Berichterstatterin Abg. Adensamer (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Ich berichte zu Ltg. 831/D-1/5, zum Antrag der Abgeordneten Dr. Michalitsch und Findeis gem. § 34 LGO betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 zur Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten.
Hier geht es um die Abgeltung der Dienstreisen von Mitgliedern der Landesregierung, von Abgeordneten des NÖ Landtages im Auftrag des Präsidenten des NÖ Landtages, des amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich und der Gemeindeorgane, die in Hinkunft nicht mehr nach dem Reisegebührenrecht der Dienstpragmatik der Landesbeamten, sondern nach dem insoweit inhaltgleichen Reisegebührenrecht des nunmehr als Leitgesetz anzusehenden NÖ Landesbedienstetengesetzes vorgenommen werden sollen.
Ich verlese den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses zur besagten Gesetzesvorlage (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) wird genehmigt.
2. Der dem Antrag gem. § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Dr. Michalitsch und Findeis beiliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 wird genehmigt.
3. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieser Gesetzesbeschlüsse Erforderliche zu veranlassen.“
Ich komme weiters zur Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes. Ich darf hiezu festhalten, dass die Vorlagen den Abgeordneten vorliegen und werde daher sofort zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Und ich berichte daher auch zur Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes. Auch dieser Gesetzesentwurf ist in Händen der Abgeordneten. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Und somit komme ich zum 4. Bericht, zur Änderung des NÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes. Hier handelt es sich ebenfalls um die Abgeltung von Reisekosten, die analog zu meinem ersten Bericht stattfinden soll. Ich darf daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1976 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
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