Gericht bvwg entscheidungsdatum 18. 08. 2016 Geschäftszahl



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RI: Sind sie eigentlich legal ausgereist?
BF: Nein, denn offiziell war das unmöglich.
RI: Gab es sonst noch Gründe, die Sie veranlasst haben, das Herkunftsland zu verlassen?
BF: Sonst hatte ich ein sehr gutes Leben und alles war normal, bis ich diese Probleme bekommen habe.
RI: Was befürchten Sie bei einer Rückkehr?
BF: Für mich ist das lebensgefährlich, wenn ich zurückkehre. Im September 2015 hat die Polizei das Haus durchsucht, obwohl mein Vater sagte, dass ich in Österreich bin. Die Polizisten haben gemeint, dass ich bei den Widerstandskämpfern bin. Mein Vater hat mehrere Ladungen bekommen, dass ich zur Polizeistation kommen soll. Mein Vater meinte, dass dieser schwarzer Priora sehr oft vor dem Haus steht und das Haus beobachtet wird.
RI: Haben Sie sonstige Befürchtungen bei einer Rückkehr, außer der bisher genannten?
BF: Ich bin zu 100 % überzeugt, dass sie mich töten werden und das wird so aussehen, wie in den meisten Fällen, wie sie es machen, dass ich ein Terrorist bin.
RI: Fragewiederholung:
BF: Ich sehe, dass ist nichts nicht für mich, was sie mir befohlen haben. Wenn ich das mache, was sie mir befehlen, dann werde ich nicht lange leben.
RI: Sonstige Gründe haben Sie dann nicht?
BF: Nein, allerdings wegen meinem Onkel XXXX, da alle junge Männer aus unserer Familie, haben Probleme mit der Polizei in der Russischen Föderation. Meine Onkel sind auch wegen dieser Probleme nach Österreich gekommen.
RI: Wann ist Ihre Großmutter gestorben?
BF: Ganz genau erinnere ich mich nicht.
RI: Ungefähr?
BF: 2011 oder 2012.
RI: War das bevor Sie das erste Mal von der Polizei mitgenommen wurden oder danach?
BF: Ich glaube das war bevor.
RI: Wie hat Ihre Großmutter geheißen?
BF: XXXX.
RI: Wie hat Ihre Mutter mit vollen Namen geheißen?
BF: XXXX, auf dem Pass steht "XXXX" und der Vatersname meiner Mutter war "XXXX.
RI: Können Sie mir näher erklären, warum XXXX zu der Großmutter gekommen ist?
BF: Sein Vater hat ihn nach Dagestan geschickt, dass er auf die Großmutter, Mutter des Vaters, aufpasst.
RI: Sie haben nicht auf die Großmutter aufgepasst?
BF: Zu diesem Zeitpunkt war ich bei meinem Vater und ich musste auf meinem Vater
aufpassen. Ich habe sie oft besucht, aber ich war nicht immer bei ihr.
RI: Was ist mit der Tante?
BF: Die Tante hat auch eine eigene Familie, aber sie ist nicht immer bei ihr gewesen.
RI: Wie viel hat Ihr Vater für die Freilassung bezahlt, als Sie das erste Mal mitgenommen wurden?
BF: Ganz genau weiß ich es nicht, ich glaube 200.000 - 300.000 Rubel.
RI: Wie lange wurden Sie damals angehalten beim ersten Mal?
BF: Das war am gleichen Tag.
RI: D. h. Sie sind nur einen Tag angehalten worden beim ersten Mal?
BF: Ja, einen Tag, am gleichen Tag, mein Vater hat bezahlt und sie haben mich freigelassen.
RI: Beim BFA haben Sie da etwas anderes angegeben.
RI: Nein, ich habe gesagt, dass ich am gleichen Tag freigelassen wurde beim ersten Mal. Beim zweiten Mal wegen XXXX, haben sie mich 2 Tage festgenommen.
