Evangelisches Gemeindelexikon


Eucharistie -> Abendmahl Evangelikal



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Eucharistie -> Abendmahl Evangelikal

Evangelikal ist eine aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeich­nung für eine geistliche Unterströmung, die sich seit Ende der 50er Jahre quer durch den deutschen Protestantismus zieht. Sie nimmt die verschiedenen auf die —> Erwek- kungs- und —» Gemeinschaftsbewegung zu­rückgehenden Bewegungen auf und verbin­det sie mit entsprechenden Bewegungen vor allem im anglo-amerikanischen Bereich. (—» Int. Kongreß f. Weltevangclisation). Was »evangelikal" inhaltlich meint, wenn es etwa in Unterscheidung zu »evangelisch« oder »protestantisch«, »pietistisch« oder »konservativ«, »orthodox« oder »funda­mentalistisch« verwandt wird oder im Ge­gensatz zu »liberal« oder »progressiv«, »plu­ralistisch« oder »ökumenisch« erscheint, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgespro­chen schwierig zu definieren. Das kommt daher, daß die Bezeichnung »e.« auf der ei­nen Seite von einem bunten Spektrum kirchlicher, freikirchlicher und überkirchli­cher Gruppen und Gruppierungen für sich in Anspruch genommen wird, die theologisch voneinander abweichen und daß auf der an­deren Seite die öffentliche Verwendung des Begriffs etwa in den Massenmedien eben­falls sehr unsauber und zufällig ist und meist nur die im Rahmen der deutschen Landes­kirchen tätigen —> Bekenntnisbewegungen meint.

Dennoch gibt es einige Merkmale, die allen E.en gemeinsam sind und die sie unter die­sem Begriff Zusammenhalten:

1. DIE PERSÖNLICHE ERFAHRUNG DER ERRETTUNG DURCH CHRISTUS, DEN EMPFANG DER VERGE­BUNG DER -» SUNDEN UND DIE GEWISSHEIT DES ->



heils im -»glauben. Christ im e. Verständnis ist also erst der, der das Heilsangebot Gottes im Evangelium persönlich gehört und in der —> Bekehrung zu Gott konkret angenommen hat. In dieser Bekehrung werden die Heils­wirkungen des Werkes Christi, also seines Todes am Kreuz und seiner leibhaftigen —» Auferstehung für den sündigen und darum verlorenen Menschen, empfangen. Dieser soteriologische Gesichtspunkt, der christo- logisch und eschatologisch begründet ist, ist grundlegend für die Füllung des Begriffs.

  1. DAS BEWUSSTSEIN DER ZUSAMMENGEHÖRIG­KEIT MIT ALLEN MENSCHEN, DIE VON HERZEN JE­SUS Christus Nachfolgen. Dies ist der echte »ökumenische« Zug des Evangelikalismus: Weder der einzelne Christ noch die einzelne —> Gemeinde noch die einzelne Gruppierung kann und darf für sich stehen. Der eine —> Geist und die eine —» Liebe und der eine Ge­horsam gegenüber dem einen Herrn drängen zur Bruderschaft und lassen Gemeinschaft entstehen, ohne die vorhandenen Unter­schiede der Tradition in Ekklesiologie und Frömmigkeitsstil zu übergehen.

  2. DIE BEREITSCHAFT, SICH PERSÖNLICH IN -» EVANGELISATION UND -» MISSION ZU ENGAGIE­REN. Wie die Gemeinschaft mit anderen Glaubenden, so ist auch die Bezeugung des Heils, das Jesus Christus gibt, ein Wesens­merkmal christlicher Existenz. Darum sind Mission und Evangelisation unaufgebbare Lebensäußerungen des Glaubens die im Kontext diakonischen Handelns und der Be­reitschaft zur Weltverantwortung nach bi­blischen Maßstäben stehen. In diesem Be­reich ist der Herzschlag der e. Bewegung am stärksten zu spüren.

  3. DIE VERPFLICHTENDE BINDUNG AN DIE -» BIBEL als das wort Gottes. Die E.en sind sich trotz ihres breiten theologischen Spektrums darin einig, daß die Bibel Gottes Wort ist, und nicht, daß sie Gottes Wort enthält. Damit ist zugleich ausgesagt, daß die ganze Bibel für inspiriert gehalten wird. Allerdings ist damit nur über das Daß, nicht aber über das Wie der Inspiration entschieden. Uber das Wie gibt es unterschiedliche Auffassungen, die aber die e. Gemeinschaft nicht als trennend emp­findet. Die Formel, daß die Heilige Schrift als Wort Gottes norma normans für Glau­ben, Leben und Lehre sei, erwies sich für eine gemeinsame Basis als ausreichend. Gerade im Ansatz des Bibelverständnisses liegt eine der weitestgehend noch unerfüll­ten, erst im Ansatz erkannten Aufgaben der E.en. Es geht um den Aufbau einer bibli­schen —> Theologie und —» Ethik, die den An­forderungen und Anfragen unserer Zeit standhalten kann und zu neuem Gehorsam in der Verkündigung, in der Sammlung des Volkes Gottes, im Lebensstil, im Dienst an der Welt, in Forschung und Wissenschaft an­leitet.

