Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Bader.
Abg. Bader (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zur Gesundheitspolitik! Ziel einer verantwortungsbewussten Gesundheitspolitik ist, das Wohlbefinden der Menschen im Auge zu haben und das Wohlbefinden auch wieder herzustellen wenn es einmal nicht so passt. Als Abschluss zu diesem Thema, glaube ich, passen wie ein Tüpfel auf das i auf diese Gesundheitspolitik natürlich auch einige Worte zur Aktion „Natur im Garten“.
Die Aktion „Natur im Garten“ ist auch eine Wohlfühlaktion für die Menschen in unserem Land, eine Serviceeinrichtung für Garteninteressierte mit Möglichkeiten zur naturnahen, nachhaltigen, umweltschonenden Gartengestaltung und Pflege. Damit soll Niederösterreich ganz eindeutig national wie international zum Gartenland, ja zum „Natur im Garten“-Land positioniert und bekannt gemacht werden.
Im Zuge dieser Aktion gibt’s auch das Gartentelefon. Eine Servicestelle, die großartig bei den Menschen ankommt und wo sehr viele Menschen Rat suchen für alle Gartenfragen, über welches auch ein Vor-Ort-Service und eine Vor-Ort-Beratung vereinbart werden kann.
Im vorigen Jahr ist die Anfrageflut gestiegen um fast 50 Prozent, 41 Prozent genau. Es haben 34.031 Anfragen über das Gartentelefon stattgefunden. Das heißt, es ist schon eine sehr, sehr positive Einrichtung für die Menschen. (Unruhe bei Abg. Gartner.)
Weitere Aufgabengebiete von Natur im Garten sind natürlich die Durchführung und Organisation von Festen, Herausgabe von Broschüren. Förderung von Gartenanlagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Eine ganz besondere Erfolgsgeschichte in diesem Zusammenhang ist die Garten Tulln. Dazu auch einige Anmerkungen. Seit April ist diese in unmittelbare Nähe des Messegeländes angesiedelt und auf dem besten Weg, ein Meilenstein zu werden. Und auf dem Weg, zum ökologischen Gartenkompetenzzentrum sich zu entwickeln.
Die bisherigen Besucherzahlen, und das ist ganz großartig, dass das von den Menschen so angenommen wird, liegen mit Stand vom 8. Juni bei 100.000 Besuchern. Den Besuchern wird vieles geboten. Es wird Großartiges geboten. Was, darf ich hier nicht verraten. Ich möchte nur sagen: Schauen Sie sich das an! (Beifall bei der ÖVP.)
Die Landesgartenschau ist somit eine Ideenschau für Garteninteressierte. Sie ist Naherholungsgebiet, sie ist für touristische Destinationen ein wertvoller Beitrag zur Verstärkung des Trend- und Wohlfühlthemas Garten. Hat eine breite Palette an ökologischen Angeboten und ist natürlich auch eine Präsentationsplattform für die NÖ Gartenbaubetriebe.
Eine kurze Anmerkung zum Schluss noch zum Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Leicht-
fried und Huber betreffend die Jugendkarte. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Es gibt ja in diesem Zusammenhang einige sehr positive Angebote in unserem Land. In Niederösterreich und Burgenland gibt’s die Netzkarte, dieses Sommerticket um 19 Euro für alle Bahnlinien in Österreich, sogar für die Badner Bahn und die Raaber Bahn. Und das Sommerticket plus mit 29 Euro ist ein Angebot, wo auch alle Wiener Linien benutzt werden können. Also man muss sich vorstellen, 19 Euro für alle Bahnlinien in ganz Österreich und Wien dazu 50 Prozent muss man drauflegen damit man in Wien auch überall gratis fahren kann. Das ist das eine.
In der VOR, Verkehrsverbund Ostregion, können die Schüler, die eine normale Schülerfreifahrtskarte haben, an Wochenenden, in der Freizeit, diese benutzen. Und rund um Wien gibt’s auch einige tolle Angebote. Der Bürgermeister von Perchtoldsdorf ist einer der da mit dabei ist, wo die Gemeinden sich etwas überlegt haben. Breitenfurt, Schwechat, die auch gratis Freifahrten anbieten für die Schülerinnen und Schüler. Da können sich dann einige Gemeinden noch etwas abschauen. St. Pölten, Wr. Neustadt, Amstetten sind sicherlich am besten Weg, das auch zu übernehmen und einzuführen. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet Abgeordneter Kernstock.