RI: Beim BFA haben Sie gesagt, dass Sie am nächsten Tag freigelassen wurden und zwar in der Früh (vgl. AS 127).
BF: Sie haben mich am gleichen Tag freigelassen, nachdem mein Vater bezahlt hat. Vielleicht haben die das falsch verstanden, ich weiß nicht.
RI: Es wurde auch protokolliert "in der Früh", was bei der Anhaltung von einem Tag nicht möglich wäre, wie können Sie sich das erklären?
BF: Ich erinnere mich, dass ich das so gesagt habe, sie haben mich freigelassen am gleichen Tag, nachdem mein Vater bezahlt hat. Dieses Mal haben sie mich nur wegen XXXX gefragt und nach Geld gefragt, sonst wollten sie nichts von mir.
RI: Sie haben gesagt, beim zweiten Mal wurden Ihnen Fotos von XXXX gezeigt, was war auf den Fotos zu sehen?
BF: Dort gab es eine Leiche eines getöteten Mannes. Ich habe damals auch nicht gesagt, dass ich ihn kenne. Ich habe nur gesagt, ich glaube, ich habe ihn im Trainingssaal gesehen.
RI: D. h. Sie haben auf dem Foto die Leiche von XXXX gesehen?
BF: Ja, es war nur das Gesicht erkennbar, ich war mir nicht sicher, aber ich habe vermutet, dass es XXXX ist.
RI: Können Sie mir zu XXXX etwas sagen, wie lange war der bei Ihnen im Training?
BF: Er war nicht so oft im Saal, er hat nicht für Wettkämpfe trainiert, nur für sich selber, er war nicht so oft beim Training.
RI: Können Sie mir noch einmal schildern, wie Sie in dem Auto mitgenommen wurden beim zweiten Mal, was haben Sie davor gemacht?
BF: Der schwarze Priori ist langsam neben mir vorbeigefahren und dann sind diese 2 Männer ausgestiegen, haben mir den Dienstausweis vom FSB gezeigt und ein Mann hat mir auch seine Waffe gezeigt und hat mir gesagt, dass ich ohne Panik ins Auto einsteigen soll.
RI: Was haben Sie gerade gemacht, wohin sind Sie gegangen, von wo sind Sie gekommen, was haben Sie gerade auf der Straße gemacht?
BF: Das war ganz in der Früh, aber ganz genau, wohin ich gegangen bin, weiß ich nicht mehr, vielleicht bin ich zur Arbeit gegangen, aber ganz sicher bin ich nicht.
RI: Lassen Sie sich Zeit und denken Sie nach.
BF: Ich kann zu 100 % sagen, dass das in der Früh war, vielleicht bin ich vom Gebet gekommen, denn ich bin fast immer zur Moschee gegangen wegen dem Beten.
RI: Wieso haben die Ihnen eigentlich einen Monat Zeit gegeben, um zu den Terroristen zu gehen?
BF: Die haben mir befohlen, dass ich innerhalb eines Monat das Handy einschalten soll, warum sie mir das gesagt haben, das weiß ich nicht.
RI: Wie lange wurden Sie angehalten beim zweiten Mal im Jahr 2014?
BF: Am 25. wurde ich mitgenommen und am 27., am Abend, haben sie mich freigelassen.
RI: Sind Sie geschlagen worden?
BF: Ja, auch meistens am Körper geschlagen. Meistens haben sie von hinten geschlagen und auch am Körper, dass man das nicht sehen konnte, dass man mich geschlagen hat.
RI: Ins Gesicht und am Kopf sind Sie auch geschlagen worden?
BF: Nein, sie haben mich geschubst, aber geschlagen haben sie mich nicht.
