Evangelisches Gemeindelexikon



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Wilberforce, William, *24.8.1759 Hüll, +29.7.1833 London. Einer begüterten Fami­lie entstammend, wurde W. 1770 Abgeord­neter für Hüll und 1774 für die Grafschaft Yorkshire. 1784 erlebte er unter dem Einfluß der —> methodistischen Erweckungsbewe­gung eine —> Bekehrung und begann sein neues Leben mit der Gründung einer Gesell­schaft zur Reform der Sitten, der 1787 die »Abolition Society« zur Abschaffung des Sklavenhandels folgte. Das von seinem Freunde, dem Premier Pitt d.J., unterstützte Wirken W.s führte zum Gesetz gegen den Sklavenhandel (1807). Obwohl im Alter in anderen politischen Fragen zunehmend konservativ, betrieb W. weiter die Abschaf­fung der Sklaverei, die wenige Monate nach seinem Tode gesetzlich verboten wurde. W. ist auch an der Gründung der Kirchlichen Missions- und der Britischen Bibelgesell­schaft maßgebend beteiligt gewesen.

Lit.: G. Lean, Wilberforce - Lehrstück christlicher Sozialreform, 1974

Obendiek

Wille-Willensfreiheit

Während die Pflanzen durch ihre Wachs­tumsgesetze festgelegt sind und das Tier durch seine Instinkte bestimmt wird, ver­fügt der Mensch über die Fähigkeit zu den­

ken und zu wollen. In der Frage nach der Freiheit des menschlichen Willens stehen sich in allen Jahrhunderten der Geistesge­schichte zwei Haltungen gegenüber, die mit den Worten Determinismus und Indetermi­nismus bezeichnet werden. Der Determi­nismus ist überzeugt, daß alle menschlichen Handlungen einschließlich der seelischen Vorgänge einem kausalmechanischen Zwang unterliegen. Von Verantwortung und Schuld kann dann nicht mehr die Rede sein. Im Unterschied zu dieser den Fatalismus be­günstigenden Auffassung vertritt der Inde­terminismus die hochgemute Anschauung von der absoluten Handlungsfreiheit des Menschen. Die Wahrheit liegt zwischen den beiden Extremen. Kein Mensch ist absolut frei. Wir sind begrenzt durch die Art der leib­lichen Ausrüstung und geistigen Begabung. Wir sind hineingestellt in eine bestimmte geschichtliche Situation, die viele Möglich­keiten von vornherein ausschließt. Schlechte Erbmasse und ungünstige Milieu­bedingungen in Kindheit und Jugend können die Freiheit des Wollens schmerzlich beein­trächtigen. Gleichwohl bleibt innerhalb die­ser Grenzen für jeden Menschen ein Spiel­raum von Freiheit, innerhalb dessen er wäh­len kann und sein Leben verantworten muß. Es ist die eigentliche Würde des Menschen, um Willensentscheidung zu wissen und Willensbildung aufzubauen.

Im Unterschied zu den Wahlmöglichkeiten im alltäglichen Bereich des Lebens erfährt der Mensch als gefallenes Geschöpf Gott ge­genüber aber in schmerzlicher Weise seine völlige Unfreiheit. Er kann sich nicht aus ei­gener Kraft von der Macht des -> Bösen lö­sen, die ihn gefangen hält. Allein die Wie­dergeburt in der Kraft des Hl. —> Geistes kann aus dem gefesselten Willen einen be­freiten Willen schaffen (-» Prädestination), der fähig und willig ist, Gott zu lieben und dem Nächsten zu dienen.

Lit.: M. Luther, Vom unfreien Willen, neu hg. v. B. Jordahn u. H. J. Iwand, T962 - H. Echternach, Wil­lensfreiheit und Vorsehung, 1954 - K. Heim, Die Christliche Ethik, 195s Köberle

Wirz, Johann Jakob ->• Nazarener-Ge­meinde


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