Abg. Kernstock (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich nehme kurz Stellung zum Resolutionsantrag der ÖVP, der Grünen und der Freiheitlichen betreffend Überarbeitung der Vorschläge der Bundesregierung zur Gesundheitsreform. Nach Durchsicht dieses Resolutionsantrages scheint mir dieser nicht so intensiv ausreichend begründet. Vor allem in der Antragstellung. Die zwei Punkte, die haben wir heute eigentlich schon, ich glaube, zum 35. Mal selbst gehört. Das Amt der NÖ Landesregierung wird aufgefordert, und, und, und. Vor allem der zweite Punkt dieser Antragsbegründung ist Folgendes: Der NÖ Landtag appelliert an die NÖ Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat mit Nachdruck, die zur Zeit vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zur Gesundheitsreform abzulehnen. Meines Erachtens oder unseres Erachtens ist es so, dass Abgeordnete zu den gesetzgebenden Körperschaften freie Mandatare sind, die sich sicherlich selbst in diesen über die vorliegende Gesetzesmaterie ein Bild machen werden und dementsprechende Entscheidungen treffen.
Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, bringe ich selbst einen Resolutionsantrag ein, der sicherlich den Klubs mittlerweile vorliegt. Ausreichend auf drei Seiten intensiv begründet. Und bringe daher folgenden Antrag ein und ersuche um Zustimmung (liest:)
„Resolutionsantrag
des Abgeordneten Kernstock zur Gruppe 5 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 2009, Ltg. Zl. 28/V-6, betreffend Überarbeitung der Gesetzesvorlagen zur Gesundheitsreform des Bundes.
Der seit 13. Mai 2008 vorliegende Entwurf für eine ‚Gesundheitsreform’ in Österreich lässt jeden Ansatz einer nachhaltigen Gesundheitsreform vermissen. Dabei sollte aber gerade Inhalt und wesentliches Ziel der Reform sein, die hohe Qualität des medizinischen Angebotes für die PatientInnen – unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten – auch pro futuro zu gewährleisten. Insbesondere für den ländlichen Raum ist eine flächendeckende Versorgung Muss und darf nicht dem reinen Rechenstift zum Opfer fallen. Außerdem ist die durch diese Reform nicht auszuschließende Zwei-Klassen-Medizin strikt abzulehnen.
Die vorliegenden Entwürfe beziehen sich auf das von den Sozialpartnern entwickelte Konzept zur Zukunftssicherung der Sozialen Krankenversicherung. Wenngleich das genannte Sozialpartnerpapier nicht in allen Bereichen auf Zustimmung gestoßen ist, steht die SPÖ-NÖ vollinhaltlich zu diesem Grundsatzpapier sowie dessen Gesamtumsetzung und fordert daher eine breite Diskussion dazu mit allen relevanten Stakeholdern.
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist zum Teil weit von den Vorstellungen des Sozialpartnerpapiers entfernt. So stimmen insbesondere die vorgeschlagene Neuausrichtung und Neuorganisation der Sozialversicherung bei weitem nicht mit der Intention des genannten Papiers überein. Weiters wurde ein ganz wesentlicher Teil der Sozialpartnervorschläge – nämlich die Krankenanstalten-Finanzierung und damit einhergehend die ‚Finanzierung aus einer Hand’, wobei es auf der Hand liegt, die Sozialversicherung damit zu betrauen, – völlig aus der Reform ausgeklammert. Gerade aber der gesamte Bereich der Spitäler macht den größten Ausgabenanteil im Gesundheitswesen aus. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt sind die Gesundheitsausgaben in Österreich in den letzten zehn Jahren um einen Prozentpunkt gestiegen.
Bemerkenswert sind dabei der sinkende öffentliche Finanzierungsanteil (von 80 auf 70%) und der Anstieg der privaten Gesundheitskosten, die derzeit bereits ein Drittel ausmachen. Hauptursache ist die Erosion der Beitragseinnahmen, da sie an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt sind (1993 bis 2000: BIP stieg um 31,4% und Löhne und Gehälter ‚nur’ um 23,8%). Und damit hängen die Einnahmen der Sozialversicherungen mit der wirtschaftlichen Entwicklung in den Bundesländern zusammen.