RI: Ich habe Sie deshalb gefragt, weil Sie beim BFA als Vermutung, warum man Ihnen 1 Monat zur Kontaktaufnahme gegeben hat, dass Sie nach der Anhaltung "blaue Flecke" am Gesicht hätten und sie vermuteten, dass Sie ihnen einfach 1 Monat Zeit gegeben haben, damit die Verletzungen im Gesicht nicht mehr sichtbar wären (AS 127).
BF: In Gesicht hatte ich keine "blauen Flecke", es war sichtbar, dass ich geschlagen wurde. Das war nur meine Vermutung, vielleicht haben sie mir den Monat gegeben, dass ich wieder fit und dass ich wieder normal bin.
RI: Wie viel war eigentlich der Vereinsbeitrag in der Trainingshalle?
BF: Es waren ca. 500 Rubel, nicht viel.
RI: Wie lange hat XXXX trainiert bei Ihnen, ungefähr?
BF: Nicht lange, genau weiß ich das nicht.
RI: Ungefähr?
BF: Letztes Jahr, bevor ich mitgenommen wurde vom FSB, dieser Mann war nicht im Training dabei, vorher weiß ich nicht.
RI: Wie lange war er im Verein?
BF: Vielleicht 1 1/2 - 2 Jahre. Dieser Verein war ein ganz neuer Verein, nicht so ein alter Verein, mit mehreren Jahren.
RI: Wie sind die Vereinsmitglieder zu Ihrer Telefonnummer gekommen?
BF: Ich war der Stellvertreter des Trainers, deswegen wurden die meisten Fragen wegen des Trainings und des Saals an mich gestellt. In der Halle war auch neben der Telefonnummer des Trainers meine Telefonnummer vermerkt.
RI: Sie haben beim BFA auch angegeben, dass Sie XXXX "höchstens 2 Wochen" gekannt haben, was haben Sie da gemeint (AS 129).
BF: Ich habe damals auch gesagt, dass wir keine Freunde waren. Er war nicht regelmäßig beim Training, deswegen habe ich ihn sehr selten gesehen.
[...]
RI: Was wollten die Polizisten genau von Ihnen bei der letzten Anhaltung vom 25. - 27.?
BF: Zuerst, das ist meine Vermutung, das war nur ein Grund, dass sie mich mitnehmen. Sie haben mich gefragt, warum ich in Kontakt mit XXXX bin.
RI: Sie wurden freigelassen unter der Bedingung, dass sie für den FSB etwas machen, was genau haben sie von Ihnen verlangt?
BF: Sie haben mir gesagt hat, dass ich das machen muss, was XXXX nicht gemacht hat.
RI: Die müssten Ihnen etwas gesagt haben, damit Sie das machen können, was sie von Ihnen verlangen. Sie müssen irgendwelche Anweisungen gegeben haben.
BF: Auf meine Frage: "Wie komm ich zu den Widerstandskämpfern", haben sie gesagt: "Das ist dein Problem".
RI: Die haben Ihnen keine Kontakte oder irgendwelche Orte, wo Sie hingehen können, genannt?
BF: Nein, sie haben mir gar nichts gesagt. Die sagten mir, ich soll mich bei solchen Bekannten erkundigen wie XXXX, wie ich zum Widerstand komme.
RI: Wäre es Ihnen möglich gewesen, Kontakt mit dem Widerstand aufzunehmen?
BF: Ich glaube, es wäre unmöglich. Ich hatte keine Ahnung, wie ich hinkomme.
RI: Und das haben Sie ihnen gesagt.
BF: Ja, als ich gefragt habe: "Wie komme ich da hin, wie soll ich das schaffen". Sie sagten: "Das ist dein Problem".
RI: Hat Sie das nicht gewundert?
BF: Ich hatte dort überhaupt keine Chance, sie haben nicht zugehört, dass was ich sage.
RI: Können Sie mir diese 2 Tage Aufenthalt beschreiben, was da alles passiert ist?