Lit.: F. Laubach, Aufbruch der Evangelikalen, 1972

Betz


Evangelisation

  1. Definition. In dem Wort E. ist das griechi­sche Wort euangelizomai enthalten, d.h. eine gute Botschaft bringen bzw. bekannt­machen. Im NT verbindet sich damit nicht Frucht, Wirkung und Ergebnis der Be­kanntmachung, wohl aber nach dem heuti­gen Sprachgebrauch. Danach ist zu definie­ren: E. ist Verkündigung der Schwerpunkte des Wortes Gottes in einer auf —» Entschei­dung für Jesus Christus abzielenden Weise; sie zielt auf die durch den Heiligen —> Geist bewirkte Vergegenwärtigung Jesu Christi, die den Hörer zu veranlassen, Christus in seiner Heilsbedeutung zu erkennen und ihm in seiner —» Gemeinde nachzufolgen. E. hat die Universalität des Heils (So sehr hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen einzigen Sohn gab), die Personalität des Glaubens (auf daß alle, die an ihn glauben) und den Entschei­dungscharakter des Evangeliums (nicht ver­loren werden, sondern das ewige Leben ha­ben Joh 3,16; vgl. auch zKor 5,20; iKor 9,22) zu verkünden.

  2. formen der E. E. im eigentlichen und wei­teren Sinn muß unterschieden werden. E. im engeren Sinn ist die in der Regel auf einige Abende konzentrierte, auf Weckung des Glaubens zielende Verkündigung in einem gottesdienstlichen oder weltlichen Raum durch einen —> Evangelisten oder ein Evan­gelisationsteam als dem Mund der evangeli- sierenden Gemeinde. Die E. im eigentlichen Sinn kann als Gemeindeevangelisation oder als Groß- und Massenevangelisation durch­geführt werden. Träger von -> Großevange­lisationen ist im deutschsprachigen Raum meistens die Ev. —> Allianz, Träger der Ge­meindeevangelisation ist in der Regel eine einzelne Ortsgemeinde der Landeskirche, —» Freikirche oder —> Gemeinschaft. Beide Formen haben ihre Berechtigung. Die Mas­senevangelisation ist bereits im NT erwähnt (Apg2,4; 8,5f.). Unter E. im weiteren Sinn ist aller Zeugendienst in Wort, Lied und Schrift zu verstehen, der sich mit der Absicht ver­bindet, Menschen in die -> Nachfolge Jesu zu rufen. Gerade an der E. im weiteren Sinn kann erkennbar werden, daß E. eine Sache der ganzen Gemeinde ist. Der E. im weiteren Sinn begegnen wir ebenfalls im NT. Als Sau­lus die Gemeinde verfolgte, heißt es: »Die nun zerstreut waren, gingen um und predig­ten das Wort« - wörtlich: und evangelisier- ten (Apg 8,4).

  3. e. und gemeindepredigt. Die E. unter­scheidet sich nicht grundsätzlich, sondern meist nur durch ihre Absicht von der Ge­meindepredigt. Beide sind Verkündigung. Eine sonntägliche Gemeindepredigt kann, aber muß nicht evangelistisch sein. Die Gemeindepredigten sind in ihrer Aussage weitgefächerter. Sie sollen und dürfen den ganzen Heilsplan Gottes entfalten. Die evangelistische Verkündigung muß hinge­gen elementar sein und klare Antwort auf die Frage geben: Warum evangelisieren wir? Evangelistische Verkündigung muß in ge­wissenweckender Weise von der Verloren­heit des Menschen und seiner Errettung durch das Erlösungswerk Christi am Kreuz sprechen. Diese Verkündigung von der Heilstat muß mit der Verkündigung von der Heilsaneignung in —*■ Bekehrung und —> Wiedergeburt gekoppelt sein. D.h.: E. muß das Objektive mit dem Subjektiven, das Heilsereignis mit dem Appell verbinden.

