Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 553). Mitteilung des Einlaufes (Seite 553). Ltg. 812/A-8/44: Antrag der Abgeordneten Mag. Wilfing u a. gem



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Dritter Präsident Rosenmaier: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Michalitsch.

Abg. Dr. Michalitsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

Ich möchte auch zu den reparierten Dienst­rechtsgesetzen Stellung nehmen. Die Vordienst­zeiten sind eine Anpassung an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes. Zur Angleichung der Rechtsstellung von eingetragenen Partnerinnen und Partnern wird im nächsten Tagesordnungs­punkt einzugehen sein. Aus meiner Sicht ist zu sagen, dass wir selbstverständlich hier für eine Anpassung unserer Landesrechtsordnung an die getroffene Regelung auf Bundesebene stehen.

Was aus meiner Sicht besonders hervorzuhe­ben ist in diesen Gesetzen ist die Einführung des Frühkarenzurlaubes für Väter. Das ist die Möglich­keit für Väter, auch künftig unmittelbar nach der Geburt einen Anspruch auf Karenzurlaub zu haben. Das ist wirklich ein wichtiges Thema, dem sich auch die Frau Landesrätin Mikl-Leitner gemeinsam mit der Präsidentin der Wirtschaftskammer gewid­met hat in einer Studie. „Eltern orientierte Perso­nalpolitik mit Fokus auf Väter in Niederösterreich“ heißt diese Studie.

Ich glaube, dass es ganz entscheidend ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und letzt­lich für die Entscheidung für das Kind, dass diese Vereinbarkeit verbessert wird. Da haben wir eine Menge getan wenn man an die Kinderbetreuungs­plätze denkt, 12.000 in zwei Jahren, so viel wie nie zuvor. Aber es gehört auch die Väterkarenz zu. Zwei Drittel der Männer können sich das grund­sätzlich vorstellen, aber nur 4,1 Prozent tuns dann auch tatsächlich. Und daher hat das Land Nieder­österreich hier eine besondere Verantwortung als größter Arbeitgeber des Landes oder einer der größten Arbeitgeber des Landes. Wir haben da schon flexible Arbeitszeitmodelle, die Anrechnung natürlich der Karenz oder auch eine eigene Karenz Hotline.

Wir suchen oft in der Politik nach Win-Win-Si­tuationen. Hier haben wir eine doppelte Win-Win-Situation. Das heißt, vier Gruppen gewinnen mit dieser Regelung, nämlich die Väter und die Kinder. Das ist einfach gut für die Kinder, wenn auch Väter sich um die Kinder kümmern können. Und es tut den Vätern selber gut. Auch die Frauen sind ent­lastet, Herr Präsident, wenn es Männer schaffen, eine aktive Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Und letztlich profitieren auch die Arbeitgeber davon, dass sie Führungskräfte haben, die zuhören kön­nen, Kontakt herstellen, organisieren, Entscheidun­gen, alles das, was man auch im Umgang mit Kin­dern lernt, und Eigeninitiative. Also das tut auch den Männern gut. Und letztlich auch der Gesell­schaft, weil der Mut zum Kind damit wachsen kann.

Das Land Niederösterreich erfüllt mit dieser Novelle wieder einmal seine Vorbildwirkung als familienfreundlicher Arbeitgeber im Familienland Nummer 1. Und ich gehe davon aus, dass auch im Gemeindedienstrecht in einer der nächsten Sitzun­gen diese Anpassung vorzunehmen sein wird. Wir werden dem als weiteren Meilenstein für mehr Fa­milienfreundlichkeit gerne zustimmen. Danke! (Bei­fall bei der ÖVP.)




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