Berichterstatterin Abg. Onodi (SPÖ): Werte Präsidenten! Hohes Haus! Ich berichte zur Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, Ltg. 1217/S-2/4.
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll folgenden Beitrag zur Verwaltungsreform in Niederösterreich leisten. Und dieser Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen auch folgende Vorschläge: Neuordnung der sozialbehördlichen Bewilligungstatbestände und des Bewilligungsverfahrens für Sozialhilfeeinrichtungen. Dann Reduktion der Anzahl an Bewilligungsverfahren von zwei Bewilligungsverfahren auf ein Bewilligungsverfahren. Dann die Verankerung von gesetzlichen Grundlagen für ein vereinfachtes Anzeigeverfahren. Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger von 26 Landesträgern auf einen Landesträger. Dann die Übertragung der Zuständigkeit für die Bewilligung von Pflegeplätzen und Pflegeeinheiten auf die Landesregierung. Weiters Verankerung von gesetzlichen Strafbestimmungen und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Bewilligungstatbestände und –verfahren. Und dann zum Abschluss noch die Installierung eines Beschwerdemanagements bei der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, die zu deren Betreuung bestimmt sind.
(Präsident Ing. Penz übernimmt den Vorsitz.)
Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖ SHG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Weiters darf ich auch berichten zu Ltg. 1240/A-1/98. Und zwar zum Antrag Änderung des NÖ Sozialbetreuungsberufegesetzes 2007. Die Richtlinie 2005/36 EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, die einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen als den indem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben.
Die Umsetzung der Richtlinie 2011/98 EU in das NÖ Landesrecht soll zum Anlass genommen werden, den bisherigen legistischen Weg der Gleichstellung von Drittstaatangehörigen mit EU-Bürgern zu verbessern. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der dem Antrag der Abgeordneten Erber, Vladyka u.a. beiliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Sozialbetreuungsberufegesetzes 2007 (NÖ SBBG 2007) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche, in die Debatte einzugehen und die Abstimmung durchzuführen.
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