  4. text oder Thema? Dies ist keine Alterna­tive. Das Evangelium ist umgreifender als der jeweilige Text. Entscheidend ist zweier­lei: 1. E. muß in ihrer Aussage evangeliums­gesättigt, d.h. christozentrisch sein. 2. Der Lebensbezug muß hergestellt werden. E. wendet sich an alle, aber sie hat es primär mit dem einzelnen zu tun und mit den Grundbefindlichkeiten des Menschen, aber auch mit seiner sozialen Verantwortung als Folge der Verpflichtung zur Nächstenliebe.

  5. gefahren der e. Im wesentlichen sind es drei. 1. Es besteht die Gefahr, der E. durch Angleichung an den Zeitgeist den Tiefgang, die Betroffenheit, das Erschrockensein und das Ärgernis des Kreuzes zu nehmen. Jesus wird dann verharmlost und humanisiert. Weil der moderne Mensch ein konsumie­render Mensch ist, muß die E. die Gefahr ei­nes Konsumentenchristentums erkennen und der Gefahr entgegenwirken, daß der Mensch das Christsein nur als die Über­nahme einer Rolle versteht und damit ver- oberflächlicht. E. ist mehr als ein Beitrag zur Humanisierung der Gesellschaft und Sozia­lisierung des Menschen. 2. Es besteht die Ge­fahr einer Emotionalisierung der E. durch showartige Elemente. 3. Die E. muß sich vor Erfolgs- und Zahlendenken hüten. Die E. ist und bleibt eine unaufgebbare Lebensäuße­rung der Gemeinde.

Lit.: O. Riecker, Das evangelistische Wort, 19 5 32 - P. Scharpff, Geschichte der Evangelisation, 1964 -

Möller

W. Reuter (Hg.):. . . und bis ans Ende der Welt. Bei­träge zur Evangelisation, 1974 - U. Parzany, Zeu­gen gesucht, 1976 - M. Green, Evangelisation zur Zeit der ersten Christen, r 977

Bergmann


Evangelisationsverein, Deutscher

Der E. wurde 1884 in Bonn auf Betreiben Th. —» Christliebs zusammen mit E. —» Schrenk als erfahrenem Evangelisten, J. v. —>■ Oert- zen, E. v. Pückler, A. v. —» Bernstorff u.a. gegründet. Das Ziel, »die gemeinsamen In­teressen der deutschen Evangelisation zu vertreten und zu fördern, vorzüglich eine Vereinigung aller herbeizuführen, welchen die Evangelisation am Herzen liege« (so Pückler 1886), also eine Art Dachverband der verschiedenen Evangelisationsbestre­bungen kirchlichen Charakters zu schaffen, konnte angesichts vorhandener selbständi­ger Organisationen (—> Innere Mission, Stadtmission, —>• Evangelische Gesellschaft, Verein für Reisepredigt u.a.) nicht erreicht werden. Von der zugleich als Problem er­kannten Tatsache eines speziellen »Evange­listenamtes« neben dem geordneten Pfarr­amt überzeugt, beschloß der E. 1886 die Ein­richtung der Evangelistenschule -> Jo- hanneum (-» Ausbildung b.) zur Ausbildung evangelistisch begabter Laien. Anläßlich der Übersiedlung der Schule nach Wuppertal- Barmen 1893 löste sich der E. auf; seine Hauptanliegen —> Evangelisation und »Wei­terpflege der Erweckten« sind von der noch durch Christlieb und seine Freunde einberu- fenen ersten —» Gnadauer Pfingstkonferenz 1888 aufgegriffen worden und haben schließlich im —» Gnadauer Verband eine in die Zukunft führende Struktur gefunden.

Lit.: E. Fleisch, Die moderne Gemeinschaftsbewe­gung I, 19122, 82-87 - H. Klemm, Elias Schrenk. Der Weg eines Evangelisten, 1961, 260-338

Balders


Ev.-Freikirchl. Gemeinden Baptisten

Versammlung



Ev.-meth. Kirche -> Methodisten Ev.-sozialer Kongreß ^ Arbeiterbewe­gung -» Stoecker Ev. Buchhilfe -> Literaturarbeit Ev. Gemeinschaft Methodisten

Evangelische Gesellschaft (Schweiz)

