Eucharistie -> Abendmahl Evangelikal
Evangelikal ist eine aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für eine geistliche Unterströmung, die sich seit Ende der 50er Jahre quer durch den deutschen Protestantismus zieht. Sie nimmt die verschiedenen auf die —> Erwek- kungs- und —» Gemeinschaftsbewegung zurückgehenden Bewegungen auf und verbindet sie mit entsprechenden Bewegungen vor allem im anglo-amerikanischen Bereich. (—» Int. Kongreß f. Weltevangclisation). Was »evangelikal" inhaltlich meint, wenn es etwa in Unterscheidung zu »evangelisch« oder »protestantisch«, »pietistisch« oder »konservativ«, »orthodox« oder »fundamentalistisch« verwandt wird oder im Gegensatz zu »liberal« oder »progressiv«, »pluralistisch« oder »ökumenisch« erscheint, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesprochen schwierig zu definieren. Das kommt daher, daß die Bezeichnung »e.« auf der einen Seite von einem bunten Spektrum kirchlicher, freikirchlicher und überkirchlicher Gruppen und Gruppierungen für sich in Anspruch genommen wird, die theologisch voneinander abweichen und daß auf der anderen Seite die öffentliche Verwendung des Begriffs etwa in den Massenmedien ebenfalls sehr unsauber und zufällig ist und meist nur die im Rahmen der deutschen Landeskirchen tätigen —> Bekenntnisbewegungen meint.
Dennoch gibt es einige Merkmale, die allen E.en gemeinsam sind und die sie unter diesem Begriff Zusammenhalten:
1. DIE PERSÖNLICHE ERFAHRUNG DER ERRETTUNG DURCH CHRISTUS, DEN EMPFANG DER VERGEBUNG DER -» SUNDEN UND DIE GEWISSHEIT DES ->
heils im -»glauben. Christ im e. Verständnis ist also erst der, der das Heilsangebot Gottes im Evangelium persönlich gehört und in der —> Bekehrung zu Gott konkret angenommen hat. In dieser Bekehrung werden die Heilswirkungen des Werkes Christi, also seines Todes am Kreuz und seiner leibhaftigen —» Auferstehung für den sündigen und darum verlorenen Menschen, empfangen. Dieser soteriologische Gesichtspunkt, der christo- logisch und eschatologisch begründet ist, ist grundlegend für die Füllung des Begriffs.
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DAS BEWUSSTSEIN DER ZUSAMMENGEHÖRIGKEIT MIT ALLEN MENSCHEN, DIE VON HERZEN JESUS Christus Nachfolgen. Dies ist der echte »ökumenische« Zug des Evangelikalismus: Weder der einzelne Christ noch die einzelne —> Gemeinde noch die einzelne Gruppierung kann und darf für sich stehen. Der eine —> Geist und die eine —» Liebe und der eine Gehorsam gegenüber dem einen Herrn drängen zur Bruderschaft und lassen Gemeinschaft entstehen, ohne die vorhandenen Unterschiede der Tradition in Ekklesiologie und Frömmigkeitsstil zu übergehen.
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DIE BEREITSCHAFT, SICH PERSÖNLICH IN -» EVANGELISATION UND -» MISSION ZU ENGAGIEREN. Wie die Gemeinschaft mit anderen Glaubenden, so ist auch die Bezeugung des Heils, das Jesus Christus gibt, ein Wesensmerkmal christlicher Existenz. Darum sind Mission und Evangelisation unaufgebbare Lebensäußerungen des Glaubens die im Kontext diakonischen Handelns und der Bereitschaft zur Weltverantwortung nach biblischen Maßstäben stehen. In diesem Bereich ist der Herzschlag der e. Bewegung am stärksten zu spüren.
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DIE VERPFLICHTENDE BINDUNG AN DIE -» BIBEL als das wort Gottes. Die E.en sind sich trotz ihres breiten theologischen Spektrums darin einig, daß die Bibel Gottes Wort ist, und nicht, daß sie Gottes Wort enthält. Damit ist zugleich ausgesagt, daß die ganze Bibel für inspiriert gehalten wird. Allerdings ist damit nur über das Daß, nicht aber über das Wie der Inspiration entschieden. Uber das Wie gibt es unterschiedliche Auffassungen, die aber die e. Gemeinschaft nicht als trennend empfindet. Die Formel, daß die Heilige Schrift als Wort Gottes norma normans für Glauben, Leben und Lehre sei, erwies sich für eine gemeinsame Basis als ausreichend. Gerade im Ansatz des Bibelverständnisses liegt eine der weitestgehend noch unerfüllten, erst im Ansatz erkannten Aufgaben der E.en. Es geht um den Aufbau einer biblischen —> Theologie und —» Ethik, die den Anforderungen und Anfragen unserer Zeit standhalten kann und zu neuem Gehorsam in der Verkündigung, in der Sammlung des Volkes Gottes, im Lebensstil, im Dienst an der Welt, in Forschung und Wissenschaft anleitet.