Es weist vieles darauf hin, dass in den letzten Jahren auf ein Aushungern der Sozialversicherungen seitens der Bundesregierung(en) hingearbeitet wurde, um eine Übernahme durch die Bundesregierung einzuleiten. So wurden zwar – durchaus begrüßenswerte – sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen initiiert, aber nicht entsprechend gegenfinanziert. Außerdem wurden auch die bestehenden Mittel der Sozialversicherung durch diverse Eingriffe des Gesetzgebers eingeschränkt bzw. reduziert.
Die Reform in der derzeitigen Konzeption bringt einerseits keine nachhaltige Sanierung der sozialen Krankenversicherung, bedeutet aber andererseits enorme und demokratiepolitisch bedenkliche Eingriffe in das österreichische Gesundheitswesen, das zu Recht den Ruf trägt, eines der besten der Welt zu sein. Diese Gesundheitsreform stößt daher berechtigt auf massiven Widerstand unterschiedlicher Gruppen und Entscheidungsträger, wobei die wesentlichen Kritikpunkte folgende sind:
Den gröbsten Eingriff in das bisherige Selbstverwaltungsrecht der einzelnen Träger und damit einhergehend eine enorme Beschneidung der Möglichkeiten, die Interessen der PatientInnen regional und versichertennah zu vertreten, stellt die de facto Auflösung der bestehenden Selbstverwaltungen der Sozialversicherungen und der damit einhergehende Entzug der regionalen Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte dar. So wird anstelle der bisherigen Konstruktion (einzelne Sozialversicherungsträger und Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger als Dachverband) eine (SV)-Holding installiert, der weit reichende Durchgriffs- und Weisungsrechte zukommen. In dieser Holding bestimmen nur noch wenige – vor allem ausschließlich ökonomisch und nicht sozialpolitisch orientierte Personen – über das Wohl der PatientInnen und nicht mehr die jeweiligen Versicherungsträger. Außerdem werden die Rechte der Bundesregierung massiv gestärkt.
Weiters werden innerhalb der Träger die Agenden des Vorstandes und der Kontrollversammlung auf bedenkliche Weise vermengt sowie die bisherigen Mehrheitsverhältnisse hin zu paritätischen Verhältnissen verschoben. So haben die Dienstgeber bisher zwar in kontrollierender Funktion die österreichische Gesundheitsversorgung mitgestaltet und die diesbezüglichen Entscheidungen mitgetragen. Mit der nunmehr vorgesehenen Verpflichtung, dass sämtliche Beschlüsse des Vorstandes (Dienstnehmermehrheit) der Zustimmung der Kontrollversammlung (Dienstgebermehrheit) bedürfen, entfällt die Trennung zwischen geschäftsführender und kontrollierender Tätigkeit und kommt es außerdem zu einer massiven Stärkung der Dienstgeberseite (und somit der Interessen der Wirtschaftskammer). Dagegen spricht vor allem, dass die Dienstgeberbeiträge lediglich ca. 30 Prozent der Einnahmen in den ASVG-Krankenkassen ausmachen.
Wesentlich für die Gesundheitsreform muss sein, dass die Menschen weiterhin eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts – unabhängig von ihrem Einkommen – entsprechend ihren Bedürfnissen erhalten. Dies ist jedenfalls über Parteigrenzen hinweg sicherzustellen und ist dafür sicherlich auch die regionale Verankerung in den Bundesländern unabdingbare Voraussetzung. Zu den geplanten Änderungen im ärztlichen Bereich ist festzuhalten:
Eine ‚Pragmatisierung’ von niedergelassenen ÄrztInnen ist wahrscheinlich nicht zeitgerecht, jedoch dürfen die Vertragspartner durch vertragliche Regelungen nicht derart gegeißelt werden, dass die im Sinne der Versicherten notwendige flächendeckende Sachleistungsversorgung – auf entsprechendem qualitativem Niveau – allenfalls nicht mehr gewährleistet werden kann. Hier ist auf eine ausgewogene Neukonzeption des Vertragspartnerrechtes unter bestmöglicher Berücksichtigung auch der Interessen der Leistungserbringer zu achten, um nicht letztendlich mit Versorgungsengpässen konfrontiert zu sein.