Unter dem Einfluß der —» Aufklärung in Frankreich (Rousseau 1712 — 1778) und der Philosophie des Spötters Voltaire (1694-1778) wurde die kirchliche Verkün­

digung in der Schweiz mehr und mehr ratio­nalistisch. Der »Freisinn« (Liberalismus) er­faßte Theologie, Pfarramt und Gemeinden. Das Entstehen der E.G. war darum eine ge­sunde Reaktion gegen die sich verbreitende Ablehnung biblischer Heils Wahrheiten, des Gebets und der Sakramente sowie einer zu­nehmenden Entkirchlichung und Entsittli­chung. So gründeten biblisch orientierte La­ien in Genf 1831 eine Societe evangelique (E.G.). Aus der in engstem Zusammenhang mit ihr entstandenen Freien ev. Fakultät gingen viele Pfarrer für Frankreich und die welsche Schweiz hervor, die schriftgemäß predigten. - In Bern taten sich vier junge Männer zusammen und sammelten geist­lich Gesinnte, mit denen im gleichen Jahr die E.G. begründet wurde. In Dutzenden von liberal pastorierten Dörfern des Kantons wurden Predigtplätze errichtet, wo durch ausgebildete Kräfte und Laien das biblische Evangelium verkündigt wurde. Bis heute haben sich diese erweckten Kreise als lan­deskirchliche Gemeinschaften erhalten. Auch das Berner Diakonissenhaus mit sei­nem Salemspital ist ein Kind der E.G. — 1835 gründete der leitende Geistliche der Stadt Zürich, Antistes Gessner, ebenfalls eine E.G., die bewußt in der Kirche, jedoch nicht in Abhängigkeit von deren vorherrschend freisinniger Lehre, »auf dem Grunde des Apostolischen Glaubensbekenntnisses ev. Glauben und ev. Leben fördern« wollte. Vie­les, was heute -* Innere Mission heißt (13 Jahre, bevor Wiehern den Central-Ausschuß der I.M. gründete!), war damals von der E.G. in Angriff genommen, z.B. Stadtmission, ev. Buchhandlung, Diakonissenanstalt, Leh­rerseminar, Herberge zur Heimat, Minori­tätsgemeinden. - An jährlichen Bibeltagen im Rheintaldorf Sevelen reifte der Plan, auch in St. Gallen eine E.G. zu gründen. 1865 be­gann der erste Stadtmissionar in der Stadt und in Dörfern der Kantone St. G. und Ap­penzell mit Hausbesuchen, Bibelstunden, Evangelisationen. Aus solchem Dienst ent­standen später selbständige Kirchenge­meinden. 1880 erbte die E.G. die altehrwür­dige Katharinenkirche, in der bis heute re­gelmäßige Abendgottesdienste gehalten werden.

Lit.: Jahresberichte, Statuten - Standort und Auf­gabe der E.G. (Zürich), 194$- Skizzen aus 100 Jah­ren E.G. St. Gallen und Appenzell, 1964
Evangelische Gesellschaft für Deutsch­land

Die Evangelische Gesellschaft für Deutsch­land wurde am 25.8.1848 in Elberfeld ge­gründet. Anlaß waren die zunehmende Gottlosigkeit, die Erschütterungen des Re­volutionsjahres und ein Aufruf von Pastor L. Feldner vom 1.5.1848: »Wollen wir nicht Deutschland evangelisieren?« Die Gründer der E.G. waren der Ansicht, daß das einzige Heilmittel für das Volk das Evangelium von Jesus Christus ist. Aus dieser Erkenntnis sandten sie ihre Boten aus, die ganz Deutsch­land durchzogen, Bibeln und christliches Schrifttum in die Häuser brachten, das Evangelium verkündigten und den Anstoß zur Gründung von Missionsvereinen und Gemeinschaften gaben. Schon um 1900 standen 60 -» Prediger in ihrem evangelisti- schen Dienst. Stark beteiligt war die E.G. an der Gründung des —» Gnadauer Verbandes, des Evangelischen —» Sängerbundes und an­derer christlicher Werke. Unter den leiten­den Männern der E.G. sind außer Feldner be­sonders zu nennen: die Pastoren H. u. Fr. —» Coerper, E. —> Buddeberg, J. Gauger, A. Es­

sen, S. Spörri, P. Kuhlmann, H. Scherer, G. Lesser, H. Jochums und H. Mohr. Unter Gauger wurde 1910 die Monatszeitschrift »Licht und Leben« übernommen und zu ei­nem einflußreichen Blatt gestaltet (1948-1966 W. -» Busch Schriftleiter) und das Bibel- und Erholungsheim Hohegrete ge­gründet. Im —> Kirchenkampf stand die E.G. eindeutig zur Bekennenden Kirche. Unter Pastor H. Jochums erlangte die ev. Monats­schrift »Der feste Grund« Beachtung; es wurde eine —> Zeltmission ins Leben geru­fen, das Bibelseminar Wuppertal und die —> Konferenz bibelgläubiger Seminare und Leh­rer gegründet. 1974 wurde die —> Neukir- chener Mission mit der E.G. vereinigt.

