Funktionen der wohnbauförderung


Entwicklung der verschuldungswirksamen Finanzierungskomponenten



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Entwicklung der verschuldungswirksamen Finanzierungskomponenten


Unter der vereinfachenden Annahme, dass Darlehen und rueckzahlbare Annuitaetenzuschuesse verschuldungsneutral, nicht rueckzahlbare Annuitaetenzuschuesse und verlorene Zuschuesse hingegen als verschuldungswirksame Staatsausgaben zu werten sind, kam die FGW in ihrer Studie „Wohnbaufoerderung – Staatsverschuldung – Strukturreform“ (8/2000) zum Schluss, dass 1999 rund 45% der gesamten Foerderungsausgaben oder 1,1 Mrd. € (15 Mrd. oeS) verschuldungswirksam zu verbuchen waren. Im Jahr 2000 erhoehte sich dieser Wert aufgrund der umfangreichen periodenverschobenen Buchungen auf rund 1,2 Mrd. € (16,5 Mrd. oeS).
In der Foerderungsgebarung fuer 2001 wird die angesprochene Umstellung der Foerderungsmodelle wirksam. Bei einem zu erwartenden Rueckgang der gesamten Foerderungsausgaben von knapp 3 auf knapp 2 Mrd. € duerften sich die verschuldungswirksamen Ausgaben glatt halbieren – auf nur mehr rund 600 Mio €. Das heisst, dass die Wohnbaufoerderung mit rund 600 Mio € oder rund 8 Mrd. Schilling zur Senkung des oesterreichischen Budgetdefizits beitraegt! Den groessten Anteil an dieser Entwicklung hat Wien, wo das Instrument der verlorenen Zuschuesse, die im Durchschnitt der Jahre 1996 bis 1999 ein Volumen von 270 Mio € in Anspruch nahmen, auf ein verschuldungsneutrales Darlehensmodell umgestellt wurde.


Aushaftende Darlehen, Ruecklagen und Zahlungsverpflichtungen


Seit Ende der neunziger Jahre stehen immer wieder die aushaftenden Foerderungsdarlehen als moegliche Ressource zur Reduktion der Staatsverschuldung zur Diskussion. Tatsaechlich machen sie ein bedeutsames Volumen aus, wie in Grafik 11 dargestellt. Zwischen 1994 und 2000 stiegen die aushaftenden Darlehen von 19,3 auf 22,3 Mrd. € (266 auf 307 Mrd. oeS). Das ist im Jahresmittel eine Zunahme um 2,5%, sie liegt also im Bereich der Inflationsrate. Besonders stark war der Anstieg zwischen 1997 und 1999 mit jeweils ueber 4%. Der Rueckgang im Jahr 2000 ist vor allem auf den Forderungsverkauf des Landes Oberoesterreich zurueckzufuehren, der bereits damals zu Buche schlug1. Aehnliche Transaktionen von Kaernten werden sich erst 2001 niederschlagen, der Forderungsverkauf von Niederoesterreich fruehestens 2002.
Die Ruecklagen verdoppelten sich in etwa zwischen 1994 und 2000 von knapp 500 Mio € auf 1,1 Mrd. € (6,5 auf 14,8 Mrd. oeS). Angesichts des massiven Anstiegs der Annuitaetenzuschuss-Foerderungen (vgl. Grafik 6, Seite 25) ist die Ruecklagenentwicklung als bedenklich knapp aufzufassen.

Grafik 11: Aushaftende Darlehen und Ruecklagen der Laenderfoerederungsgeber gesamt


Quelle: BMF, FGW-Auswertung

In Niederoesterreich erhoehte sich der Bestand an aushaftenden Darlehen waehrend der neunziger Jahre um durchschnittlich knapp 4% pro Jahr von ca. 4 Mrd. € 1994 auf ca. 5 Mrd. € im Jahr 2000 (von 55 auf 69 Mrd. oeS), obwohl der Foerderungsschwerpunkt in diesem Zeitraum bei Annuitaetenzuschuss-Foerderungen lag. Die Niederoesterreichische Wohnbaufoerderung verfuegte Mitte der neunziger Jahre ueber praktisch keine Ruecklagen, was damals ein Hauptgrund fuer die Umstellung auf eine Annuitaetenzuschuss-Foerderung war. Bis 1999 konnten Ruecklagen im Ausmass von fast 400 Mio € (5,2 Mrd. oeS) aufgebaut werden. Ihr neuerliches Absinken auf weniger als die Haelfte im Jahr 2000 ist auf periodenverschobene Foerderungszusicherungen zurueckzufuehren. Niederoesterreich erhoehte 2000 seine Foerderungsausgaben auf annaehernd das Doppelte, um verschuldungswirksame Ausgaben noch im Jahr 2000 statt 2001 verbuchen zu koennen (vgl. Ausfuehrungen auf Seite 22, 23 und 43).