Lit.: F. Laubach, Aufbruch der Evangelikalen, 1972
Betz
Evangelisation
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Definition. In dem Wort E. ist das griechische Wort euangelizomai enthalten, d.h. eine gute Botschaft bringen bzw. bekanntmachen. Im NT verbindet sich damit nicht Frucht, Wirkung und Ergebnis der Bekanntmachung, wohl aber nach dem heutigen Sprachgebrauch. Danach ist zu definieren: E. ist Verkündigung der Schwerpunkte des Wortes Gottes in einer auf —» Entscheidung für Jesus Christus abzielenden Weise; sie zielt auf die durch den Heiligen —> Geist bewirkte Vergegenwärtigung Jesu Christi, die den Hörer zu veranlassen, Christus in seiner Heilsbedeutung zu erkennen und ihm in seiner —» Gemeinde nachzufolgen. E. hat die Universalität des Heils (So sehr hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen einzigen Sohn gab), die Personalität des Glaubens (auf daß alle, die an ihn glauben) und den Entscheidungscharakter des Evangeliums (nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben Joh 3,16; vgl. auch zKor 5,20; iKor 9,22) zu verkünden.
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formen der E. E. im eigentlichen und weiteren Sinn muß unterschieden werden. E. im engeren Sinn ist die in der Regel auf einige Abende konzentrierte, auf Weckung des Glaubens zielende Verkündigung in einem gottesdienstlichen oder weltlichen Raum durch einen —> Evangelisten oder ein Evangelisationsteam als dem Mund der evangeli- sierenden Gemeinde. Die E. im eigentlichen Sinn kann als Gemeindeevangelisation oder als Groß- und Massenevangelisation durchgeführt werden. Träger von -> Großevangelisationen ist im deutschsprachigen Raum meistens die Ev. —> Allianz, Träger der Gemeindeevangelisation ist in der Regel eine einzelne Ortsgemeinde der Landeskirche, —» Freikirche oder —> Gemeinschaft. Beide Formen haben ihre Berechtigung. Die Massenevangelisation ist bereits im NT erwähnt (Apg2,4; 8,5f.). Unter E. im weiteren Sinn ist aller Zeugendienst in Wort, Lied und Schrift zu verstehen, der sich mit der Absicht verbindet, Menschen in die -> Nachfolge Jesu zu rufen. Gerade an der E. im weiteren Sinn kann erkennbar werden, daß E. eine Sache der ganzen Gemeinde ist. Der E. im weiteren Sinn begegnen wir ebenfalls im NT. Als Saulus die Gemeinde verfolgte, heißt es: »Die nun zerstreut waren, gingen um und predigten das Wort« - wörtlich: und evangelisier- ten (Apg 8,4).
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e. und gemeindepredigt. Die E. unterscheidet sich nicht grundsätzlich, sondern meist nur durch ihre Absicht von der Gemeindepredigt. Beide sind Verkündigung. Eine sonntägliche Gemeindepredigt kann, aber muß nicht evangelistisch sein. Die Gemeindepredigten sind in ihrer Aussage weitgefächerter. Sie sollen und dürfen den ganzen Heilsplan Gottes entfalten. Die evangelistische Verkündigung muß hingegen elementar sein und klare Antwort auf die Frage geben: Warum evangelisieren wir? Evangelistische Verkündigung muß in gewissenweckender Weise von der Verlorenheit des Menschen und seiner Errettung durch das Erlösungswerk Christi am Kreuz sprechen. Diese Verkündigung von der Heilstat muß mit der Verkündigung von der Heilsaneignung in —*■ Bekehrung und —> Wiedergeburt gekoppelt sein. D.h.: E. muß das Objektive mit dem Subjektiven, das Heilsereignis mit dem Appell verbinden.
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text oder Thema? Dies ist keine Alternative. Das Evangelium ist umgreifender als der jeweilige Text. Entscheidend ist zweierlei: 1. E. muß in ihrer Aussage evangeliumsgesättigt, d.h. christozentrisch sein. 2. Der Lebensbezug muß hergestellt werden. E. wendet sich an alle, aber sie hat es primär mit dem einzelnen zu tun und mit den Grundbefindlichkeiten des Menschen, aber auch mit seiner sozialen Verantwortung als Folge der Verpflichtung zur Nächstenliebe.