Die geplante aut-idem Regelung sollte in Hinblick auf die Bedürfnisse und Ängste der PatientInnen überdacht werden, ob hier tatsächlich der mögliche Nutzen mit allfälligen Risken in entsprechendem Einklang steht.
Der Gefertigte stellt daher den Antrag:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung an die Bundesregierung und die im Parlament vertretenen Parteien heranzutreten, damit der vorliegenden Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform im Sinne der Antragsbegründung mit folgenden Zielsetzungen überarbeitet wird:
-
Dauerhafte Gewährleistung der Sicherstellung der Liquidität der Krankenkassen (nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch Reduktion der parteipolitischen und parteibündischen Einflussmöglichkeiten).
-
Keine Aushöhlung der Befugnisse der lokalen Selbstverwaltungen à der Gesetzesentwurf des SV-Holding-Gesetzes beinhaltet eine Aufhebung der Trennung zwischen Geschäfts- und Kontrollkompetenz, sodass die Wirksamkeit der Kontrollinstanz fraglich wird. Generell führt das weit reichende Durchgriffs- und Weisungsrecht der SV-Holding zu einem Bruch der verfassungsrechtlichen Verankerung der Selbstverwaltung. Nicht zuletzt deshalb, weil die Versicherungsträger zwar formal mit Stimmrecht im Verwaltungsrat vertreten sind (allerdings nur über den Vorsitzenden der jeweiligen Sparte), letzterem aber in allen wesentlichen Belangen ein Beharrungsrecht zukommt.
-
Keine zentralistische Gestaltungsmacht im Gesundheitswesen.
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Keine leichtfertige Gefährdung der regionalen Versorgungssicherheit.
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Nachhaltige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems durch Sicherstellung der Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage (z.B. Vermögenszuwachssteuer).
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Vorbereitung des Konzepts der Finanzierung aus einer Hand durch eine ausgewogene – d.h. verfassungsrechtlich unbedenkliche - Stärkung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
-
Die finanzielle Belastung für Niederösterreich durch die geplante Änderung des Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetzes wird abgelehnt. Die für die Sozialversicherung aber jedenfalls notwendigen Mittel sind aus dem Bundesbudget aufzubringen.“
Ich ersuche Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages, meinem Resolutionsantrag auch die Zustimmung zu geben. Und ich hoffe auf Grund dieser Punktationen ist dieser ausreichender begründet als der Antrag der ÖVP, der Grünen und der FPÖ.
Ich stelle auch den Antrag, Herr Präsident, bei der Abstimmung zu diesen Resolutionsanträgen zum Antrag der ÖVP, der Grünen und der FPÖ um getrennte Abstimmung hinsichtlich dieser zwei Punkte. Ich habe dies eingangs schon begründet. Vor allem der Punkt 2 ist derjenige, der von uns abgelehnt wird. Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Rennhofer.
Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag!
Ich darf zu meiner Wortmeldung zuerst noch einen Resolutionsantrag einbringen (liest:)
„Resolutionsantrag
der Abgeordneten Ing. Rennhofer und Ing. Huber zur Gruppe 5 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 2009, Ltg. 28/V-6-2008, betreffend Verbesserung des steuerlichen Anreizes für energetische Wohnraumsanierung.
Österreich verzeichnete von 1990 bis 2006 einen Anstieg der Treibhausgase um 15%. Zur Erreichung der nationalen Klimaziele (-13%) ist notwendig in sämtlichen Sektoren ambitionierte Maßnahmen zu setzen.
Im Sektor Kleinverbraucher wurde eine Reduktion der Treibhausgase im Zeitraum 1990-2006 von ca. 6% erreicht. Dies ist vor allem auf die Erfolge der strengeren Förderkriterien der Länder zurückzuführen.
Im NÖ Wohnbaumodell wurden im Zuge der Umsetzung des ‚NÖ Klimaprogrammes 2004 – 2008’ zusätzliche Anreize für energetisches Bauen und Sanieren geschaffen.
Im Rahmen der Art.15a-Vereinbarung über die Qualitätsstandards in der Wohnbauförderung wurde dieser Einspareffekt von ca. 100.000 t CO2equ in NÖ auch dokumentiert.
