Schwarzes Kreuz
Das S.K. wurde 1925 von Johannes Muntau, dem damaligen Präsidenten des Strafvollzugsamtes am Oberlandesgericht in Celle, gegründet. Seine Grundüberzeugung war, daß »einem gescheiterten Menschen erst dann wirklich geholfen ist, wenn er durch die Botschaft von der in Christus vollbrachten Versöhnung mit Gott eine innere —> Wiedergeburt erlebt«. Aus der gleichen Grunderfahrung entstand in den 20er Jahren in Frankfurt/M. durch den Kaufmann Alfred Dubian die »Arbeitsgemeinschaft Gefangenenmission«, die 1959 mit dem »S.K.« unter Beifügung des Wortes »Gefangenenmission« vereinigt wurde. Das S.K. ist dem —»• Diakonischen Werk der Ev. Kirche in Deutschland angeschlossen, finanziell von Kirche und Staat unabhängig. Ein Freundeskreis, der über die ganze Bundesrepublik verstreut ist, trägt das Werk (5 hauptamtliche Mitarbeiter) mit seinen Spenden.
Zu den Aufgaben gehören:
1. Verkündigungs- und Seelsorgedienste in —> Gottesdiensten, —» Bibelstunden, Gesprächskreisen und Einzelgesprächen innerhalb der Vollzugsanstalten. 2. Seelsorger- licher Briefwechsel mit Inhaftierten durch die Geschäftsstelle, die beiden Außenstellen und mehrere hundert Briefpaten. 3. Gestaltung und Versand eines eigenen Abreißkalenders mit einem großgedruckten Bibelvers für jeden Tag (25 000 Geschenkexemplare in 130 Vollzugsanstalten). 4. Monatlicher Versand von etwa 12 000 christlichen Schriften.
-
In Einzelfällen Versorgung mit Bekleidung zur Entlassung und Hilfe bei Arbeitsund Wohnungssuche. 6. Vorträge über die Arbeit in den Gemeinden.
Die Erfahrung des S.K.es in mehr als 50 Jahren:
Der Gefangene und Entlassene braucht in seiner Labilität nichts so sehr wie die Kraftquelle eines echten Gottesverhältnisses und einer lebendigen christlichen Gemeinde. Die Geschäftsstelle befindet sich in Celle.
Lit.: 50 Jahre S.K., Jubiläumsausgabe des Mitteilungsblattes Nr. 5/197s ~ Mitteilungsblatt (zweimonatlich, 14000 Aufl.)
Veiler
Schweizer Ev. Kirchenbund
Die Landeskirchen in der Schweiz sind Kantonalkirchen. Sie sind stark von der Geschichte ihres jeweiligen Kantons geprägt worden und unterscheiden sich daher oft sehr voneinander, indem sie dem Charakter der Einwohnerschaft, lokalen Überlieferungen und der kleinen politischen Einheit, in der sie lebten, seit alters entsprachen. Um der drohenden Isolierung zu entgehen, entstand bereits im 16. Jh. die »Ev. Tagsatzung« als Querverbindung zwischen den Einzelkirchen. Sie wachten über die gemeinsamen Interessen und leisteten als Gemeinschaftswerk bedrängten ev. Kirchen im Ausland (Ungarn, Frankreich, Waldenser im Piemont, sowie kleinen Diasporagruppen in der kath. Innerschweiz) geistliche und finanzielle Hilfe. - Die im Jahre 1858 begründete »Schweizerische Kirchenkonferenz« führte als »brüderliche Vereinigung der reformierten Kirchen der Schweiz« im wesentlichen die gleichen Aufgaben weiter, bis sie nach dem 1. Weltkrieg auf Anregung des Federal Council of Churches of Christ in America am 7. September 1920 in den »Schweizerischen Ev. Kirchenbund« umgewandelt wurde. Zuerst gehörten ihm nur die Kantonskirchen an, aber bereits 1922 trat die —» Methodistenkirche ihm bei, und im Laufe der Zeit folgten andere Freikirchen sowie weitere »auf dem Boden der Reformation stehende kirchlich organisierte Glaubensgemeinschaften«. Sie müssen mindestens 5000 Mitglieder haben, um von der Abgeordnetenversammlung, die jährlich Zusammentritt, aufgenommen werden zu können. Außerdem können ev. ref. Schweizerkirchen im Ausland dem Kirchenbund angehören. »Die Zugehörigkeit zum Kirchenbund verpflichtet die Mitglieder zur Stärkung der Einheit des schweizerischen Protestantismus. Sie beeinträchtigt Selbständigkeit und Eigenart der einzelnen Mitglieder nicht« (Verfassung, Art. 5).-Wesentliche Aufgaben des Kirchenbundes sind: Wahrung, Stärkung und Ausbreitung des ev. Glaubens in der Schweiz; Zusammenfassung aller protestantischen Kräfte; Pflege der geistlichen Verbundenheit der Mitglieder; Gründung und Förderung ev. Werke in der Schweiz; Vertretung der Gesamtheit seiner Mitglieder besonders gegenüber den Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im Ökumenischen Rat der Kirchen (—» ökumenische Bewegung) sowie gegenüber den Kirchen des Auslandes (lt. Art. 2 der Verf.). - Die Abgeordnetenversammlungen mit ihren 80 Delegierten finden jährlich einmal, abwechselnd in verschiedenen Kantonen, meist in altehrwürdigen Rathäusern statt. Zum Vorstand gehören 7 Mitglieder und je ein deutsch- und französischsprachiger Sekretär. Der Vorstand tritt bis zu 15 mal im Jahr zusammen. Gegenwärtiger Präsident ist Pfr. Dr. W. Sigrist. - Auf dem Wege über Kommissionen nimmt der Kirchenbund Einfluß auf die Theologische Arbeit, soziale Fragen, Presse-, Radio-, Fernseh- und Filmwesen. Er weiß sich auch mitverantwortlich für die Aufgaben des Schweiz. Missionsrats, das Hilfswerk der Ev. Kirchen der Schweiz (HEKS), den Verband für Innere Mission und Liebestätigkeit und die Ev. Jugendverbände. - Die Glaubensgrundlage des Kirchenbundes lautet: »Der K.B. bezeugt Je- sum Christum als seinen alleinigen Herrn. Er erkennt in der Hl. Schrift das Zeugnis der göttlichen Offenbarung. Er bekennt, daß wir errettet sind durch Gnade und gerechtfertigt durch den Glauben« (Verf., Präambel).
Lit.: Verfassung des Schweiz. Ev. Kirchenbundes v. 12.6.1950 - Emile Marion, Die protestantische Schweiz, 1958
Möller
Schweizer Evangelistenkonferenz
1965 wurde die S.E. gegründet. »Sie erstrebt eine Bruderschaft von —> Evangelisten (voll- und nebenamtlichen), Seelsorge untereinander und gegenseitigen Austausch der in der —> Evangelisation gemachten Erfahrungen«. Auf den jährlich stattfindenden Arbeitstagungen wird von landes- und freikirchlichen Pfarrern und Predigern Orientierung in theologischen und weltanschaulichen Fragen der Gegenwart sowie Zurüstung zu evangelistischem Dienst gesucht. Die Arbeitsgemeinschaft für —> Zeltmission gehört zur S.E. - Jährlich erscheint eine »Handreichung zur Evangelisation«. - Die
Leitung der S.E. obliegt einem Bruderrat. - Geschäftsstelle: —> Asyl Rämismühle.
Möller
Dostları ilə paylaş: |