk 2,27; Mt 19,4.8) im Doppelgebot der —> Liebe zusammenfaßt (Mk i2,29ff.) und vor allem im Gebot der Feindesliebe (Mt 5,44) überbietet. Eben an dieser Auslegung des
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es wird aber - entsprechend der prophetischen Erkenntnis -- die Unfähigkeit gerade auch des frommen Menschen offenbar, dem Willen Gottes wirklich zu entsprechen (Mt 19,26a), wenn ihm nicht aus der -> Vollmacht Jesu eine neue Existenz eröffnet wird (Mt 19,26b; 18,3). Damit ist dem G.esver- ständnis im Urchristentum, auch bei Paulus, der Weg gewiesen. Als Weg zur Erlangung der Gnade Gottes ist das G. ausgeschlossen (Röm 3,19h); es macht vielmehr die Macht der —» Sünde erst recht deutlich (Röm 5,20). Andererseits wird der Mensch im Glauben an das Evangelium nicht nur vom Fluch des G.es frei (Gal 3,13), sondern zugleich durch das Wirken des —» Geistes zu einem neuen Gehorsam befähigt, so daß von Erfüllung des G.es im Tun der Liebe gesprochen werden kann (Röm 13,10; vgl. Gal
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. Dabei verlieren allerdings bestimmte Teile der atl. G.gebung ihre für das Leben verbindliche Gültigkeit: z.B. die Beschneidung als Zeichen der Übernahme heilsbegründenden G.esgehorsams (Gal 5,2ff.) oder die Opfer als Mittel der Versöhnung mit Gott (Hebr 7,12; 9,11 ff.). Letzter Maßstab für die Übernahme atl. G.esüberlieferung sind die Weisungen Jesu (Joh 14,15; Gal 6,2). Auf die Weise haben vor allem die Zehn Gebote in der gesamten Christenheit eine prägende Kraft ausgeübt.
Während in der frühen und mittelalterlichen Kirche das biblische Wissen um die radikale Unfähigkeit des natürlichen Menschen zur Erfüllung des G.es weithin in Vergessenheit geriet (Ausnahme z.B. Augustin, 354-430), brachte die —» Reformation hier einen Durchbruch von grundsätzlich bleibender Kraft. Die rechte Unterscheidung und Verhältnisbestimmung von G. und Evangelium (-» Rechtfertigung) war für Luther das Herz christlicher Theologie überhaupt.
In der ev. Theologie bildete sich nun die Lehre vom dreifachen Gebrauch des G.es aus: 1. dem politischen Brauch (usus politi- cus), in dem Gottes Gebot (vor allem die sogen. 2. Tafel der 1 o Gebote) eingebracht wird in Gesetzgebung und Rechtsprechung des Staates und darüber hinaus die Gewinnung von moralischen Maßstäben im Leben des Volkes; 2. dem (von der Sünde) überführenden Brauch (usus eienchticus), für Luther der eigentliche Brauch des G.es; und 3. (seit Calvin, aber auch von den lutherischen Bekenntnissen übernommen) dem Brauch im Leben des Wiedergeborenen (usus in renatis) als Wegweisung für das Leben dessen, der von der Gnade Gottes her lebt. Diese Lehre vom G. ist in der Gegenwart nicht unumstritten. In lutherischer Überlieferung kam (aus Furcht vor -» Gesetzlichkeit) vor allem der 3. Gebrauch immer wieder zu kurz. Die -» Säkularisation hat das Zutrauen zum ersten Gebrauch auch in der Christenheit verunsichert. Gegenüber der dialektischen Theologie mit ihrer prinzipiellen Vorordnung des Evangeliums vor das G. (K. —> Barth) ist die Frage zu stellen, ob hier nicht ein —» Universalismus des Heils (-» Allversöhnung) vorausgesetzt ist, der die biblische Gerichtspredigt und damit den 2. Brauch des
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es nicht wirklich ernst nimmt. In der Situationsethik vollzieht sich schließlich eine völlige Auflösung des Gesetzes.
Lit.: O. Weber, Grundlagen der Dogmatik II 1962 (S. 406-456) - K. Bockmühl, Gott im Exil? Zur Kritik der »Neuen Moral« 1975 (S. i64ff.)
Burkhardt
Gesetzlichkeit
Unter G. versteht man im allgemeinen eine horizontlose Absolutsetzung bestimmter Verhaltensnormen, die um ihrer selbst willen einzuhalten sind (»Gesetz der Meder und Perser» Dan 6).
Der Begriff der G. greift aber noch weiter und bezeichnet eine Grundmöglichkeit menschlichen Lebens, das sich auf sein eigenes Tun aufbaut. Diese Grundmöglichkeit entfaltet sich in zwei nur scheinbar gegensätzliche Formen:
r. G. ALS ÜBERFORDERUNG DES MENSCHEN, Z.B.
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in missionarischer Verkündigung, wenn sie die —> Bekehrung unter der Voraussetzung der Entscheidungsfreiheit des Menschen fordert; b) in der volkskirchlichen Praxis, wenn Menschen im Sinne des 3. Gebrauchs des Gesetzes angeredet werden, ohne daß dessen Voraussetzung, die —> Wiedergeburt, gegeben ist; so werden Gemeindeleben und Alltag weithin auf Idealismus aufgebaut; c) in der —> Seelsorge, wenn an sich gute geistliche Weisungen in schwärmerischer Mißachtung der schöpfungs- und führungsmäßigen Unterschiede zum allgemeinen Gesetz oder zur unmittelbaren Forderung erhoben werden (vgl. als positives Gegenbeispiel die Beurteilung von Ehe und Ehelosigkeit durch Paulus in iKor 7); hier entsteht unter geistlichem Mantel Herrschaft von Menschen über Menschen.