Um die Emissionsreduzierungen vor allem im Sanierungsbereich weiter deutlich zu erhöhen, sind neben den bestehenden Landes-Förderungen zusätzliche steuerliche Anreize seitens des Bundes notwendig.
Insbesondere der Gebäudebestand aus den Nachkriegsjahren ist gekennzeichnet durch schlechte Dämmung der Außenhülle und damit verbunden extrem hohen Heizkosten und CO2-Emissionen. Daher muss gerade dort maßgeblich investiert werden. Durch umfassend thermisch-energetische Sanierungen können bis zu 50- 80% an Energie eingespart werden. Um die Sanierungen in die Wege zu leiten bzw. auszulösen, sind Anreizsysteme besonders notwendig. Besonders dort, wo Hauseigentümer und Mieter nicht ident sind, braucht es einen entsprechenden Anreiz für den Eigentümer.
Derzeit sind die Kosten für die Sanierung von Wohnraum nur dann mehrjährig als Sonderausgaben absetzbar, wenn die anfallenden Baukosten fremdfinanziert wurden, bzw. reicht der steuerlich vorgesehene Höchstbetrag nicht für das Ausmaß der Investition aus.
Um im Bereich der Sanierung von Wohngebäuden entsprechende Anreize und in der Folge auch einen Investitionsschub zu erreichen, die Sanierungsraten entsprechend zu erhöhen und für faire steuerliche Bedingungen zu sorgen, ist es notwendig, diese Investitionen auch bei Finanzierung über Eigenkapital steuerlich mehrjährig absetzbar zu machen, ohne die bestehenden Anreizsysteme bei Fremdfinanzierung zu ersetzen, sondern diese möglichst unfassend zu ergänzen.
Die Gefertigten stellen daher den Antrag:
Der Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, im Sinne der Antragsbegründung bei der Bundesregierung dafür einzutreten,
• dass steuerliche Anreizsysteme für Wohnraumsanierungen verbessert werden.
Dazu sollten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung die Kosten von Wohnraumsanierungen als Sonderausgaben, auch wenn diese Aufwendungen in einem Jahr eigenfinanziert wurden,
• dass der Höchstbetrag für Sonderausgaben im Bereich der Sanierung erhöht wird, und, soferne notwendig,
• dass für derartige Anreize auch das Mietrecht adaptiert wird.“
Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Resolutionsantrag.
(Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet Abgeordneter Mag. Heuras.
Abg. Mag. Heuras (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren der Landesregierung! Hoher Landtag!
Ich möchte nur ganz kurz zum Resolutionsantrag des Kollegen Kernstock Stellung nehmen. Ja, ich habe in meinem Resolutionsantrag den Appell ausgesprochen, dass die niederösterreichischen Abgeordneten im Nationalrat und im Bundesrat der derzeit vorliegenden Gesundheitsreform der Bundesregierung nicht zustimmen. Das stimmt! Weil dieser Vorschlag auch ein Schaden für Niederösterreich wäre. Und wenn das, Kollege Kernstock, für dich ein Problem ist, dass wir unsere Abgeordneten auffordern, das zu korrigieren, dann erlaube mir die Bemerkung, dann ist das blau-gelbe Denken nicht sehr stark ausgeprägt. (Beifall bei der ÖVP.)
Und jetzt zu deinem Resolutionsantrag. Der 1. Punkt. Dauerhafte Gewährleistung der Sicherstellung der Liquidität der Krankenkassen. Das ist eine Garantieerklärung, die Krankenkassen immer liquid zu halten und auszugleichen. Also dem kann ich mich nicht anschließen. (Abg. Gartner: Die Krankenkassa, die finanzieren wir auch voll!)
Das würde heißen, egal, wie sie wirtschaften. Das ist kein besonders leistungsorientiertes Anreizsystem und führt zu solchen Dingen, wie ich sie heute kritisiert habe. Dass ich den Wiener Gebietskrankenkassen 250 Millionen nachlassen muss und der Niederösterreichischen 17. Dieses Ungleichgewicht wird da prolongiert. Das ist nicht vernünftig. Und die Klammer oder was hier in Klammer steht, nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch Reduktion der parteipolitischen und parteibündischen Einflussmöglichkeiten, also diese Schlussfolgerung halte ich für sehr gewagt. Daher, noch, Kollege Kernstock, hast du die Chance, meinem, glaube ich, besseren Antrag beizutreten. Ich fordere euch dazu auf. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Dr. Krismer-Huber. – Abg. Gartner: Das glaube ich nicht!)