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gefahren der e. Im wesentlichen sind es drei. 1. Es besteht die Gefahr, der E. durch Angleichung an den Zeitgeist den Tiefgang, die Betroffenheit, das Erschrockensein und das Ärgernis des Kreuzes zu nehmen. Jesus wird dann verharmlost und humanisiert. Weil der moderne Mensch ein konsumierender Mensch ist, muß die E. die Gefahr eines Konsumentenchristentums erkennen und der Gefahr entgegenwirken, daß der Mensch das Christsein nur als die Übernahme einer Rolle versteht und damit ver- oberflächlicht. E. ist mehr als ein Beitrag zur Humanisierung der Gesellschaft und Sozialisierung des Menschen. 2. Es besteht die Gefahr einer Emotionalisierung der E. durch showartige Elemente. 3. Die E. muß sich vor Erfolgs- und Zahlendenken hüten. Die E. ist und bleibt eine unaufgebbare Lebensäußerung der Gemeinde.
Lit.: O. Riecker, Das evangelistische Wort, 19 5 32 - P. Scharpff, Geschichte der Evangelisation, 1964 -
Möller
W. Reuter (Hg.):. . . und bis ans Ende der Welt. Beiträge zur Evangelisation, 1974 - U. Parzany, Zeugen gesucht, 1976 - M. Green, Evangelisation zur Zeit der ersten Christen, r 977
Bergmann
Evangelisationsverein, Deutscher
Der E. wurde 1884 in Bonn auf Betreiben Th. —» Christliebs zusammen mit E. —» Schrenk als erfahrenem Evangelisten, J. v. —>■ Oert- zen, E. v. Pückler, A. v. —» Bernstorff u.a. gegründet. Das Ziel, »die gemeinsamen Interessen der deutschen Evangelisation zu vertreten und zu fördern, vorzüglich eine Vereinigung aller herbeizuführen, welchen die Evangelisation am Herzen liege« (so Pückler 1886), also eine Art Dachverband der verschiedenen Evangelisationsbestrebungen kirchlichen Charakters zu schaffen, konnte angesichts vorhandener selbständiger Organisationen (—> Innere Mission, Stadtmission, —>• Evangelische Gesellschaft, Verein für Reisepredigt u.a.) nicht erreicht werden. Von der zugleich als Problem erkannten Tatsache eines speziellen »Evangelistenamtes« neben dem geordneten Pfarramt überzeugt, beschloß der E. 1886 die Einrichtung der Evangelistenschule -> Jo- hanneum (-» Ausbildung b.) zur Ausbildung evangelistisch begabter Laien. Anläßlich der Übersiedlung der Schule nach Wuppertal- Barmen 1893 löste sich der E. auf; seine Hauptanliegen —> Evangelisation und »Weiterpflege der Erweckten« sind von der noch durch Christlieb und seine Freunde einberu- fenen ersten —» Gnadauer Pfingstkonferenz 1888 aufgegriffen worden und haben schließlich im —» Gnadauer Verband eine in die Zukunft führende Struktur gefunden.