Lit.: Mitteilungen der E.G. seit 1851 - Der feste Grund - O. Erdmann, Arbeiten und Erfahrungen,

1873/74 - Fr. Coerper, 50 Jahre der E.G., 1898 - A. Essen, Kurze Chronik der E.G., 1925 - D. Schäfer, 100 Jahre E.G., 1948 - H. Jochums, 125 Jahre E.G. für Deutschland, T973

Jochums


Evangelische Kirche der Union

Die Ev. Kirche der Union (EKU) geht in ih­rem Grundbestand auf die »Ev. Kirche der Altpreußischen Union« (seit 1922) zurück. Diese war in den alten preußischen Provin­zen beheimatet, d.h. schon vor 1866. Dort war durch den preußischen König Friedrich

Wilhelm III. von 1817 an vor allem mit Hilfe einer Agendenreform die Vereinigung von Lutheranern und Reformierten (Union) ein­geführt worden. Unter den schweren Er­schütterungen im Gefolge des 2. Weltkriegs verlor diese Kirche weite Gebiete. Seit 1950 bzw. 1954 - auch der Name »Preußen« mußte fortfallen - gibt es die EKU. (Westen: Rheinland, Westfalen, West-Berlin; Osten: Berlin-Brandenburg, Provinz Sachsen, Greifswald, Görlitz, Anhalt) Sie gehört mit ihren westlichen Gliedkirchen zur —> EKD. Sie hat viel Verbindung auch zur —> VELKD, zumal da die theologischen Richtungen und Unterschiede heute vielfach quer durch die Konfessionen gehen und die Bevölkerungs­verschiebungen vielfach neue Verhältnisse geschaffen haben. So gibt es viele Lutheraner in unierten Kirchen; umgekehrt werden Glieder unierter Kirchen, wenn sie in luthe­rische Kirchen kommen, dort als Glieder dieser Kirchen betrachtet, falls sie nicht ei­nen gegenteiligen Wunsch aussprechen.

Lit.: W. Eiliger (Hg.), Die EKU. Ihre Vorgeschichte und Geschichte, 1967 - J. W. Grant (Hg.), Die Unierten Kirchen, 1973 Dietzfelbinger

Evangelische Kirche in Deutschland

1. Geschichte. »Evangelische Kirche in Deutschland« - EKD - ist der Zusam­menschluß der von der Reformation be­stimmten lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in Deutschland; die Herrnhuter Brüderunität (-» Brüdergemeine) hat ein Gastverhältnis. Die Vorgeschichte der EKD reicht bis in die Mitte des vergange­nen Jahrhunderts zurück (Deutscher ev. Kir­chentag in Wittenberg 1848, Eisenacher Konferenz der Kirchenregierungen 1852). 1915 entstand ein erstes »Deutsches ev. Ge­sangbuch«. Im —» Kirchenkampf rückten die bekenntnisgebundenen Kirchen und Grup­pen seit 1933 enger zusammen. Es kam zur gemeinsamen theologischen Erklärung von Barmen 1934. Nach dem Zusammenbruch 1945 bildete das von allen Mitgliedern des vorläufigen Rates der EKD Unterzeichnete Stuttgarter Schuldbekenntnis einen weite­ren wichtigen Schritt vor allem der Öku­mene gegenüber. »Wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer ge­betet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben«. Am 13.7.1948 wurde auf der Kirchenversammlung in Ei­senach die Grundordnung der EKD be-


Gliedkirche




Gliedkirchen der Evang. Kirche in Deutschland

mit Zahlen der Mitglieder und der Pfarrer

Gemeinde­glieder (ca.)


Pfarrer

(ca.)


Evang Landeskirche in Baden

Evang Luth Kirche in Bayern



Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg (West)

Ev -Luth. Kirche in Braunschweig Bremische Evang Kirche Evang.-Luth Landeskirche Hannover

Evang Kirche in Hessen und Nassau

Evang, Kirche von Kurhessen- Waldeck

Lippische Landeskirche Ev -ref. Kirche in Nordwest­deutschland

Nordelbische Evang.-Luth. Kirche Evang -Luth Kirche in Oldenburg

Vereinigte Prot.-Ev.-Christi. Kirche der Pfalz

Ev. Kirche im Rheinland Evang -Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Evang -Kirche von Westfalen Evang Landeskirche in Württemberg


