Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Berichterstatterin Abg. Onodi (SPÖ): Werte Präsidenten! Hohes Haus! Ich berichte zur Ände­rung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, Ltg. 1217/S-2/4.

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll folgen­den Beitrag zur Verwaltungsreform in Niederöster­reich leisten. Und dieser Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen auch folgende Vorschläge: Neu­ordnung der sozialbehördlichen Bewilligungstatbe­stände und des Bewilligungsverfahrens für Sozial­hilfeeinrichtungen. Dann Reduktion der Anzahl an Bewilligungsverfahren von zwei Bewilligungsverfah­ren auf ein Bewilligungsverfahren. Dann die Veran­kerung von gesetzlichen Grundlagen für ein ver­einfachtes Anzeigeverfahren. Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger von 26 Landesträgern auf einen Landesträger. Dann die Übertragung der Zuständigkeit für die Bewilligung von Pflegeplätzen und Pflegeeinheiten auf die Landesregierung. Weiters Verankerung von gesetzlichen Strafbe­stimmungen und Übergangsregelungen im Zu­sammenhang mit der Neuordnung der Bewilli­gungstatbestände und –verfahren. Und dann zum Abschluss noch die Installierung eines Beschwer­demanagements bei der NÖ Patienten- und Pfle­geanwaltschaft zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, die zu deren Betreuung bestimmt sind.



(Präsident Ing. Penz übernimmt den Vorsitz.)

Ich stelle daher den Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖ SHG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Weiters darf ich auch berichten zu Ltg. 1240/A-1/98. Und zwar zum Antrag Änderung des NÖ So­zialbetreuungsberufegesetzes 2007. Die Richtlinie 2005/36 EG über die Anerkennung von Berufsqua­lifikationen regelt die Anerkennung von Berufsqua­lifikationen für Staatsangehörige eines EU-Mitglied­staates, die einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen als den in­dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben.

Die Umsetzung der Richtlinie 2011/98 EU in das NÖ Landesrecht soll zum Anlass genommen werden, den bisherigen legistischen Weg der Gleichstellung von Drittstaatangehörigen mit EU-Bürgern zu verbessern. Ich stelle daher den Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der dem Antrag der Abgeordneten Erber, Vladyka u.a. beiliegende Gesetzentwurf be­treffend Änderung des NÖ Sozialbetreuungs­berufegesetzes 2007 (NÖ SBBG 2007) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche, in die Debatte einzugehen und die Abstimmung durchzuführen.


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