Lit.: E. Fleisch, Die moderne Gemeinschaftsbewegung I, 19122, 82-87 - H. Klemm, Elias Schrenk. Der Weg eines Evangelisten, 1961, 260-338
Balders
Ev.-Freikirchl. Gemeinden Baptisten
Versammlung
Ev.-meth. Kirche -> Methodisten Ev.-sozialer Kongreß ^ Arbeiterbewegung -» Stoecker Ev. Buchhilfe -> Literaturarbeit Ev. Gemeinschaft Methodisten
Evangelische Gesellschaft (Schweiz)
Unter dem Einfluß der —» Aufklärung in Frankreich (Rousseau 1712 — 1778) und der Philosophie des Spötters Voltaire (1694-1778) wurde die kirchliche Verkün
digung in der Schweiz mehr und mehr rationalistisch. Der »Freisinn« (Liberalismus) erfaßte Theologie, Pfarramt und Gemeinden. Das Entstehen der E.G. war darum eine gesunde Reaktion gegen die sich verbreitende Ablehnung biblischer Heils Wahrheiten, des Gebets und der Sakramente sowie einer zunehmenden Entkirchlichung und Entsittlichung. So gründeten biblisch orientierte Laien in Genf 1831 eine Societe evangelique (E.G.). Aus der in engstem Zusammenhang mit ihr entstandenen Freien ev. Fakultät gingen viele Pfarrer für Frankreich und die welsche Schweiz hervor, die schriftgemäß predigten. - In Bern taten sich vier junge Männer zusammen und sammelten geistlich Gesinnte, mit denen im gleichen Jahr die E.G. begründet wurde. In Dutzenden von liberal pastorierten Dörfern des Kantons wurden Predigtplätze errichtet, wo durch ausgebildete Kräfte und Laien das biblische Evangelium verkündigt wurde. Bis heute haben sich diese erweckten Kreise als landeskirchliche Gemeinschaften erhalten. Auch das Berner Diakonissenhaus mit seinem Salemspital ist ein Kind der E.G. — 1835 gründete der leitende Geistliche der Stadt Zürich, Antistes Gessner, ebenfalls eine E.G., die bewußt in der Kirche, jedoch nicht in Abhängigkeit von deren vorherrschend freisinniger Lehre, »auf dem Grunde des Apostolischen Glaubensbekenntnisses ev. Glauben und ev. Leben fördern« wollte. Vieles, was heute -* Innere Mission heißt (13 Jahre, bevor Wiehern den Central-Ausschuß der I.M. gründete!), war damals von der E.G. in Angriff genommen, z.B. Stadtmission, ev. Buchhandlung, Diakonissenanstalt, Lehrerseminar, Herberge zur Heimat, Minoritätsgemeinden. - An jährlichen Bibeltagen im Rheintaldorf Sevelen reifte der Plan, auch in St. Gallen eine E.G. zu gründen. 1865 begann der erste Stadtmissionar in der Stadt und in Dörfern der Kantone St. G. und Appenzell mit Hausbesuchen, Bibelstunden, Evangelisationen. Aus solchem Dienst entstanden später selbständige Kirchengemeinden. 1880 erbte die E.G. die altehrwürdige Katharinenkirche, in der bis heute regelmäßige Abendgottesdienste gehalten werden.
Lit.: Jahresberichte, Statuten - Standort und Aufgabe der E.G. (Zürich), 194$- Skizzen aus 100 Jahren E.G. St. Gallen und Appenzell, 1964
Evangelische Gesellschaft für Deutschland
Die Evangelische Gesellschaft für Deutschland wurde am 25.8.1848 in Elberfeld gegründet. Anlaß waren die zunehmende Gottlosigkeit, die Erschütterungen des Revolutionsjahres und ein Aufruf von Pastor L. Feldner vom 1.5.1848: »Wollen wir nicht Deutschland evangelisieren?« Die Gründer der E.G. waren der Ansicht, daß das einzige Heilmittel für das Volk das Evangelium von Jesus Christus ist. Aus dieser Erkenntnis sandten sie ihre Boten aus, die ganz Deutschland durchzogen, Bibeln und christliches Schrifttum in die Häuser brachten, das Evangelium verkündigten und den Anstoß zur Gründung von Missionsvereinen und Gemeinschaften gaben. Schon um 1900 standen 60 -» Prediger in ihrem evangelisti- schen Dienst. Stark beteiligt war die E.G. an der Gründung des —» Gnadauer Verbandes, des Evangelischen —» Sängerbundes und anderer christlicher Werke. Unter den leitenden Männern der E.G. sind außer Feldner besonders zu nennen: die Pastoren H. u. Fr. —» Coerper, E. —> Buddeberg, J. Gauger, A. Es
sen, S. Spörri, P. Kuhlmann, H. Scherer, G. Lesser, H. Jochums und H. Mohr. Unter Gauger wurde 1910 die Monatszeitschrift »Licht und Leben« übernommen und zu einem einflußreichen Blatt gestaltet (1948-1966 W. -» Busch Schriftleiter) und das Bibel- und Erholungsheim Hohegrete gegründet. Im —> Kirchenkampf stand die E.G. eindeutig zur Bekennenden Kirche. Unter Pastor H. Jochums erlangte die ev. Monatsschrift »Der feste Grund« Beachtung; es wurde eine —> Zeltmission ins Leben gerufen, das Bibelseminar Wuppertal und die —> Konferenz bibelgläubiger Seminare und Lehrer gegründet. 1974 wurde die —> Neukir- chener Mission mit der E.G. vereinigt.
