Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 553). Mitteilung des Einlaufes (Seite 553). Ltg. 812/A-8/44: Antrag der Abgeordneten Mag. Wilfing u a. gem



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Berichterstatter Abg. Mold (ÖVP): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag!

Ich berichte zu den Anträgen bezüglich einge­tragene Partnerschaft. Der Nationalrat hat dieses Gesetz beschlossen und dieses Bundesgesetz hat auch Auswirkungen auf zahlreiche niederösterrei­chische Landesgesetze. Daher berichte ich zu je­nen Gesetzesanträgen, die hier geändert werden sollen: Die Änderung des Gesetzes über den Un­abhängigen Verwaltungssenat im Land Nieder­österreich, die Änderung des NÖ Bezügegesetzes, die Änderung des NÖ Landesbürgerevidenzenge­setzes, die Änderung des NÖ Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetzes, die Änderung des NÖ Krankenanstaltengesetzes, die Änderung der NÖ Gemeindeordnung, die Änderung des NÖ Ge­meinde-Bezügegesetzes, die Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes, die Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, die Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstord­nung, die Änderung des NÖ Gemeinde-Vertrags­bedienstetengesetzes, die Änderung der NÖ Ge­meindebeamtengehaltsordnung, die Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes, die Änderung des NÖ Familiengesetzes, die Änderung des NÖ Sportge­setzes, die Änderung des NÖ Schulaufsichts-Aus­führungsgesetzes, die Änderung des NÖ Einsatz­opfergesetzes, die Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes, die Änderung des NÖ Grundver­kehrsgesetzes, die Änderung des NÖ Landwirt­schaftskammergesetzes, die Änderung des NÖ Jagdgesetzes, die Änderung der NÖ Jagdaus­schuss-Wahlordnung, die Änderung des NÖ Be­stattungsgesetzes, die Änderung des NÖ Heilvor­kommen- und Kurortegesetzes, die Änderung des NÖ Grundversorgungsgesetzes und die Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher.

Ich stelle daher die Anträge des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Gesetzes über den Unabhän­gigen Verwaltungssenat im Land Niederöster­reich (NÖ UVSG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Bezügegesetzes wird ge­nehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landesbürgerevidenzen­gesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetzes (NÖ IEVG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974 (NÖ KAG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes (NÖ GBezG-Novelle 2011) wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung geneh­migt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisations­gesetzes (NÖ STROG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertre­tungsgesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienst-

ordnung 1976 (GBDO-Novelle 2011) wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbe­dienstetengesetzes 1976 (GVBG-Novelle 2011) wird in der vom Ausschuss beschlos­senen Fassung genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtenge­haltsordnung 1976 (GBGO-Novelle 2011) wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Familiengesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Sportgesetzes wird ge­nehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Schulaufsichts-Aus­führungsgesetzes 1975 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Einsatzopfergesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Flurverfassungs-Landesge­setzes 1975 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Grundverkehrsgesetzes 2007 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftskammer­gesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Jagdausschuss-Wahlord­nung wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Heilvorkommen- und Kur­ortegesetzes 1978 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Grundvorsorgegesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Herr Präsident, ich ersuche, die Debatte ein­zuleiten und die Abstimmung durchzuführen.


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