BF: Diese 2 Tage lang sind sie mehrmals reingekommen. Jedes Mal haben sie mich beschimpft und mit Wörtern erniedrigt, ab und zu haben sich mich geschlagen, nicht so stark geschlagen.
RI: Sie waren da in einer Zelle?
BF: Ja, ich war in einer Zelle.
RI: Alleine?
BF: Es war nicht so eine richtige Zelle, ein Zimmer, aber zugesperrt.
RI: War da eine Toilette drinnen?
BF: Gleich in der Nähe gab es ein WC, aber die haben mir nur einmal erlaubt, dass ich hingehe.
RI: War da immer einer von der Polizei in dem Raum drinnen oder waren Sie alleine?
BF: Sie waren vor der Tür, es war eine normale Tür.
RI: Sie haben dann immer geklopft?
BF: Nur einmal habe ich geklopft, dass sie mich aufs WC bringen, ich könnte dort schreien, egal was ich mache, sie würden sowieso nicht reagieren.
RI: Und da mussten Sie die ganzen 2 Tage nur einmal auf die Toilette.
BF: Ich habe nichts gegessen und war nur einmal.
RI: Zu Essen und zum Trinken haben Sie auch nichts bekommen?
BF: Nein.
RI: Diese Sachen mit dem "Schuhe kaufen". Dass Sie nach 3 Monaten zu den Terroristen sagen sollten, dass Sie weggehen müssen, um Schuhe zu kaufen, wie ist das zu Stande gekommen?
BF: Das war als Begründung, die wussten, dass ich auf dem Markt arbeite und ich sollte den Widerstandskämpfer sagen, dass ich die Möglichkeit habe, gratis 20 Paar Schuhe zu bringen und unter diese Begründung nach Hause komme.
RI: Wem ist das eingefallen?
BF: Diese 2 Männer vom FSB. Ich habe nur diese 2 Männer gesehen, andere habe ich überhaupt nicht gesehen.
RI: Bei den Hausdurchsuchungsprotokollen, die Sie vorgelegt haben steht immer dabei, dass das Haus nach illegalen Waffen durchsucht wird und nicht nach Personen.
BF: Ich weiß es nicht.
RI: Kennen Sie die Familie XXXX?
BF: Vielleicht Nachbarn oder jemand anderer, ich kann mich nicht erinnern.
RI: Kennen Sie Ihre Nachbarn?
BF: Ich kenne sie nicht so gut, denn ich bin den ganzen Tag in der Arbeit.
RI: Wo Sie wohnen, sind das Familienwohnhäuser?
BF: Ja, ich habe mit meinem Vater in einem Privathaus gelebt, angemeldet war ich in einer Wohnung.
RI: Wie ist die Adresse von dem Haus Ihres Vaters?
BF: XXXX, die Hausnummer gab es damals noch nicht.
RI: Das war das Haus Ihres Vaters, wo Sie mit ihm gemeinsam gewohnt haben.
BF: Ja.
RI: Und die Adresse XXXX.
BF: Das ist die Wohnung.
RI: Ich verstehe nicht, warum die Polizei die Hausdurchsuchung in Ihrer Wohnung macht und nicht im Haus?
BF: Zuerst haben sie bei dieser Wohnung die Durchsuchung gemacht, weil ich dort angemeldet war. Dann hat mir mein Vater gesagt, dass sie das letzte Mal erfahren haben, dass ich im Haus gelebt habe und sie dort die Durchsuchung gemacht haben. Ich weiß nicht, ob mein Vater diese Wohnung verkauft hat oder nicht. Das macht mein Vater, ich weiß nicht, was mit dieser Wohnung inzwischen ist.
RI: Das verstehe ich jetzt nicht, da der FSB Sie von der Straße vor Ihrem Haus aufgegriffen hat, daraus ergibt sich, dass sie wissen, wo Sie wohnen.
BF: Ich verstehe das auch nicht, weil ich dort angemeldet war.
RI: Wer hat in der Wohnung gewohnt?
