Dritter Präsident Rosenmaier: Danke dem Herrn Berichterstatter. Somit eröffne ich die Debatte. Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Sulzberger.
Abg. Sulzberger (FPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses!
Stellungnahme zu drei Gesetzen, die den Naturschutzbereich betreffen in aller Kürze. Naturschutzgesetz geben wir die Zustimmung, weil hier Klarstellungen hinsichtlich des Anwendungsbereiches der Einschränkung der Ausnahmen für Freiwillige Feuerwehr und Bundesheer geregelt wurden. Berichtigungen von Verweisen und Anpassungen auf Grund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - ist natürlich eine klare Sache und weil in diesem Gesetz auch eindeutig jetzt Konzentrationen von Zuständigkeiten geregelt wurden. Dieser Gesetzesvorlage geben wir unsere Zustimmung.
Beim Höhlenschutzgesetz handelt es sich um folgende Regelung, was auch die Richtlinie 2005/36 EG, die Anerkennung von Berufsqualifikationen für staatsangehörige EU-Länder betrifft. Und der bisherige legistische Weg der Gleichstellung von bestimmten Drittstaatangehörigen wird die EU zur Verbesserung, Umsetzung der Richtlinie 2011/98 EU, das betrifft jene Situation, die auch wir in den vorhergehenden Gesetzen schon dementsprechend abgehandelt haben. Und hier die Zustimmung nicht geben.
Bezugnehmend auf das Nationalparkgesetz trifft Ähnliches zu. Und auch hier geben wir unsere Zustimmung nicht.
Noch ergänzend zum Kollegen Grandl: Ich habe in meiner vorigen Rede in den Ausführungen das Beispiel der ergebnisorientierten Verwaltungsreform Oberösterreichs und unsere Antragstellung, Resolutionsantrag vom Juni 2010 berichtet, wo wir hier sehr dezidiert und eindeutig …, so wie wir uns eine Verwaltungsreform vorstellen, die beispielgebend schon im Laufen ist - von der ÖVP abgelehnt wurde. Und das möchte ich noch als Ergänzung hinzufügen. Danke! (Beifall bei der FPÖ.)
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