Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 553). Mitteilung des Einlaufes (Seite 553). Ltg. 812/A-8/44: Antrag der Abgeordneten Mag. Wilfing u a. gem



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Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Tauchner.

Abg. Tauchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abge­ordnete!

Ich möchte die Gelegenheit nützen, und einen Resolutionsantrag einbringen (liest:)

„Resolutionsantrag

der Abgeordneten Tauchner, Lembacher u. Vladyka zur Vorlage der Landesregierung betref­fend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, LT- 863/S-2/2-2011 betreffend Fördermittel für den Blinden- und Sehbehindertenverband.

In der Sozialreferenten-Tagung vom 14. No­vember 1997 wurde festgelegt, dass die Finanzie­rung der Hörbücherei des Österreichischen Blin­den- und Sehbehindertenverbandes zu einem Drit­tel aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds und zu zwei Dritteln aus Mitteln der Länder zu erfolgen hat.

Die Aufteilung der Kosten zwischen den Län­dern ist nicht klar festgelegt. Vorrangig wäre daher, die Frage der Aufteilung der Länderanteile bei der nächsten Konferenz der Sozialreferenten zu bera­ten.

Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung die Aufteilung der Fördermittel zwischen den Ländern bei der nächs­ten Tagung der Sozialreferenten zu beraten und entsprechend den Ergebnissen mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband in Verbindung zu tre­ten.“

Ich ersuche um Unterstützung des Antrages. (Beifall bei der FPÖ.)




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