BF: Niemand.
RI: Ist das eine Eigentumswohnung?
BF: Ja, die hat uns gehört, aber ich weiß nicht, ob mein Vater sie inzwischen verkauft hat.
RI: Eine Hausdurchsuchung wird nicht vorangekündigt, das würde dem Zweck der Maßnahme widersprechen. Wie kann es dann sein, dass die Polizisten bei der Hausdurchsuchung Ihren Vater dort antreffen, wenn niemand dort wohnt, das müssen Sie mir jetzt erklären?
BF: Ohne meinen Vater können sie die Wohnung nicht durchsuchen. Mein Vater ist sehr oft dort, wegen der Post. Die meiste Zeit ist mein Vater im Haus, aber jemand muss auch auf die Wohnung aufpassen.
RI: Die Hausdurchsuchungen waren immer in der Früh, zwischen 8 und 9 Uhr, das ist merkwürdig?
BF: Ich weiß das nicht, ich muss das meinen Vater fragen.
RI: Nochmal zum Onkel XXXX. Können Sie mir erzählen XXXX, was da war, wann das war und welche Auswirkungen das auf Ihre Familie gehabt hat?
BF: Mein Onkel hat seiner Mutter (meiner Großmutter) gesagt: "XXXX"
RI: Was war dort?
BF: Jeder weiß, XXXX
RI: Können Sie mir schildern, was da passiert ist?
BF: Dass, was ich von anderen gehört habe. XXXX
RI: Können Sie XXXX beschreiben und wann das passiert ist?
BF: Ich weiß es nicht.
RI: Wieso wissen Sie das nicht, es war immerhin Ihr Onkel dabei?
BF: Ich habe über das Fragen gestellt, das Hauptproblem war, dass Tschetschenien unabhängig sein wollte, aber Russland wollte das nicht zulassen.
RI: Was da genau passiert ist, wissen Sie nicht?
BF: Nein.
RI: Wissen Sie, für was das Wort "XXXX" steht?
BF: Ja, ein XXXX.
RI: Das ist eigentlich ein XXXX.
RI: XXXX
BF: XXXX
RI: Wieso wissen Sie nichts über diesen "XXXX", können Sie mir das irgendwie erklären, dass ich das verstehe, das hat eine ziemliche Bedeutung für Ihre Familie gehabt.
BF: XXXX.
RI an BFV: Haben Sie Fragen?
BFV an BF: Ihnen ist bei der Anhaltung am 25. März 2014 gesagt worden bzw. bei Ihrer Freilassung gesagt worden, Sie sollen daran denken, dass Ihr Vater hier weiterlebe. Hatten Sie nicht Angst um Ihren Vater, als Sie das Land verlassen haben?
BF: Keine einzige Nacht geht vorbei, in der ich nicht an meinem Vater denke. Manchmal kann ich die ganze Nacht nicht einschlafen, weil ich mir Sorgen um meinen Vater mache, aber es war die Entscheidung meines Vaters, er hat mir das so befohlen, Russland zu verlassen.
BFV: Hatte Ihr Vater nach Ihrer Ausreise konkret Probleme bekommen?
BF: Ich weiß das nicht ganz genau. Wenn es etwas geben würde, er würde es mir nicht erzählen, aber ich hoffe, dass die ihn in Ruhe lassen, weil er schon ein alter Mann ist. Für die Polizei ist das nicht so leicht, einen alten Mann so zu beschuldigen, wie sie das bei einem jungen Mann tun könnten.
BFV: Hatten Sie vor der ersten Mitnahme das Gefühl beobachtet zu werden?
BF: Ja, ich habe das Auto dort bemerkt.
BFV: Wann vor dem Vorfall, in welchem Zeitraum?
BF: Ich kann mich nicht so ganz genau erinnern, vielleicht vor einem Monat oder einer Woche. Ich habe das Auto dort gesehen.
