Berichterstatter Abg. Ing. Haller (ÖVP): Geschätzte Präsidenten! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg. 1218/N-1/2.
Hier geht es um die Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes. Im gegenständlichen Antrag soll im Wesentlichen folgende Deregulierung beschlossen werden: Die Bewilligungspflicht für die Errichtung von künstlichen Wassersammlungen entfällt, die Bewilligungsverfahren beim Sammeln von nicht geschützten Arten wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Weiters sollen auch andere Änderungen beschlossen werden wie zum Beispiel die Bewilligungspflicht für die Entwässerung oder Anschüttung von periodisch wechselfeuchten Standorten mit im Regelfall jährlich durchgehend mehr als einem Monat offener Wasserflächen von mehr als 100 m2.
Ich bringe daher den Antrag des Umwelt-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich bitte um Diskussion und Abstimmung.
Dann zu Ltg. 1224/N-2. Das betrifft Änderung des NÖ Nationalparkgesetzes. Mit gegenständlichem Antrag soll im Wesentlichen folgende Deregulierung beschlossen werden: Das bisherige Genehmigungsverfahren zur Genehmigung des Managementplanes wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Ich komme daher zum Antrag des Umwelt-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Nationalparkgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Nationalparkgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich bitte auch hier um Diskussion und Abstimmung.
Und zum Dritten zu Ltg. 1227/H-16/1, Änderung des NÖ Höhlenschutzgesetzes. Mit gegenständlichem Antrag soll im Wesentlichen folgende Deregulierung beschlossen werden. Das bisherige Genehmigungsverfahren zur Änderung der Betriebsordnung von Schauhöhlen wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Antrag des Umwelt-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Höhlenschutzgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Höhlenschutzgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich bitte auch hier um Diskussion und Abstimmung. Danke sehr!
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