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G. ALS SICHERUNG GEGEN DEN RADIKALEN ANSPRUCH Gottes auf das leben, z.B. a) in bürgerlicher Moral, die in der Einhaltung von gewissen Anstandsregeln aufgeht; b) in der falschen, selbstgerechten Einschätzung der —» Mitteldinge unter Gläubigen als Erkennungsmerkmale des Glaubens bzw. Mittel zur Vergewisserung des eigenen Heilsstan
des.
Der natürliche Mensch ist nicht einfach bloß gesetzlos, sondern (oft gleichzeitig) gesetzlich im Sinne der absoluten Geltung des Leistungsprinzips. Wo Gott Menschen zum Glauben erweckt, werden sie von dieser G. frei. Aber Erweckung heißt zugleich auch, daß der heilige Wille Gottes neu entdeckt und ernstgenommen wird. Damit aber meldet sich verstärkt die Gefahr der G. Gerade —» Pietismus und —> Erweckung haben sich - immer wieder auch zu Recht - G. vorwerfen lassen müssen. Sie kann nur überwunden werden durch die ständige Rückbesinnung darauf, daß der Christ bleibend aus der Vergebung lebt und von ihr her zum Dienen, nicht zum Herrschen berufen ist.
Burkhardt
Gewissen
Die Existenz des G.s ist allgemein anerkannt; sein eigentliches Wesen ist umstritten und schwer zu definieren. Dem ethischen Idealismus gilt das G. als das allgemeinmenschliche, angeborene, kategorische Bewußtsein um Gut und Böse (autonomes G.), das »weder irrt noch irren kann» (Fichte), der »göttliche Instinkt« (Rousseau), der »Wächter und Gott in uns« (Stoa). Von der Bibel her gesehen, die die Verblendung der sittlich-religiösen Erkenntnis und die Notwendigkeit der göttlichen Offenbarung lehrt, hat das G. keine direkte Verbindung mit Gottes Willen. Vielmehr hat es Anteil an der Fragwürdigkeit und Verderbtheit der menschlichen Existenz, weshalb es außerhalb der Gnade den —» Menschen quälen kann, ihn verführt und in die Irre leitet. Das
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ist die Instanz im Menschen, die über sein Tun nach einer vorgebenen Norm urteilt. Es macht den Menschen zu einem sittlich verantwortlichen Wesen, ist ein Zug der Gottebenbildlichkeit, Zeichen seiner bes. Würde. Daß das G. über die falsche Tat nicht ruhig wird, könnte anzeigen, daß mein Handeln außerhalb der empirischen Wirklichkeit im Gedächtnis Gottes eine Spur hinterläßt und ich dafür verantwortlich bin (so —» Heim). Zugleich deutet es auf die menschliche Veranlagung hin, ein unbedingtes, vollmächtiges Gebot hören zu wollen, wie es nicht in der Welt des Relativen, sondern nur von Gott her begegnen kann. Innerweltlich ist das G. die letzte Instanz, vor Gott die vorletzte (1 Kor 4,3 -4). Deshalb hat das AT kein Wort für G. Dieser Tatbestand darf nicht durch Hinweis auf die psychologischen Ersatzbegriffe Herz und Nieren überspielt werden. Es geht darum, daß das eigentliche Gegenüber des Menschen, der Bezugspunkt für die Beurteilung seines Tuns, nicht das dumpfe Gefühl des G.s oder die »moralische Anlage« (Kant), sondern Gott ist (Ps 139). Die falsche Tat wird zur persönlichen, gottbezogenen Sünde (Gen 3,9; 4,9; Ps 32,3-5; 51,4), die nur durch Gnadenzuspruch Gottes vergeben werden kann (Ps 32,1; 51,11 ff.). Religiöse —» Erweckungen weisen sich deshalb, wenn sie echt sind, durch spontanes Erschrecken schlafender G. in der Gottesbegegnung aus (Apg 2,37; Lk 15,17-19). Das gute G. gewährt nicht die christlich-bürgerliche Sittlichkeit, sondern der —» Glaube an die Versöhnungstat Christi und das Wort der Vergebung (Mk 2,5.7.10; ijoh 3,2off; Hbr
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. Da die wegweisende Funktion des G.s sich in vagen Andeutungen erschöpft, leitet Gott durch sein Wort und seinen Geist (-» Geistesleitung) zum rechten Handeln und setzt dem G. die Norm (theonomes G. - Ps 1; 40,9; Dtn 30,14). Das starke G. ist vom Glauben an die Herrschaft und Erlösung Christi geprägt (iKor 8,1-6; 10,13-26; Röm
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ff- )• Doch sind die Grenzen des Handelns jeweils durch liebende Rücksicht auf das schwache G. des Bruders gesetzt, der an dieser Stelle nicht aus Glauben handeln kann und deshalb sündigen würde (iKor 8,7ff.; 10,27ff.; Röm 14,22). Das G. wird in der Kindheit wesentlich geprägt. Es gedeiht nur richtig in der Luft der Offenbarung und der Gnade, es kann auch da noch entarten, krank oder irregeleitet werden. Suspendiert der Mensch sein G., dann leugnet er die Verantwortung für sein Handeln; verpachtet er es, macht er sich zum Instrument und Funktionär einer Partei, Institution oder Gruppe und verzichtet auf seine eigentliche sittliche und menschliche Würde.
Llt.: O. Hallesby, Vom Gewissen, 1977 -K. Heim, Die christliche Ethik, 195 5 -N. H. Soe, Christliche Ethik, 19653 -H. Thiel icke, Ethik, 2 Bde, 1964/74 Egelkraut
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