Zweiter Präsident Nowohradsky: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter Abg. Doppler (ÖVP): Ich verzichte!
Zweiter Präsident Nowohradsky: Er verzichtet. Es wurde die getrennte Abstimmung über folgende Budgetansätze verlangt: 52922, 52924, 52925 und 53009. Ich lasse über diese Budgetansätze getrennt abstimmen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, die Stimmen der ÖVP, daher sind diese Punkte angenommen.
Ich lasse über den Rest dieser Budgetansätze abstimmen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, dass die ÖVP und die SPÖ die Zustimmung geben, dagegen FPÖ und Grüne, daher ist dieser Antrag angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Resolutionsanträge. Und zwar gibt es hier den Resolutionsantrag Nr. 36, der von der SPÖ getrennt abgestimmt werden möge. Ich ersuche aber, bei Resolutionsanträgen, da ein eigener eingebracht wurde, von einer getrennten Abstimmung der Resolutionsanträge abzusehen.
Ich bringe Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Heuras, Dr. Krismer-Huber und Waldhäusl betreffend Überarbeitung der Vorschläge der Bundesregierung zur Gesundheitsreform zur Abstimmung. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, dass die ÖVP, die Grünen und die FPÖ dafür sind, die SPÖ dagegen. Daher ist dieser Resolutionsantrag angenommen.
Wir kommen zum Resolutionsantrag der Abgeordneten Kernstock und Ing. Huber betreffend Neuordnung der Finanzierung des Rettungs- und Krankentransportes und Reduzierung des Beitrages an die 144Notruf Niederösterreich GesmbH, Rettungsdienste von Euro 6,60. (Nach Abstimmung:) Die FPÖ und die Grünen und die SPÖ. Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag wurde abgelehnt.
Resolutionsantrag der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Schwab, Sulzberger und Taucher. Und zwar ist das der abgeänderte Antrag 38 bezüglich Vorsorgeabgabe sofort abschaffen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, von den Stimmen der FPÖ angenommen. Daher ist der Antrag nicht ausreichend unterstützt, daher abgelehnt.
Nächster Antrag der Abgeordneten Onodi und Ing. Huber betreffend die Erstellung eines Gesundheitsberichtes für Niederösterreich und Bearbeitung eines nachhaltigen Gesundheitsprogrammes. (Nach Abstimmung:) Die SPÖ, die FPÖ und die Grünen sind dafür, ÖVP nicht, daher ist dieser Antrag abgelehnt.
Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried und Ing. Huber betreffend 1424 NÖ Jugendkarte als Freifahrtkarte auf öffentlichen Verkehrslinien in Niederösterreich. (Nach Abstimmung:) SPÖ, FPÖ und Grüne stimmen dafür. Das ist nicht die Mehrheit, der Antrag ist abgelehnt.
Nächster Antrag, Antrag Nummer 41 der Abgeordneten Mag. Fasan, Ing. Rennhofer, Mag. Leichtfried, Dr. Petrovic und Sulzberger betreffend Totalreform des Ökostromgesetzes. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, einstimmig angenommen. Daher ist dieser Antrag angenommen.
Zum nächsten Resolutionsantrag des Abgeordneten Kernstock betreffend Überarbeitung der Gesetzesvorlagen zur Gesundheitsreform des Bundes. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, die SPÖ stimmt dafür, alle anderen Parteien dagegen, daher ist dieser Antrag nicht angenommen.
Der letzte Resolutionsantrag der Abgeordneten Ing. Rennhofer und Ing. Huber betreffend Verbesserung des steuerlichen Anreizes für energetische Wohnraumsanierung. (Nach Abstimmung:) Mit den Stimmen der ÖVP … Darf ich noch einmal ersuchen. Resolutionsantrag der Abgeordneten Ing. Rennhofer und Ing. Huber betreffend Verbesserung des steuerlichen Anreizes für energetische Wohnraumsanierung. (Nach Abstimmung:) Einstimmig angenommen.
Damit kommen wir zur nächsten Gruppe. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Doppler, zur Gruppe 6, Straßen- und Wasserbau, zu berichten.
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