BFV: Wo haben Sie das Auto dort gesehen?
BF: Als ich auf dem Weg zur Arbeit war und zum Weg zurück nach Haus. Ich habe dieses Auto bemerkt, weil es war schwarz und mit getönten Scheiben und ohne Kennzeichen, weil nur FSB-Mitarbeitern können ohne Kennzeichen unterwegs sein.
RI: Hatten Sie eine Vermutung, warum gerade Sie zu diesem Zeitpunkt mitgenommen wurden, 3 Jahre später nach der letzten Anhaltung?
BF: Das weiß ich nicht. Vielleicht war der Grund, dass XXXX Russland schon verlassen hat. XXXX.
RI: XXXX
BF: XXXX
RI: XXXX
BF: XXXX
RI: XXXX
BF: XXXX
RI: XXXX
BF: XXXX
RI: XXXX
BF: XXXX
RI: XXXX
BF: XXXX
RI: Haben Sie Kontakt zu Ihren Brüdern?
BF: Nur über den Vater.
RI: Ihre Brüder werden in der Russischen Föderation gesucht?
BF: Die hatten ständig Probleme mit der Polizei wegen XXXX, die wurden ständig mitgenommen.
RI an BFV: Haben Sie noch Fragen?
BFV: Nein.
RI an BF: Wollen Sie noch etwas vorbringen?
BF: Ich weiß nicht, wie soll ich das erklären? Ich bin der jüngste Sohn und wenn ich keine Angst hätte, dann würde ich nie meinen Vater alleine lassen.
Erörtert werden mit der BF die der zukünftigen Entscheidung zugrundezulegenden Länderberichte hinsichtlich des Herkunftsstaates Russische Föderation.
Den BF wird diesbezüglich eine gekürzte Zusammenfassung zu Kenntnis gebracht. Die Zusammenfassung stützt sich auf folgende Berichte:
Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Russische Föderation (BFA), 13.04.2015 (Update 07.01.2016), XXXX
XXXX
Der BFV wird eine Kopie der Übersetzungen der Hausdurchsuchungsprotokolle aus dem Jahre 2015 und auch die polizeiliche Ladungen aus dem Jahre 2015 ausgefolgt und weiters das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Russische Föderation (BFA), Update 07.01.2016, der BFV wird zur Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme ein Frist von 3 Wochen eingeräumt.
Weiteres Vorbringen? Weitere Beweismittelanträge?
BFV: Ich behalte mir weitere Anträge im Zuge der schriftlichen Stellungnahme vor.
RI an BF: Wollen Sie noch etwas vorbringen?
BF: Nein.
RI: Haben Sie den Dolmetscher gut verstanden?
BF (auf Deutsch): Ja.
[...]
Zu seinen Lebensverhältnissen in Russland brachte der BF vor, dass er dort mit seinem Vater in einem eigenen Haus gewohnt habe, der Vater wohne immer noch dort. Der BF sei selbstständig gewesen, habe ein Geschäft gehabt und auf dem Markt Sportsachen verkauft. Sein Vater habe über 25 Jahre lang als Buchhalter gearbeitet, sei inzwischen in Pension und habe auch ein Geschäft für Autoersatzteile am Markt gehabt. Der BF habe keine Berufsausbildung, habe aber sehr gute Erfahrungen im Verkauf. Im Herkunftsland würden sich sein Vater, eine Schwester und eine Tante mütterlicherseits aufhalten. Sein Vater sei 69 -70 Jahre alt und krank. Der BF stehe im regelmäßigen Kontakt mit seinem Vater.