Grafik 12: Aushaftende Darlehen und Ruecklagen Niederoesterreich in Mio €


Quelle: BMF, FGW-Auswertung

Die „Assets“ der aushaftenden Darlehen und Ruecklagen sind den Zahlungsverpflichtungen gegenueber zu stellen. In den meisten Laendern liegen zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses Foerderungszu­sicherungen vor, die noch nicht zur Auszahlung gelangt sind (Darlehen, verlorene Zuschuesse). Diese machten 1994 noch annaehernd 30% der Zahlungsverpflichtungen aus, sind aber mittlerweile auf 14% gesunken. Der Loewenanteil der Zahlungsverpflichtungen sind Annuitaetenzuschuesse, die den Foerderungsgeber auf mehrere Jahre finanziell verpflichten. Im Neubau laeuft die Verpflichtung bis zu 25 Jahre (Steiermark, Niederoesterreich)1, in der Sanierung meist auf 15 Jahre2. Im Geschosswohnungs-Neubau bedienen sich die vier Bundeslaender Niederoesterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol schwerpunktmaessig des Instruments der Annuitaetenzuschuesse, in der umfassenden Sanierung alle Bundeslaender ausser dem Burgenland und Salzburg.


Die Zahlungsverpflichtungen summierten sich 2000 auf rund 7,5 Mrd. € (104 Mrd. oeS). Dieser Betrag ist den aushaftenden Darlehen und Ruecklagen gegenueber zu stellen, die 2000 23,4 Mrd. € (322 Mrd. oeS) ausmachten. Mehr als die Haelfte der Zahlungsverpflichtungen, fast 4 Mrd. € (54 Mrd. oeS) entfallen heute auf Annuitaetenzuschuesse im Neubau. Diese Finanzposition stieg in den letzten Jahren stark an, von 28% der Zahlungsverpflichtungen 1994 auf 53% im Jahr 2000 (Grafik 14). Etwa ein Drittel der Zahlungsverpflichtungen sind Annuitaetenzuschuesse in der Sanierung mit ca. 2,5 Mrd. € (35 Mrd. oeS).
Sie zeigen in den vergangenen Jahren betraglich einen leichten Abwaertstrend, anteilsmaessig sank die Position staerker - von 44% 1994 auf 33% 2000.

Grafik 13: Zahlungsverpflichtungen der Laender aus bestehenden Foerderungszusicherungen 2000
in Mio €


Gesamt: 7.524 Mio €



Quelle: BMF, FGW-Auswertung
Insgesamt stiegen die Zahlungsverpflichtungen bis 1997 deutlich an (4-7% p.a.), stagnieren seither aber. Deutlich staerker als in der Gesamtschau der Bundeslaender entwickelten sich die Zahlungsverpflichtungen in Niederoesterreich, und auch hier vor allem aufgrund des starken Anwachsens der Annuitaetenzuschuss-Foerderung im Neubau. Zwischen 1994 und 2000 ist eine glatte Verdoppelung von knapp 1,5 auf 2,9 Mrd. € festzustellen (ca. 20 auf 40 Mrd. oeS).

Grafik 14: Zahlungsverpflichtungen der Laender aus bestehenden Foerderungszusicherungen in Mio €


Anm. Fuer Tirol und Salzburg liegen nur FGW-Schaetzungen zu den Zahlungsverpflichtungen vor.
Quelle: BMF, FGW-Auswertung

Grafik 15: Zahlungsverpflichtungen Niederoesterreich aus bestehenden Foerderungszusicherungen in Mio €


Quelle: BMF, FGW-Auswertung
Die Verteilung von „Soll“ und „Haben“ (Zahlungsverpflichtungen und aushaftende Darlehen bzw. Ruecklagen) ist bundeslaenderweise stark ungleich verteilt. Bundeslaender mit schwerpunktmaessígen AZ-Foerde­run­gen haben naturgemaess hoehere Zahlungsverpflichtungen als andere Bundeslaender. Laender, die in der Vergangenheit ueberwiegend mit Darlehen gefoerdert haben, verfuegen demgegenueber ueber entsprechend hohe Forderungen. Der fiktive Saldo von „Soll“ und „Haben“ ist in allen Bundeslaendern weit im positiven Bereich. Oesterreichweit uebersteigen die Forderungen und Ruecklagen die Zahlungsverpflichtungen um annaehernd 16 Mrd. € (knapp 220 Mrd. oeS). Als „fiktiv“ ist dieser Saldo insofern anzusehen, als der tatsaechliche Barwert der aushaftenden Darlehen weit unter den nominellen Betraegen liegt.
Fast 40% der Zahlungsverpflichtungen aller Bundeslaender entfallen 2000 auf Niederoesterreich. Dem stehen aber auch besonders hohe Bestaende an aushaftenden Darlehen gegenueber – noch. Denn mit dem bevorstehenden Verkauf der Foerderungsdarlehen wird sich die „Haben“-Seite drastisch reduzieren, waehrend die „Soll“-Seite aufgrund neuer AZ-Foerderungsjahrgaenge weiter ansteigen wird.

Grafik 16: Soll und Haben der Wohnbaufoerderung der Bundeslaender 2000 in Mio €


*) Fuer Tirol und Salzburg liegen hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen nur FGW-Schaetzungen vor.
Quelle: BMF, FGW-Auswertung


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