Evangelisches Gemeindelexikon



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Schwarzes Kreuz

Das S.K. wurde 1925 von Johannes Muntau, dem damaligen Präsidenten des Strafvoll­zugsamtes am Oberlandesgericht in Celle, gegründet. Seine Grundüberzeugung war, daß »einem gescheiterten Menschen erst dann wirklich geholfen ist, wenn er durch die Botschaft von der in Christus vollbrach­ten Versöhnung mit Gott eine innere —> Wiedergeburt erlebt«. Aus der gleichen Grunderfahrung entstand in den 20er Jahren in Frankfurt/M. durch den Kaufmann Alfred Dubian die »Arbeitsgemeinschaft Gefange­nenmission«, die 1959 mit dem »S.K.« unter Beifügung des Wortes »Gefangenenmis­sion« vereinigt wurde. Das S.K. ist dem —»• Diakonischen Werk der Ev. Kirche in Deutschland angeschlossen, finanziell von Kirche und Staat unabhängig. Ein Freundes­kreis, der über die ganze Bundesrepublik verstreut ist, trägt das Werk (5 hauptamtli­che Mitarbeiter) mit seinen Spenden.

Zu den Aufgaben gehören:

1. Verkündigungs- und Seelsorgedienste in —> Gottesdiensten, —» Bibelstunden, Ge­sprächskreisen und Einzelgesprächen in­nerhalb der Vollzugsanstalten. 2. Seelsorger- licher Briefwechsel mit Inhaftierten durch die Geschäftsstelle, die beiden Außenstellen und mehrere hundert Briefpaten. 3. Gestal­tung und Versand eines eigenen Abreißka­lenders mit einem großgedruckten Bibelvers für jeden Tag (25 000 Geschenkexemplare in 130 Vollzugsanstalten). 4. Monatlicher Ver­sand von etwa 12 000 christlichen Schriften.



  1. In Einzelfällen Versorgung mit Beklei­dung zur Entlassung und Hilfe bei Arbeits­und Wohnungssuche. 6. Vorträge über die Arbeit in den Gemeinden.

Die Erfahrung des S.K.es in mehr als 50 Jah­ren:

Der Gefangene und Entlassene braucht in seiner Labilität nichts so sehr wie die Kraft­quelle eines echten Gottesverhältnisses und einer lebendigen christlichen Gemeinde. Die Geschäftsstelle befindet sich in Celle.

Lit.: 50 Jahre S.K., Jubiläumsausgabe des Mittei­lungsblattes Nr. 5/197s ~ Mitteilungsblatt (zwei­monatlich, 14000 Aufl.)