Zu seinen Verhältnissen in Österreich brachte der BF im Wesentlichen vor, dass er hier mit einem Landsmann in einer Mietwohnung wohne und von der Caritas Unterstützung bekomme. Der BF gehe keiner legalen Erwerbstätigkeit nach. Er habe kurz für eine Security- Firma gearbeitet, sei aber dann gekündigt worden, weil man ihm mitgeteilt habe, dass er nicht so viele Stunden arbeiten dürfe, sondern warten müsse, bis er eine Beschäftigungsbewilligung oder einen Aufenthaltstitel bekomme. In seiner Freizeit ist er in einen XXXX Verein aktiv, wo er mit Österreichern zusammen trainiere. Bei einem Turnier habe er bei Meisterschaftskämpfen einmal den zweiten und zuletzt den dritten Platz erreicht. Die Verständigung im Verein erfolge auf Deutsch. Der BF konnte bei der Beantwortung von Fragen Grundkenntnisse in Deutsch nachweisen. Auf die Frage, ob er schon einen Sprachkurs absolviert habe, gab der BF an, die letzten zwei Monate keinen Kurs besucht zu haben, da er Training und Wettkämpfe gehabt habe. Weiters trainiere er einmal in der Woche in einem Boxerverein, doch sei er dort kein offizielles Mitglied. Weiters nehme er an Profi-Kämpfen im Rahmen der XXXX teil, doch gebe es dort nur Preisgeld, wenn man gegen internationale Gegner gewinne. In Österreich würden sich zwei Onkel mütterlicherseits sowie deren Kinder aufhalten. Davon sehe er einen Onkel sowie dessen Kinder sehr oft, da diese in der gleichen Stadt wie der BF leben würden, den anderen Onkel sowie seinen Cousin XXXX sehe er nicht so oft, da diese in einer anderen Stadt leben würden. Der Vater von XXXX würde sich irgendwo im Herkunftsland aufhalten, er habe zu diesem überhaupt keinen Kontakt. Die Frage, ob er in Österreich eine Lebensgefährtin habe, bejahte der BF, gab aber auf weiteres Nachfragen dazu an, dass sie nicht zusammen leben würden. Sie würden im Kontakt miteinander stehen, aber es sei noch nicht soweit, dass sie heiraten. Auf die Frage, wie oft sie sich ungefähr sehen würden, gab der BF an, dass sie jeden Tag telefonieren würden. Sie würde in XXXX und der BF in XXXX wohnen.
1.6. Der Antrag auf internationalen Schutz des Cousins XXXX des BF vom 07.04.2011 wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 14.09.2011, Zl. 11 03.702-BAE, bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Absatz 1 iVm § 2 Abs. 1 Ziffer 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), gemäß § 8 Absatz 1 iVm § 2 Abs. 1 Ziffer 13 leg.cit. bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Russische Föderation abgewiesen (Spruchpunkt II.), und der Cousin des BF gemäß § 10 Abs. 1 leg.cit. aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Russische Föderation ausgewiesen (Spruchpunkt III.). Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.06.2015, Zl. W162 1421639-1/15E, nach einer mündlichen Verhandlung am 05.05.2015 hinsichtlich Spruchpunkt I. und II. des angefochtenen Bescheides gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.). In Erledigung der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. wurde gemäß § 75 Abs. 20 AsylG 2005 festgestellt, dass eine Rückkehrentscheidung in diesem Verfahren auf Dauer unzulässig ist.
II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
1. Feststellungen:
Der BF ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation, gehört der Volksgruppe der Kumyken an, ist Sunnit, war im Herkunftsstaat in einem Dorf in der russischen Republik Dagestan wohnhaft, reiste im April 2014 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 12.04.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz.
Das Vorbringen des BF, dass er im März 2014 durch Mitarbeiter des FSB angehalten, misshandelt und zu einer Kooperation gezwungen worden wäre, Widerstandskämpfer zu infiltrieren und auszuspionieren, wobei es nach seiner Ausreise zu wiederholten Hausdurchsuchungen und Ladungen des BF gekommen wäre, erwies sich als nicht glaubwürdig.