Stand: 1.1.1984 1.1.1985

uniert

1 335000

1215

VELKD

2562000

2076

EKU

922000

549

VELKD

526000

295

uniert

356000

145

VELKD

3542000

1923

uniert

2095000

1480

uniert

1052000

744

ref

234000

125

ref

196000

143

VELKD

2767000

1395

luth

514 000

254

uniert

651 000

486

EKU

3289000

2026

VELKD

70000

38

EKU

2989000

1795

luth

2401000

1 947




schlossen, der dann alle Landeskirchen zu­gestimmt haben. Danach ist die EKD ein Bund von Kirchen, jedoch von der gemein­samen Basis der Hl. Schrift und der kirchli­chen Bekenntnisse her mit so viel Gemein­samkeit, daß er sich als »Kirche«* bezeichnen kann. Als Organe der EKD arbeiten Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Vorsitzende des Rates waren bisher die Bischöfe Wurm, Di- belius, Scharf, Dietzfelbinger, Claß, Lohse. Die EKD sucht innerkirchlich die Gemeinsam­keit der Landeskirchen zu fördern, beson­ders im Blick auf wichtige Gemeinschafts­aufgaben wie —> Diakonie, —» Mission, Pu­

blizistik GEP) und -» Volksmission; nach

außen liegt ihr .die Vertretung der ev. Chri­stenheit in Deutschland ob, etwa in Schul­fragen, bei gesetzgeberischen Vorhaben in der Bundesrepublik oder wenn in der Öffent­lichkeit die Stimme der Kirche in der Dis­kussion um sozialethische Fragen laut wer­den soll. Das Gespräch mit der römisch-ka­tholischen Kirche wie in der gesamten Ökumene muß nicht selten für alle Landes­kirchen zusammengeführt werden. Ein Nie­derschlag dieser Arbeit sind die zahlreichen, häufig heftig diskutierten Denkschriften, die im Lauf der Jahre entstanden sind.
2. TRENNUNG ZWISCHEN OST UND WEST. »Raum für das Evangelium in Ost und West« war 1956 das Thema einer Synode in Ostberlin. Die in unterschiedlichen Gesellschaftssy­stemen lebende, aber in Jesus Christus und durch ihre Geschichte eng verbundene Chri­stenheit im östlichen und westlichen Teil Deutschlands hat in der EKD lange Zeit den Ausdruck ihres Zusammenhalts gesehen. Evangelische Verantwortung für die —» Welt ließ sie auch heikle Fragen wie die nach dem politischen Dienst des Christen heute, nach Krieg und Frieden, nach der atomaren Be­waffnung, nach der Versöhnung mit den Nachbarvölkern nicht aussparen. Man ge­riet dabei auch in die Gefahr, das Gemein­samkeitsverständnis der EKD dogmatisch und politisch zu überfrachten. Je mehr sich die beiden Teile Deutschlands politisch und gesellschaftlich auseinanderlebten, umso mehr wurde auch die EKD, diese »letzte Klammer zwischen Ost und West«, in eine harte Zerreißprobe hineingezogen. 1969/70 lösten sich die östlichen Mitgliedskirchen ab und bildeten einen eigenen »Bund der ev. Kirchen in der DDR«; die EKD behielt ihren Namen. Die beiden Bünde versuchen, die »besondere Gemeinschaft«, in der sie sich nach wie vor verbunden wissen, nach Mög­lichkeit zu pflegen.

3- Belastungen. Innerkirchliche und theolo­gische Entwicklungen brachten ebenso große Belastungen. Daß die EKD als Vertre­tung des gesamten volkskirchlichen deut­schen Protestantismus nötig ist, hat sich im Lauf der Jahrzehnte erwiesen. Die Spannung zwischen »Kirche« und »Bund«, hinter der auch die konfessionelle Verschiedenheit der Landeskirchen steht, läßt sich tragen; die gleichzeitig vorhandenen konfessionsbe­stimmten Zusammenschlüsse der —» Verei­nigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands und der —> Ev. Kirche der Union haben die EKD nicht behindert, sondern eher gestärkt. Fast tiefer greifen die Gegenwartsauseinander­setzungen über Glaubens- und Lehrfragen. Sie haben vielfach zu einem Lehrpluralis­mus geführt. Gewiß sind auch Gemeinsam­keiten im Glauben und Handeln gewachsen, etwa in der -» Diakonie (-» Brot für die Welt) oder auf der ökumenischen Ebene. Aber es konnte nicht verborgen bleiben, daß im deutschen Protestantismus in den letzten Jahrzehnten auch gegenläufige, die innere Gemeinschaft gefährdende Bewegungen starken Einfluß gewonnen haben. In vielen theologischen Fragen war man sich 1948 ei­niger als 25 Jahre später. Um die Stellung der Hl. Schrift als Wort Gottes, um die —> Taufe, besonders um die Frage der Gottheit und Menschheit -» Jesu Christi entstanden hef­tige Auseinandersetzungen. Die großen —» Kirchentage, zunächst Zeichen der Gemein­samkeit der Christenheit, wurden einige Male Schauplatz des Streites. In die Kämpfe spielte auch die Unruhe unter der Jugend, besonders unter den Theologiestudenten hinein; nicht selten kam es im Zug dieses Ringens zu einer viele beunruhigenden Poli­tisierung. Im Widerspruch dagegen entstan­den die —» Bekenntnisbewegung »Kein ande­res Evangelium« und die verschiedensten Bekenntnisgemeinschaften; die —> evange- likalen Kräfte erstarkten gegenüber denen, die sich mehr um die gesellschaftliche Er­neuerung bemühten. Auf der Synode 1971 brachte der damalige Ratsvorsitzende diese Spannungen unter dem Stichwort »Glau­benskampf« offen zur Sprache. Er forderte für den weiteren Weg der EKD eine sorgfäl­tige geistliche Analyse der Situation.