Veiler


Schweizer Ev. Kirchenbund

Die Landeskirchen in der Schweiz sind Kan­tonalkirchen. Sie sind stark von der Ge­schichte ihres jeweiligen Kantons geprägt worden und unterscheiden sich daher oft sehr voneinander, indem sie dem Charakter der Einwohnerschaft, lokalen Überlieferun­gen und der kleinen politischen Einheit, in der sie lebten, seit alters entsprachen. Um der drohenden Isolierung zu entgehen, ent­stand bereits im 16. Jh. die »Ev. Tagsatzung« als Querverbindung zwischen den Einzel­kirchen. Sie wachten über die gemeinsamen Interessen und leisteten als Gemein­schaftswerk bedrängten ev. Kirchen im Aus­land (Ungarn, Frankreich, Waldenser im Piemont, sowie kleinen Diasporagruppen in der kath. Innerschweiz) geistliche und fi­nanzielle Hilfe. - Die im Jahre 1858 begrün­dete »Schweizerische Kirchenkonferenz« führte als »brüderliche Vereinigung der re­formierten Kirchen der Schweiz« im we­sentlichen die gleichen Aufgaben weiter, bis sie nach dem 1. Weltkrieg auf Anregung des Federal Council of Churches of Christ in America am 7. September 1920 in den »Schweizerischen Ev. Kirchenbund« um­gewandelt wurde. Zuerst gehörten ihm nur die Kantonskirchen an, aber bereits 1922 trat die —» Methodistenkirche ihm bei, und im Laufe der Zeit folgten andere Freikirchen sowie weitere »auf dem Boden der Reforma­tion stehende kirchlich organisierte Glau­bensgemeinschaften«. Sie müssen minde­stens 5000 Mitglieder haben, um von der Abgeordnetenversammlung, die jährlich Zu­sammentritt, aufgenommen werden zu können. Außerdem können ev. ref. Schwei­zerkirchen im Ausland dem Kirchenbund angehören. »Die Zugehörigkeit zum Kir­chenbund verpflichtet die Mitglieder zur Stärkung der Einheit des schweizerischen Protestantismus. Sie beeinträchtigt Selb­ständigkeit und Eigenart der einzelnen Mit­glieder nicht« (Verfassung, Art. 5).-Wesent­liche Aufgaben des Kirchenbundes sind: Wahrung, Stärkung und Ausbreitung des ev. Glaubens in der Schweiz; Zusammenfas­sung aller protestantischen Kräfte; Pflege der geistlichen Verbundenheit der Mitglie­der; Gründung und Förderung ev. Werke in der Schweiz; Vertretung der Gesamtheit seiner Mitglieder besonders gegenüber den Behörden der Schweizerischen Eidgenossen­schaft, im Ökumenischen Rat der Kirchen (—» ökumenische Bewegung) sowie gegen­über den Kirchen des Auslandes (lt. Art. 2 der Verf.). - Die Abgeordnetenversammlungen mit ihren 80 Delegierten finden jährlich einmal, abwechselnd in verschiedenen Kan­tonen, meist in altehrwürdigen Rathäusern statt. Zum Vorstand gehören 7 Mitglieder und je ein deutsch- und französischsprachi­ger Sekretär. Der Vorstand tritt bis zu 15 mal im Jahr zusammen. Gegenwärtiger Präsi­dent ist Pfr. Dr. W. Sigrist. - Auf dem Wege über Kommissionen nimmt der Kirchen­bund Einfluß auf die Theologische Arbeit, soziale Fragen, Presse-, Radio-, Fernseh- und Filmwesen. Er weiß sich auch mitverant­wortlich für die Aufgaben des Schweiz. Mis­sionsrats, das Hilfswerk der Ev. Kirchen der Schweiz (HEKS), den Verband für Innere Mission und Liebestätigkeit und die Ev. Ju­gendverbände. - Die Glaubensgrundlage des Kirchenbundes lautet: »Der K.B. bezeugt Je- sum Christum als seinen alleinigen Herrn. Er erkennt in der Hl. Schrift das Zeugnis der göttlichen Offenbarung. Er bekennt, daß wir errettet sind durch Gnade und gerechtfertigt durch den Glauben« (Verf., Präambel).

Lit.: Verfassung des Schweiz. Ev. Kirchenbundes v. 12.6.1950 - Emile Marion, Die protestantische Schweiz, 1958

Möller

Schweizer Evangelistenkonferenz



1965 wurde die S.E. gegründet. »Sie erstrebt eine Bruderschaft von —> Evangelisten (voll- und nebenamtlichen), Seelsorge unterein­ander und gegenseitigen Austausch der in der —> Evangelisation gemachten Erfahrun­gen«. Auf den jährlich stattfindenden Ar­beitstagungen wird von landes- und frei­kirchlichen Pfarrern und Predigern Orien­tierung in theologischen und weltanschau­lichen Fragen der Gegenwart sowie Zurü­stung zu evangelistischem Dienst gesucht. Die Arbeitsgemeinschaft für —> Zeltmission gehört zur S.E. - Jährlich erscheint eine »Handreichung zur Evangelisation«. - Die

Leitung der S.E. obliegt einem Bruderrat. - Geschäftsstelle: —> Asyl Rämismühle.

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