Der 25-jährige BF ist ledig und hat keine Kinder. Er ist gesund und arbeitsfähig, hat seine 11-jährige Schulausbildung im Herkunftsland absolviert und war dort auch beruflich als Händler erwerbstätig. Im Herkunftsland halten sich zumindest der Vater, eine verheiratete Schwester sowie eine Tante des BF auf. Der Vater des BF lebt in der Heimatstadt in einem eigenen Haus, wo auch der BF vor seiner Ausreise gewohnt hat.
Der BF geht in Österreich keiner legalen Erwerbstätigkeit nach und ist auch nicht gemeinnützig aktiv. Der BF wohnt zusammen mit einem Landsmann in einer Mietwohnung und lebt von Leistungen der Caritas. Der BF ist in Österreich in einen Jiu-Jitsu Verein aktiv und nimmt auch erfolgreich an Meisterschaftskämpfen teil. Der BF verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache. In Österreich halten sich zwei Onkel des BF sowie deren Kinder auf. Die Beziehung des BF zu seinen in Österreich aufhältigen Verwandten besteht im Wesentlichen aus wechselseitigen Besuchen, wobei er einen der beiden Onkel und dessen Kinder, die in der gleichen Stadt wie der BF leben, fast täglich sieht. Hinweise für ein Pflegeverhältnis liegen nicht vor. Der BF führt auch keine Lebensgemeinschaft.
Ein 1.2. Zur Situation in der Russischen Föderation (Republik Dagestan)
Politische Lage
Die Russische Föderation hat knapp 143 Millionen Einwohner (CIA 20.6.2014, vgl. GIZ 2.2015c). Die Russische Föderation ist eine föderale Republik mit präsidialem Regierungssystem. Am 12.6.1991 erklärte sie ihre staatliche Souveränität. Die Verfassung der Russischen Föderation wurde am 12.12.1993 verabschiedet. Das russische Parlament besteht aus zwei Kammern, der Staatsduma (Volksvertretung) und dem Föderationsrat (Vertretung der Föderationssubjekte). Der Staatspräsident der Russischen Föderation verfügt über weitreichende exekutive Vollmachten, insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Russischer Präsident ist seit dem 7.5.2012 Wladimir Wladimirowitsch Putin. Er wurde am 4.3.2012 (mit offiziell 63,6% der Stimmen) gewählt. Es handelt sich um seine dritte Amtszeit als Staatspräsident; zuvor war er auch 1999-2000 und 2008-2012 Ministerpräsident. Dmitri Anatoljewitsch Medwedew, seinerseits Staatspräsident 2008-2012, übernahm am 8.5.2012 erneut das Amt des Ministerpräsidenten. Bei der letzten Dumawahl im Dezember 2011 hat die auf Putin ausgerichtete Partei "Einiges Russland" ihre bisherige Zweidrittelmehrheit in der Staatsduma verloren, konnte jedoch eine absolute Mehrheit bewahren. Die drei weiteren in der Duma vertretenen Parteien (Kommunistische Partei, "Gerechtes Russland" und Liberal-Demokratische Partei Russlands) konnten ihre Stimmenanteile ausbauen. Wahlfälschungsvorwürfe bei diesen Dumawahlen waren ein wesentlicher Auslöser für Massenproteste im Dezember 2011 und Anfang 2012. Seit Mai 2012 wird eine stete Zunahme autoritärer Tendenzen beklagt. So wurden im Sommer 2012 das Versammlungsrecht und die Gesetzgebung über Nichtregierungsorganisationen erheblich verschärft, 2013 ein föderales Gesetz gegen "Propaganda nicht traditioneller sexueller Beziehungen" erlassen. Im Februar 2014 wurde die Extremismus-Gesetzgebung verschärft, sowie Hürden für die Wahlteilnahme von Parteien und Kandidaten beschlossen, was die Wahlchancen oppositioneller Kräfte weitgehend zu Nichte macht (AA 11.2014a).

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