Lit.: Mitteilungen der E.G. seit 1851 - Der feste Grund - O. Erdmann, Arbeiten und Erfahrungen,
1873/74 - Fr. Coerper, 50 Jahre der E.G., 1898 - A. Essen, Kurze Chronik der E.G., 1925 - D. Schäfer, 100 Jahre E.G., 1948 - H. Jochums, 125 Jahre E.G. für Deutschland, T973
Jochums
Evangelische Kirche der Union
Die Ev. Kirche der Union (EKU) geht in ihrem Grundbestand auf die »Ev. Kirche der Altpreußischen Union« (seit 1922) zurück. Diese war in den alten preußischen Provinzen beheimatet, d.h. schon vor 1866. Dort war durch den preußischen König Friedrich
Wilhelm III. von 1817 an vor allem mit Hilfe einer Agendenreform die Vereinigung von Lutheranern und Reformierten (Union) eingeführt worden. Unter den schweren Erschütterungen im Gefolge des 2. Weltkriegs verlor diese Kirche weite Gebiete. Seit 1950 bzw. 1954 - auch der Name »Preußen« mußte fortfallen - gibt es die EKU. (Westen: Rheinland, Westfalen, West-Berlin; Osten: Berlin-Brandenburg, Provinz Sachsen, Greifswald, Görlitz, Anhalt) Sie gehört mit ihren westlichen Gliedkirchen zur —> EKD. Sie hat viel Verbindung auch zur —> VELKD, zumal da die theologischen Richtungen und Unterschiede heute vielfach quer durch die Konfessionen gehen und die Bevölkerungsverschiebungen vielfach neue Verhältnisse geschaffen haben. So gibt es viele Lutheraner in unierten Kirchen; umgekehrt werden Glieder unierter Kirchen, wenn sie in lutherische Kirchen kommen, dort als Glieder dieser Kirchen betrachtet, falls sie nicht einen gegenteiligen Wunsch aussprechen.
Lit.: W. Eiliger (Hg.), Die EKU. Ihre Vorgeschichte und Geschichte, 1967 - J. W. Grant (Hg.), Die Unierten Kirchen, 1973 Dietzfelbinger
Evangelische Kirche in Deutschland
1. Geschichte. »Evangelische Kirche in Deutschland« - EKD - ist der Zusammenschluß der von der Reformation bestimmten lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in Deutschland; die Herrnhuter Brüderunität (-» Brüdergemeine) hat ein Gastverhältnis. Die Vorgeschichte der EKD reicht bis in die Mitte des vergangenen Jahrhunderts zurück (Deutscher ev. Kirchentag in Wittenberg 1848, Eisenacher Konferenz der Kirchenregierungen 1852). 1915 entstand ein erstes »Deutsches ev. Gesangbuch«. Im —» Kirchenkampf rückten die bekenntnisgebundenen Kirchen und Gruppen seit 1933 enger zusammen. Es kam zur gemeinsamen theologischen Erklärung von Barmen 1934. Nach dem Zusammenbruch 1945 bildete das von allen Mitgliedern des vorläufigen Rates der EKD Unterzeichnete Stuttgarter Schuldbekenntnis einen weiteren wichtigen Schritt vor allem der Ökumene gegenüber. »Wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben«. Am 13.7.1948 wurde auf der Kirchenversammlung in Eisenach die Grundordnung der EKD be-
Gliedkirche
Gliedkirchen der Evang. Kirche in Deutschland
mit Zahlen der Mitglieder und der Pfarrer
Gemeindeglieder (ca.)
Pfarrer
(ca.)
