Eine einzelne mangelhafte Leistung in Deutsch/Mathematik/1.Fremdsprache/2. Fremdsprache muss durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.
Eine einzelne Negativleistung (5 oder 6) in einem „sonstigen“ Fach verhindert die Versetzung nicht.
Zwei mangelhafte Leistungen in „sonstigen“ Fächern müssen wie bisher durch je eine „3“ in der Fächergruppe D/M/1.Fremdsprache/2.Fremdsprache und in einem „sonstigen“ Fach ausgeglichen werden.