Handbuch zur Durchführung von Absolventenstudien Harald Schomburg


A.2.4 Die Leistungen von Arbeitgeberbefragungen in Ergänzung zu Absolventenbefragungen



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A.2.4 Die Leistungen von Arbeitgeberbefragungen in Ergänzung zu Absolventenbefragungen


Arbeitgeberbefragungen werden insgesamt nicht so häufig durchgeführt wie Absolventenbefragungen. Das Spektrum der zentralen Themen ist jedoch kaum kleiner. So lassen sich Beispiele nennen, bei denen solche Befragungen den quantitativen Bedarf an Hochschulabsolventen, die Kriterien und Verfahren bei der Rekrutierung, die Beliebtheit von bestimmten Hochschulen in den Unternehmen oder Wünsche zur Gestaltung der Studiengänge ermitteln sollten.

Die Bezeichnung "Arbeitgeberbefragung" ist hier bewußt ungenau gewählt. Es geht um Personen, die nicht zu den Generationen von Hochschulabsolventen gehören, deren berufliche Situation ermittelt werden soll, sondern die an Entscheidungen über das berufliche Schicksal dieser Generationen von Hochschulabsolventen beteiligt sind. Je nach Zielsetzung der Untersuchung werden Vertreter des Managements, Vorgesetzte der Absolventen oder Vertreter von Personalabteilungen befragt.

Im Kontext von Absolventenstudien ist zu fragen, welche komplementären Leistungen Arbeitgeberbefragungen erbringen können. Systematisch können wir fünf Typen der Komplementarität unterscheiden:


    (a) Arbeitgeber können Auskünfte über Themen erteilen, die den Absolventen weitgehend verschlossen sind. Das gilt zum Beispiel für den quantitativen und qualitativen Bedarf an Absolventen und für die Rekrutierungsverfahren.

    (b) Zu manchen Themen können Absolventen zwar Auskunft geben, aber der bessere Informationsstand liegt bei Vertretern der Arbeitgeber. Dies trifft zum Beispiel für Informationen zur Personal- und Einkommensstruktur zu. Oft genügen jedoch für die Untersuchungszwecke auch Angaben, die die Absolventen selbst machen können.

    (c) Repräsentanten der Arbeitgeber und Absolventen können zu den gleichen Gegenstandsbereichen jeweils unterschiedliche Erfahrungsräume haben, für die sie jeweils am besten zutreffende Aussagen machen können. So können erstere eher angeben, wie Vorgesetzte mit dem ihnen unterstellten Personal umgehen sollen und in der Regel umgehen; letztere sind dagegen die richtigen Auskunftspersonen, wenn es daraum geht, wie die Absolventen mit bestimmten Qualifikation jeweils von Vorgesetzten behandelt werden.

    (d) Gleiche Fragen können an Repräsentanten der Arbeitgeber und an Absolventen mit dem Ziel der gegenseitigen Überprüfung gestellt werden. In diesem Falle wird unterstellt, daß die Wahrnehmungen der beiden Seiten für die Realität nur bedingt valide sind und daß sich die Validität insgesamt höher einschätzen läßt, wenn die beiden Aussagen übereinstimmen. Dies gilt zum Beispiel für Fragen, welche Qualifikationen zur Bewältigung bestimmter beruflicher Aufgaben erforderlich sind.

    (e) Schließlich können Aussagen von beiden Seiten jeweils valide und in der Sache komplementär sein. So kann der Wunsch bestehen, jeweils die Werthaltungen der Repräsentanten von Arbeitgebern mit denen der Beschäftigten zu entwicklungspolitischen Zielen der Produktion oder Dienstleistungen der Firma zu vergleichen. Dies mag in der Annahme erfolgen, daß ein hohes Maß der Übereinstimmung zu höherer Leistung führt, oder auch in der Annahme, daß die Verantwortung der Absolventen gerade dann besonders groß ist, wenn kein solcher Konsens besteht.


Je nach Fragestellung wird die Auswahl der beschäftigenden Organisationen, die untersucht werden sollen, mit der Auswahl der Absolventen verknüpft oder davon unabhängig gemacht. Soll zum Beispiel untersucht werden, welche Reputation eine Hochschule insgesamt bei Beschäftigern in der Region hat, so muß die Auswahl der Firmen unabhängig davon erfolgen, ob dort Absolventen der betreffenden Hochschule tätig sind oder nicht. Geht es jedoch darum, welche Problemlösungsfähigkeiten die Absolventen einer bestimmten Hochschule in den Augen der Beschäftiger haben, so sind nur diejenigen Firmen einzubeziehen, in denen die Absolventen der betreffenden Hochschule tätig sind.

Welcher Weg bei komplementären Befragungen tatsächlich beschritten wird, hängt jedoch oft von praktischen Bedingungen ab. Sind keine Adressen von Absolventen zugänglich und zugleich die Zahl der möglichen Beschäftiger von Absolventen gering, so mögen Firmenverzeichnisse als Zugang zu Beschäftigern und Absolventen dienen. Häufiger wird jedoch der Weg gewählt, Absolventen anzuschreiben (entweder über verfügbare Adressen bei Studienabschluß oder über spätere Adressen, falls mit ehemaligen Studierenden - etwa über alumni associations - Kontakt gehalten wird) und ihnen dabei den Fragebogen auch mit der Aufforderung zuzusenden, die Adresse der Organisation zu nennen, in der sie beschäftigt sind.



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