Evang Landeskirche in Baden
Evang Luth Kirche in Bayern
Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg (West)
Ev -Luth. Kirche in Braunschweig Bremische Evang Kirche Evang.-Luth Landeskirche Hannover
Evang Kirche in Hessen und Nassau
Evang, Kirche von Kurhessen- Waldeck
Lippische Landeskirche Ev -ref. Kirche in Nordwestdeutschland
Nordelbische Evang.-Luth. Kirche Evang -Luth Kirche in Oldenburg
Vereinigte Prot.-Ev.-Christi. Kirche der Pfalz
Ev. Kirche im Rheinland Evang -Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Evang -Kirche von Westfalen Evang Landeskirche in Württemberg
Stand: 1.1.1984 1.1.1985
uniert
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1 335000
|
1215
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VELKD
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2562000
|
2076
|
EKU
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922000
|
549
|
VELKD
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526000
|
295
|
uniert
|
356000
|
145
|
VELKD
|
3542000
|
1923
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uniert
|
2095000
|
1480
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uniert
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1052000
|
744
|
ref
|
234000
|
125
|
ref
|
196000
|
143
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VELKD
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2767000
|
1395
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luth
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514 000
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254
|
uniert
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651 000
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486
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EKU
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3289000
|
2026
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VELKD
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70000
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38
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EKU
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2989000
|
1795
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luth
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2401000
|
1 947
|
schlossen, der dann alle Landeskirchen zugestimmt haben. Danach ist die EKD ein Bund von Kirchen, jedoch von der gemeinsamen Basis der Hl. Schrift und der kirchlichen Bekenntnisse her mit so viel Gemeinsamkeit, daß er sich als »Kirche«* bezeichnen kann. Als Organe der EKD arbeiten Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Vorsitzende des Rates waren bisher die Bischöfe Wurm, Di- belius, Scharf, Dietzfelbinger, Claß, Lohse. Die EKD sucht innerkirchlich die Gemeinsamkeit der Landeskirchen zu fördern, besonders im Blick auf wichtige Gemeinschaftsaufgaben wie —> Diakonie, —» Mission, Pu
blizistik GEP) und -» Volksmission; nach
außen liegt ihr .die Vertretung der ev. Christenheit in Deutschland ob, etwa in Schulfragen, bei gesetzgeberischen Vorhaben in der Bundesrepublik oder wenn in der Öffentlichkeit die Stimme der Kirche in der Diskussion um sozialethische Fragen laut werden soll. Das Gespräch mit der römisch-katholischen Kirche wie in der gesamten Ökumene muß nicht selten für alle Landeskirchen zusammengeführt werden. Ein Niederschlag dieser Arbeit sind die zahlreichen, häufig heftig diskutierten Denkschriften, die im Lauf der Jahre entstanden sind.
2. TRENNUNG ZWISCHEN OST UND WEST. »Raum für das Evangelium in Ost und West« war 1956 das Thema einer Synode in Ostberlin. Die in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen lebende, aber in Jesus Christus und durch ihre Geschichte eng verbundene Christenheit im östlichen und westlichen Teil Deutschlands hat in der EKD lange Zeit den Ausdruck ihres Zusammenhalts gesehen. Evangelische Verantwortung für die —» Welt ließ sie auch heikle Fragen wie die nach dem politischen Dienst des Christen heute, nach Krieg und Frieden, nach der atomaren Bewaffnung, nach der Versöhnung mit den Nachbarvölkern nicht aussparen. Man geriet dabei auch in die Gefahr, das Gemeinsamkeitsverständnis der EKD dogmatisch und politisch zu überfrachten. Je mehr sich die beiden Teile Deutschlands politisch und gesellschaftlich auseinanderlebten, umso mehr wurde auch die EKD, diese »letzte Klammer zwischen Ost und West«, in eine harte Zerreißprobe hineingezogen. 1969/70 lösten sich die östlichen Mitgliedskirchen ab und bildeten einen eigenen »Bund der ev. Kirchen in der DDR«; die EKD behielt ihren Namen. Die beiden Bünde versuchen, die »besondere Gemeinschaft«, in der sie sich nach wie vor verbunden wissen, nach Möglichkeit zu pflegen.
3- Belastungen. Innerkirchliche und theologische Entwicklungen brachten ebenso große Belastungen. Daß die EKD als Vertretung des gesamten volkskirchlichen deutschen Protestantismus nötig ist, hat sich im Lauf der Jahrzehnte erwiesen. Die Spannung zwischen »Kirche« und »Bund«, hinter der auch die konfessionelle Verschiedenheit der Landeskirchen steht, läßt sich tragen; die gleichzeitig vorhandenen konfessionsbestimmten Zusammenschlüsse der —» Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands und der —> Ev. Kirche der Union haben die EKD nicht behindert, sondern eher gestärkt. Fast tiefer greifen die Gegenwartsauseinandersetzungen über Glaubens- und Lehrfragen. Sie haben vielfach zu einem Lehrpluralismus geführt. Gewiß sind auch Gemeinsamkeiten im Glauben und Handeln gewachsen, etwa in der -» Diakonie (-» Brot für die Welt) oder auf der ökumenischen Ebene. Aber es konnte nicht verborgen bleiben, daß im deutschen Protestantismus in den letzten Jahrzehnten auch gegenläufige, die innere Gemeinschaft gefährdende Bewegungen starken Einfluß gewonnen haben. In vielen theologischen Fragen war man sich 1948 einiger als 25 Jahre später. Um die Stellung der Hl. Schrift als Wort Gottes, um die —> Taufe, besonders um die Frage der Gottheit und Menschheit -» Jesu Christi entstanden heftige Auseinandersetzungen. Die großen —» Kirchentage, zunächst Zeichen der Gemeinsamkeit der Christenheit, wurden einige Male Schauplatz des Streites. In die Kämpfe spielte auch die Unruhe unter der Jugend, besonders unter den Theologiestudenten hinein; nicht selten kam es im Zug dieses Ringens zu einer viele beunruhigenden Politisierung. Im Widerspruch dagegen entstanden die —» Bekenntnisbewegung »Kein anderes Evangelium« und die verschiedensten Bekenntnisgemeinschaften; die —> evange- likalen Kräfte erstarkten gegenüber denen, die sich mehr um die gesellschaftliche Erneuerung bemühten. Auf der Synode 1971 brachte der damalige Ratsvorsitzende diese Spannungen unter dem Stichwort »Glaubenskampf« offen zur Sprache. Er forderte für den weiteren Weg der EKD eine sorgfältige geistliche Analyse der Situation.
