Handbuch Bewerbungs- und Registrierungsprozess: gbfe-institut – gbfe – Unisa (ab 08/2012)


Jährliche Re-Registrierung, Studienunterbrechung und Studienabschluss



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Jährliche Re-Registrierung, Studienunterbrechung und Studienabschluss





  1. Registrierung, Studienbeginn und Re-Registrierungen („Progress reports“):




  1. Mit der Registrierung beginnt das Studium, d.h. der Student kann dann die Betreuung des Supervisors in Anspruch nehmen.

  1. Zuerst wird der Student für das Research-Modul registriert.

  2. Nachdem Unisa das eingereichte Proposal akzeptiert hat, erfolgt die Registrierung für die eigentliche MTh/DTh-Arbeit.




  1. 2-3 Wochen nach der Registrierung sollte der Student die offizielle Registrierungsbestätigung mit allen notwendigen Informationen erhalten.




  1. Bei der Unisa muss man sich für jedes Studienjahr erneut registrieren. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  1. Wenn man das Studium (sowohl Research-Modul als auch die MTh/DTh-Arbeit) nicht rechtzeitig im laufenden Studienjahr abgeschlossen hat, muss man sich erneut für das nächste Studienjahr re-registrieren und die volle Studiengebühr bezahlen.

  2. ! Ohne die Einreichung eines „progress report“ kann keine Re-Registrierung erfolgen.

          1. Der „progress report“ muss formlos bis Anfang September an den Supervisor zur Weiterleitung an Unisa geschickt werden. Eine Kopie des „reports“ ist an das GBFE-Büro zu senden.

          2. Der „report“ muss beinhalten:

            • Name, Vorname, Studentennummer, Angabe des Degrees, Degree codes und Programme (z.B. MTh / 7234 / Miss), Angabe des Instituts.

            • Stichpunktartig die Aktivitäten des Studiums des laufenden Studienjahres.

            • Beispiel eines “reports”: Several meetings, E-Mails and telephone contacts with my supervisor about my chapters and their development, visited M&D week 2012, finished the empirical part in June, chapter 5,6,7 and received good feedbacks from supervisor, working since July on the literature part, chapter 1,2,3,4, already finished, will start with final chapter 8 and introduction in January 2012.

            • Hinweis: Es ist hilfreich und ratsam, den Studienverlauf regelmäßig/monatlich stichpunkartig zu dokumentieren.

  1. Es ist die Verantwortung des Studenten bzw. der Institute, dem GBFE-Büro die Re-Registrierungsanweisungen rechtzeitig mitzuteilen.



  1. Die Re-Registrierung muss bis Ende Februar erfolgt sein. Das GBFE-Büro wird rechtzeitig sowohl die Institute als auch die Studenten direkt anschreiben und sie an die Re-Registrierung erinnern und um Anweisung zur Durchführung bitten. Mit der Registrierung wird auch die Rechnung versandt, die zeitnah zu bezahlen ist.



  1. Studienunterbrechung:




                1. Man hat die Möglichkeit, ein Kalenderjahr zu pausieren (Unisa nennt dies „deferment“). Dafür ist ein Antrag zu stellen. Diesem Antrag (siehe Anhang B) muss die Unisa stattgegeben.




                1. Für die Zeit der Unterbrechung fallen keine Studiengebühren an, aber der Student erhält auch keinen Service (Betreuung durch den Supervisor, Administration).




                1. Die Pause gilt für ein Kalenderjahr. Es sind höchstens zwei Pausen möglich.



  1. Studienabschluss:




  1. Informationen und die unterschiedlichen Termine zur (1) Absichtserklärung zur Einreichung der Arbeit zur Prüfung (notice of intention), (2) zur Einreichung der Prüfungskopien und (3) zur Einreichung der Bibliotheksexemplare sind in den folgenden Anhängen zusammengefasst:


Anhang D: Hinweise zur Einreichung der Arbeit zur Prüfung
Anhang E: Merkblatt zur Einreichung der Prüfungskopien und der Bibliotheks-exemplare (additional copies)
Anhang G: Informationen zur Unisa Graduation Ceremony und Onlinebestätigung zur Ceremony / den persönlichen Angaben


  1. Nach dem Einreichen der Notice of Intention schickt Unisa (Examination Department) dem Studenten eine Bestätigungsmail mit einem Word-Dokument, das alle aktuellen Informationen zum Prüfungsprozess und zur Einreichung der Prüfungskopien und der Bibliotheksexemplare enthält. Dieses Word-Dokument kann auch von der GBFE-Homepage heruntergeladen werden.



  1. Dr. Christof Sauer hat einige praktische Hinweise und eine Checkliste zum Abschließen einer MTh/DTh-Arbeit verfasst. Diese Hinweise können von der GBFE-Homepage heruntergeladen werden unter: „Downloads/Studium“


Weitere FAQ zum Studium an der Unisa/GBFE



    1. Was muss ich machen, wenn sich der Titel meiner MTh/DTh-Arbeit ändert?

Antwort:


  1. Die Titeländerung muss zuerst mit dem Betreuer (Supervisor) abgesprochen und dann bei Unisa beantragt werden.

  2. Das Merkblatt zum Antragsverfahren: Anhang F


    1. Kann ich die Prüfungsberichte meiner MTh/DTh-Arbeit einsehen?

Antwort:


  1. Ja. Die Kopien der Prüfungsberichte können bei Unisa angefordert werden.

  2. Das Merkblatt zum Antragsverfahren: Anhang H



    1. Was muss ich tun, wenn ich meine MTh/DTh-Arbeit veröffentlichen muss/möchte?




  1. Das Copyright für die MTh/DTh-Arbeit hat der Absolvent. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung muss nicht mehr bei Unisa beantragt werden.




  1. Es wäre gut, die Veröffentlichung mit dem Supervisor im Vorfeld zu besprechen. Nach der Veröffentlichung wäre es eine nette Geste, sowohl dem Supervisor als auch GBFE Belegexemplare zukommen zu lassen.




  1. Dr. Christof Sauer hat einige Hinweise zum Verfassen eines Artikels aus dem Stoff einer akademischen Arbeit zusammengestellt. Diese Hinweise können von der GBFE-Homepage heruntergeladen werden unter: „Downloads/Studium“




  1. Wichtig: Nach Abschluss des Studiums kann Unisa die Veröffentlichung eines Fachartikels zu der MTh/DTh-Arbeit verlangen. Informationen dazu können bei der GBFE-Studienleitung oder den Institutsleitern angefordert werden.

Bei weiteren Fragen zu dem Bewerbungs- und Registrierungsprozess bitte das GFBE-Büro kontaktieren:
GBFE/Arthur Rempel

Bahnhofstr. 82a

D-33813 Oerlinghausen

Tel: 05202-977 69 55

Fax: 05202-977 69 56

Email: Arthur.Rempel@gbfe.org


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