  1. Reform. Mitten in diesen Spannungen lei­tete die Synode von 1970 nach der Trennung der östlichen Landeskirchen eine Reform der Grundordnung von 1948 in die Wege. Ziel war, die EKD fester und zwar zu einer Kirche mit einer stärkeren Zuständigkeit der zentralen Organe zusammenzufassen. Gewiß war es notwendig, die bisherige Ord­nung den neuen Verhältnissen anzupassen. Die größer gewordene Gemeinsamkeit je­doch, mit der die Reform vor allem begrün­det wurde, war nur die eine Seite der Sache. Der Plan rechnete bei allem guten Ansatz zu wenig mit den von jeher vorhandenen und mit den neu hinzugekommenen Unter­schieden im deutschen Protestantismus. Die Reform schien nahe am Ziel, als die württembergische Landessynode im Früh­jahr 1976 der neuen Grundordnung die nö­tige Zweidrittel-Mehrheit versagte. So exi­stiert die EKD vorerst weiter auf dem Boden der Grundordnung von 1948, auf dem sie bisher gewachsen ist. Diese hat den Vorzug, daß sie das für den deutschen Protestantis­mus nötige ausgewogene Verhältnis zwi­schen Gemeinsamkeit und Unterschied­lichkeit mit einem guten Augenmaß zur Darstellung bringt. Der ganze Vorgang um eine neue Grundordnung mahnt zur Geduld. Die derzeitige gegliederte Gestalt der EKD »wird noch auf lange Zeit hinaus nicht ge­ändert werden können« (H. Brunotte). Für ein so feinnerviges Gebilde wie für die EKD ist wohl auch in Zukunft die »Baracke« (Th. Wurm) eine geeignetere Unterkunft als ein allzu fest gebautes Haus.

Lit.: H. Brunotte, Die Ev. Kirche in Deutschland,

1964 - H. Dietzfelbinger, Das lösende Wort im Au­genblick der Krise, 1971

Dietzfelbinger

Evangelische Kirche in Österreich

Die Verfassung der Ev. Kirche Augsburger und Helvetischer Bekenntnisse in Öster­reich (1949) stellt in ihrer Präambel fest, daß beide Kirchen, an die Bekenntnisse gebun­den, in Lehre und innerer Ordnung selbstän­dige Konfessionskirchen sind, äußerlich je­doch zu brüderlichem Dienst aneinander (Abendmahlsgemeinschaft, Kanzeltausch, Religionsunterricht, Öffentlichkeitsarbeit, Jugendwerk, Predigerseminar), zu gemein­samem Handeln der Liebe in der —> Diakonie (—» Gailneukirchen; —■» Treffener Anstalten) und zu gemeinsamer Verwaltung (Vertre­tung gegenüber dem Staat) verbunden sind. Unter 7,52 Mill. Österreichern leben (1976) 407000 Evangelische (5,4%) in großer Zer­streuung. Verhältnis Gemeindeglieder Augsburgischen Bekenntnisses zu solchen Helvetischen Bekenntnisses wie 29 zu 1. Die presbyterial-synodale Ordnung bildet auf drei Ebenen (Gemeinde-Superintenden- tur-Gesamtkirche) analog zu Gemeindever­tretung und Presbyterium Vertretungskör­perschaften. Die Synode ist das gesetzge­bende Organ. Für gemeinsame Belange tre­ten beide Synoden A.B. und H.B. zusammen. Die 177 Gemeinden wählen ihre Pfarrer (insgesamt 210) und verwalten sich selbst. Gottesdienste an ca. 1 000 Orten. Der einge­hobene Kirchenbeitrag wird von Gemeinden für die Besoldung der Pfarrerschaft (hinzu kommen Staatspauschale und Einnahmen aus dem Religionsunterricht) an die Kir­chenleitung abgeliefert; 1/3 fließt wieder in die Gemeinden zurück. Seit 1939 steht an der Spitze des Oberkirchenrates A.B. ein Bi­schof (Dr. Eder, D. May, Sakrausky). Die »Äußeren Rechtsverhältnisse der Ev. Kir­che« hat der Staat 1961 durch Bundesgesetz als »freie Kirche im freien Staat« geordnet und sich verpflichtet, die Ev. Theol. Fakultät (1820 Lehranstalt, 1850 Fakultät, 1922 im Verband der Universität Wien), den Reli­gionsunterricht an öffentlichen Schulen, die Militärseelsorge finanziell zu erhalten und diakonische Wohlfahrtseinrichtungen zu unterstützen. Ausdrücklich anerkennt er das Recht der Kirche, ökumenische Bezie­hungen im In- und Ausland zu unterhalten. Die Vielfalt der Gestalten österreichischer Gemeinden erklärt sich aus ihrer Geschich­te. 48 sog. Toleranzgemeinden entstanden: Kärnten, Oberösterreich, Wien, Nieder­österreich, in der Steiermark und im Burgen­land aufgrund des Toleranzedikts des aufge­klärten Kaisers Joseph II. (1781). Danach wurde »private Religionsausübung« der Altkatholiken und der Evangelischen A. und H.B. geduldet (Gemeindegründung bei 100 Familien, Bethausbau abseits der Straße ohne Turm und Glocken, sowie Pfarrerberu­fung). Diese Gemeinden sind aus einer sechs Generationen währenden Verfolgung her­vorgegangen (Geheimprotestantismus, Laienkirche). 1590 waren 9/10 evangelisch (Adel, Bürger, Bauern, Knappen). Unter Fer­dinand II. setzt massive Gegenreformation ein (Vertreibung der Amtsträger, dann Ver­folgung der Gläubigen, Deportationen). Die burgenländischen Gemeinden sind erst 1921 zu Österreich gekommen (37400 Evangeli­sche).