-
Reform. Mitten in diesen Spannungen leitete die Synode von 1970 nach der Trennung der östlichen Landeskirchen eine Reform der Grundordnung von 1948 in die Wege. Ziel war, die EKD fester und zwar zu einer Kirche mit einer stärkeren Zuständigkeit der zentralen Organe zusammenzufassen. Gewiß war es notwendig, die bisherige Ordnung den neuen Verhältnissen anzupassen. Die größer gewordene Gemeinsamkeit jedoch, mit der die Reform vor allem begründet wurde, war nur die eine Seite der Sache. Der Plan rechnete bei allem guten Ansatz zu wenig mit den von jeher vorhandenen und mit den neu hinzugekommenen Unterschieden im deutschen Protestantismus. Die Reform schien nahe am Ziel, als die württembergische Landessynode im Frühjahr 1976 der neuen Grundordnung die nötige Zweidrittel-Mehrheit versagte. So existiert die EKD vorerst weiter auf dem Boden der Grundordnung von 1948, auf dem sie bisher gewachsen ist. Diese hat den Vorzug, daß sie das für den deutschen Protestantismus nötige ausgewogene Verhältnis zwischen Gemeinsamkeit und Unterschiedlichkeit mit einem guten Augenmaß zur Darstellung bringt. Der ganze Vorgang um eine neue Grundordnung mahnt zur Geduld. Die derzeitige gegliederte Gestalt der EKD »wird noch auf lange Zeit hinaus nicht geändert werden können« (H. Brunotte). Für ein so feinnerviges Gebilde wie für die EKD ist wohl auch in Zukunft die »Baracke« (Th. Wurm) eine geeignetere Unterkunft als ein allzu fest gebautes Haus.
Lit.: H. Brunotte, Die Ev. Kirche in Deutschland,
1964 - H. Dietzfelbinger, Das lösende Wort im Augenblick der Krise, 1971
Dietzfelbinger
Evangelische Kirche in Österreich
Die Verfassung der Ev. Kirche Augsburger und Helvetischer Bekenntnisse in Österreich (1949) stellt in ihrer Präambel fest, daß beide Kirchen, an die Bekenntnisse gebunden, in Lehre und innerer Ordnung selbständige Konfessionskirchen sind, äußerlich jedoch zu brüderlichem Dienst aneinander (Abendmahlsgemeinschaft, Kanzeltausch, Religionsunterricht, Öffentlichkeitsarbeit, Jugendwerk, Predigerseminar), zu gemeinsamem Handeln der Liebe in der —> Diakonie (—» Gailneukirchen; —■» Treffener Anstalten) und zu gemeinsamer Verwaltung (Vertretung gegenüber dem Staat) verbunden sind. Unter 7,52 Mill. Österreichern leben (1976) 407000 Evangelische (5,4%) in großer Zerstreuung. Verhältnis Gemeindeglieder Augsburgischen Bekenntnisses zu solchen Helvetischen Bekenntnisses wie 29 zu 1. Die presbyterial-synodale Ordnung bildet auf drei Ebenen (Gemeinde-Superintenden- tur-Gesamtkirche) analog zu Gemeindevertretung und Presbyterium Vertretungskörperschaften. Die Synode ist das gesetzgebende Organ. Für gemeinsame Belange treten beide Synoden A.B. und H.B. zusammen. Die 177 Gemeinden wählen ihre Pfarrer (insgesamt 210) und verwalten sich selbst. Gottesdienste an ca. 1 000 Orten. Der eingehobene Kirchenbeitrag wird von Gemeinden für die Besoldung der Pfarrerschaft (hinzu kommen Staatspauschale und Einnahmen aus dem Religionsunterricht) an die Kirchenleitung abgeliefert; 1/3 fließt wieder in die Gemeinden zurück. Seit 1939 steht an der Spitze des Oberkirchenrates A.B. ein Bischof (Dr. Eder, D. May, Sakrausky). Die »Äußeren Rechtsverhältnisse der Ev. Kirche« hat der Staat 1961 durch Bundesgesetz als »freie Kirche im freien Staat« geordnet und sich verpflichtet, die Ev. Theol. Fakultät (1820 Lehranstalt, 1850 Fakultät, 1922 im Verband der Universität Wien), den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, die Militärseelsorge finanziell zu erhalten und diakonische Wohlfahrtseinrichtungen zu unterstützen. Ausdrücklich anerkennt er das Recht der Kirche, ökumenische Beziehungen im In- und Ausland zu unterhalten. Die Vielfalt der Gestalten österreichischer Gemeinden erklärt sich aus ihrer Geschichte. 