Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 553). Mitteilung des Einlaufes (Seite 553). Ltg. 812/A-8/44: Antrag der Abgeordneten Mag. Wilfing u a. gem



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Dritter Präsident Rosenmaier: Zu Wort ge­langt Herr Abgeordneter Jahrmann.

Abg. Jahrmann (SPÖ): Meine Herren Präsi­denten! Hohes Haus!

Auch ich spreche zur Anpassung des Raum­ordnungsgesetzes 1976. Neben verbaler Ergän­zungen und Ausbesserungen gibt es aus meiner Sicht drei Punkte, die bemerkenswert wären. Zum Einen betrifft sie Windkraftanlagen, und wir haben


schon gehört, dass sie auf Grund der aktuellen Er­eignisse von besonderer Bedeutung sind, bzw. eine Ausweitung dieser Energiequelle.

Die Nabenhöhe für die Messung von Windstär­ken wird hier in diesem Bereich von 70 auf 130 Meter erhöht, weil erfahrungsgemäß in diesen Hö­hen die stärksten Windbewegungen sich befinden, auch die Genehmigungsfreiheit von 10 auf 20 Kilo­watt Leistung erhöht.

Wir wissen, und ich weiß das aus persönlicher Erfahrung aus zwei Nachbargemeinden, dass die Errichtung von Windkraftanlagen nicht nur Freunde hat. Man bedient sich aller möglichen Gegenargu­mente von Vogelflug bis Eiswurf und Lautstärke. Im Endeffekt hat sich das alles nur zum Teil bewahr­heitet. Und ich denke, wer bei der erneuerbaren Energie „A“ sagt, der sollte bei den Erweiterungen oder Erleichterungen für diese Energiegewinnung nicht allzu zimperlich beim „B“ sagen sein.

Der zweite Bereich, der in diesem Punkt be­merkenswert ist, ist die Anpassung an die europäi­sche Umgebungslärmrichtlinie, die hier Ruhe Su­chenden in Siedlungsgebieten Erleichterung ihrer Belastungen verspricht. Wer sie angeregt hat, kann ich jetzt nicht sagen. Ob das Großstädter sind, die am Wochenende hier Erholung suchen oder ähnli­ches als Anlass genommen wurde, mag dahin ge­stellt sein.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang doch auf eine Widmungsart hinweisen, die bis jetzt in diesem Bereich oder in diesem Bezug vielleicht etwas zu wenig beachtet oder zu wenig angewen­det wurde.

Es gibt die so genannte Widmung von Frei­halteflächen. Und diese Freihalteflächen dienen lediglich …, es kann die Landwirtschaft sie nutzen, aber in keiner Weise dürfen hier Bauwerke oder ähnliches errichtet werden. Warum diese sozusa­gen Schutzwidmung nicht öfter verwendet wird, ist mir ein Rätsel gewesen. Wir haben mit einigen Gemeinden gesprochen und da hat sich herausge­stellt dass man dieses Mittel der Freiflächenwid­mung schon nutzen würde, allerdings schüttet man sozusagen hier das Kind mit dem Bade aus.

Zum Einen könnte man dort ohne Weiters lärmarme Lagerhallen, ähnliches errichten. Aber wenn man das kann, dann können auch im selben Bereich so genannte oder ich bezeichne es als lautstarke Tierzuchtanstalten und ähnliches im landwirtschaftlichen Bereich errichtet werden. Und das würde diesen Lärmschutz konterkarieren. Meine Anregung zu diesem Thema wäre, würde man die Möglichkeit der Widmung hier trennen in lärmarm und Lärm erzeugend, dann würde diese Freihaltezone, diese Widmung Freihaltezone si­cherlich öfter und sicherlich zum Schutz der Le­bensqualität der Anrainer genutzt werden.

Zum Thema Widmung noch eine Stellung­nahme zum Resolutionsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Waldhäusl usw. Also ich denke, dass es einmal formal nicht stimmt, dass ein Bürger nicht einen Antrag an den Gemeinderat stellen kann auf eine Umwidmung eines Grundstückes. Das gibt es bei uns tagtäglich und ich weiß das auch aus ande­ren Gemeinden.

Dieser Antrag durchläuft …, es gibt einmal eine Stellungnahme des Raumplaners, der hier involviert wird, weil man aus fachlicher Sicht hier Rat sucht. Dann kommt es in den Gemeinderat und der Ge­meinderat ist ein demokratisch gewähltes Gre­mium, daher ist dort das Spiegelbild der Bevölke­rung vertreten. Und das entscheidet demokratisch mit Mehrheit oder nicht Mehrheit, ob dieser Antrag umgesetzt wird oder nicht. Und dann wird schließ­lich noch vom Land begutachtet ob das in Ordnung geht oder nicht. Also ich denke, dass dieses Ver­fahren demokratisch ist, gut ist und sich auch in der Vergangenheit bewährt hat und aus diesen Grün­den wird meine Fraktion diesem Resolutionsantrag nicht zustimmen.

Aber zurück zum Raumordnungsgesetz. Der dritte Bereich betrifft die Beseitigung von Hindernis­sen wenn im Widmungsbereich GFB, also Grün­land erhaltenswerte Bauten, beispielsweise Wär­medämmmaßnahmen ergriffen werden sollen und diese der Widmung entgegen sprechen. Ich denke, hier ist wirklich eine sinnvolle Ergänzung des § 19 Abs.6 geschehen. Denn eines ist uns, glaube ich, allen klar: Jedes Kilowatt, das beim Verbrauch ein­gespart wird, braucht auch nicht erzeugt zu werden.

In diesem Sinne denke ich, dass diese Ergän­zung oder diese Anpassung des Raumordnungs­gesetzes ein Schritt in die richtige Richtung ist und meine Fraktion wird dem selbstverständlich zu­stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)




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