Gemeinden der Gründerzeit entstehen nach 1848 und 1861 (Protestantenpatent = Gleichberechtigung und öffentlichkeits­recht) in fast allen Städten durch die Initia­tive des liberalen Bürgertums (Persönlich­keiten von hohem Rang, meist zugewandert aus Deutschland, Schweiz, Ungarn). Los-von-Rom-Gemeinden nennt man die durch große Austrittsbewegungen aus der röm.kath. Kirche entstandenen Gemeinden (Süd- und Westbahn, Mürztal, Industriege­biete). Nach 1900 aus kulturpolitischen Gründen, nach 1920 z.T. wegen sog. »Dis­pensehen« (staatliche Scheidung, kath. Verweigerung) erfolgten über 100000 Über­tritte, weitere nach 1934 durch Zwangs­maßnahmen des kath. Ständestaates (unter 25 000 Eintritten 17 500 konfessionslose So­zialisten). Unter dem Nationalsozialismus 41500 Austritte (= 13%) und zugleich 27300 Eintritte, vor allem Rückkehr. So wächst die Kirche von 1900 bis 1950 von 100000 auf 400000. Es ist eine schwerwie­gende seelsorgerliche Aufgabe der kleinen Kirche, Übertretende zum Evangelium zu führen und ins kirchliche Leben zu integrie­ren. Evangelistische Tätigkeit geschieht durch die 1919 durch M. Monsky (1876-1969) gegründete -> Volksmission

und verschiedene freie Missionswerke (u.a. —> Aktion in jedes Haus, —> Neues Leben, —> Fackelträger).

Flüchtlingsgemeinden bereichern das kirch­liche Leben. 60000 Evangelische A.B. vor al­lem aus dem Südosten (Nordsiebenbürgen, Jugoslawien, Polen) bauen Siedlungen mit Kirchen oft durch Hilfe der ev. Baugemeinde »Neusiedler«. In der Notzeit große Leistun­gen des Hilfswerkes. Durch Unterstützung des -» Gustav-Adolf-Werkes werden nach 1950 ca. 200 Kirchen und Pfarrhaus-Neu- und Emeuerungsbauten errichtet. Urlaubergemeinden entstehen an 75 Orten während des Sommers und Winters und er­reichten in Gottesdiensten und Vorträgen über 100000 Menschen.

Das Verhältnis zur röm.kath. Kirche hat sich tiefgreifend gewandelt (wesentliche Erleich­terungen in »Mischehenfragen«. Im Rund­funk regelmäßige ökumenische Morgenfei­ern.).

Lit.: G. May, Die ev. Kirche in Österreich, 1962 -



  1. Mecenseffy, Geschichte der Protestanten in Österreich 1956 -M. Monsky, Im Kampf um Chri­stus, 19632 Karzel

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