48 sog. Toleranzgemeinden entstanden: Kärnten, Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, in der Steiermark und im Burgenland aufgrund des Toleranzedikts des aufgeklärten Kaisers Joseph II. (1781). Danach wurde »private Religionsausübung« der Altkatholiken und der Evangelischen A. und H.B. geduldet (Gemeindegründung bei 100 Familien, Bethausbau abseits der Straße ohne Turm und Glocken, sowie Pfarrerberufung). Diese Gemeinden sind aus einer sechs Generationen währenden Verfolgung hervorgegangen (Geheimprotestantismus, Laienkirche). 1590 waren 9/10 evangelisch (Adel, Bürger, Bauern, Knappen). Unter Ferdinand II. setzt massive Gegenreformation ein (Vertreibung der Amtsträger, dann Verfolgung der Gläubigen, Deportationen). Die burgenländischen Gemeinden sind erst 1921 zu Österreich gekommen (37400 Evangelische).
Gemeinden der Gründerzeit entstehen nach 1848 und 1861 (Protestantenpatent = Gleichberechtigung und öffentlichkeitsrecht) in fast allen Städten durch die Initiative des liberalen Bürgertums (Persönlichkeiten von hohem Rang, meist zugewandert aus Deutschland, Schweiz, Ungarn). Los-von-Rom-Gemeinden nennt man die durch große Austrittsbewegungen aus der röm.kath. Kirche entstandenen Gemeinden (Süd- und Westbahn, Mürztal, Industriegebiete). Nach 1900 aus kulturpolitischen Gründen, nach 1920 z.T. wegen sog. »Dispensehen« (staatliche Scheidung, kath. Verweigerung) erfolgten über 100000 Übertritte, weitere nach 1934 durch Zwangsmaßnahmen des kath. Ständestaates (unter 25 000 Eintritten 17 500 konfessionslose Sozialisten). Unter dem Nationalsozialismus 41500 Austritte (= 13%) und zugleich 27300 Eintritte, vor allem Rückkehr. So wächst die Kirche von 1900 bis 1950 von 100000 auf 400000. Es ist eine schwerwiegende seelsorgerliche Aufgabe der kleinen Kirche, Übertretende zum Evangelium zu führen und ins kirchliche Leben zu integrieren. Evangelistische Tätigkeit geschieht durch die 1919 durch M. Monsky (1876-1969) gegründete -> Volksmission
und verschiedene freie Missionswerke (u.a. —> Aktion in jedes Haus, —> Neues Leben, —> Fackelträger).
Flüchtlingsgemeinden bereichern das kirchliche Leben. 60000 Evangelische A.B. vor allem aus dem Südosten (Nordsiebenbürgen, Jugoslawien, Polen) bauen Siedlungen mit Kirchen oft durch Hilfe der ev. Baugemeinde »Neusiedler«. In der Notzeit große Leistungen des Hilfswerkes. Durch Unterstützung des -» Gustav-Adolf-Werkes werden nach 1950 ca. 200 Kirchen und Pfarrhaus-Neu- und Emeuerungsbauten errichtet. Urlaubergemeinden entstehen an 75 Orten während des Sommers und Winters und erreichten in Gottesdiensten und Vorträgen über 100000 Menschen.
Das Verhältnis zur röm.kath. Kirche hat sich tiefgreifend gewandelt (wesentliche Erleichterungen in »Mischehenfragen«. Im Rundfunk regelmäßige ökumenische Morgenfeiern.).
Lit.: G. May, Die ev. Kirche in Österreich, 1962 -
-
Mecenseffy, Geschichte der Protestanten in Österreich 1956 -M. Monsky, Im Kampf um Christus, 19632 Karzel
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