Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Präsident Ing. Penz: Ich eröffne die Debatte und erteile Herrn Abgeordneten Tauchner das Wort.

Abg. Tauchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

Mit dem nun vorliegenden Text zur Gesetzes­änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes wird auch einer langjährigen Forderung der FPÖ auf Reform der Verwaltung in zumindest Teilbereichen nachge­kommen. Das sehen wir mit Freude und als Bestä­tigung unserer Anliegen und werden deshalb die­sem Antrag die Zustimmung geben.

Anders sieht es jedoch bei den geplanten Än­derungen des NÖ Sozialbetreuungsberufegesetzes aus. Wir Freiheitlichen stehen den Sozialbetreu­ungsberufen positiv gegenüber und wissen auch, dass der Bedarf immer größer wird und wir immer mehr gut ausgebildetes Personal in diesem Bereich benötigen.

Menschen, welche Betreuung benötigen haben jedoch auch das Recht darauf, von Menschen mit fachgerechter Ausbildung betreut zu werden. Und deshalb wehren wir uns, dass mit diesem Geset­zesbeschluss eine EU-Konformität übernommen wird, wodurch in Zukunft Personen aus Drittstaaten, ohne dass diese bestimmten Drittländer im Antrag auch nur genannt werden, hier tätig werden kön­nen.

Auf Grund dieses Regelwerkes können wir auch nicht kontrollieren, ob die Ausbildung dieser Personen unseren Standards entspricht. Gefälsch­tes Zeugnis schon um 50 Euro, Kriminelle verkau­fen Papiere für Pflege, so übertitelte die „Kronen Zeitung“ einen Artikel in einer ihrer letzten Sonn­tagsausgaben. Ich meine, mehr braucht man zu so einem Artikel nicht zu sagen. Die Überschrift spricht für sich und wir wissen nicht, wie viele von solchen gefälschten Papieren schon im Lande unterwegs sind.

Viele Frauen und Männer aus Niederösterreich suchen Arbeit in Sozialbetreuungsberufen. Den­noch stehen wir heute hier und debattieren über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Zeug­nissen aus bestimmten Drittländern. Schließlich weiß man einerseits wie die Ausbildungsstandards bestimmter Drittländer aussehen und was sie wert sind im Vergleich mit unseren Ausbildungspara­metern. Andererseits weiß man wieder nicht, ob sie tatsächlich echt sind, die uns vorgelegten Berufs­qualifikationspapiere.

Was also tun wir nun? Dem Gebot der EU Folge leisten und alles was ein Qualifikationspapier

herumzeigt arbeiten lassen und eine damit verbun­dene Daueraufenthaltsgenehmigung verfassen? Wenn diese Änderung des Sozialbetreuungsberu­fegesetzes heute beschlossen wird, ist das sicher kein Beitrag zur Stärkung der in Niederösterreich tätigen Personen welche in Sozialbetreuungsberu­fen bei uns ausgebildet wurden und hier tätig sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dank der äußerst begrüßenswerten Fähigkeiten unserer Mediziner und unserer super Pflegeeinrichtungen werden die Bürger bei uns immer älter und brau­chen auch die entsprechende Pflege. Was wir aber auch wissen ist, dass wir unsere Bürger schützen müssen. Schützen vor eventuell unqualifizierten Personen, welche unsere pflegebedürftigen Men­schen mit unqualifizierten Kenntnissen gefährden oder diesen sogar Schaden zufügen können. Das zu verhindern, das ist unsere Intention und unsere Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Im Interesse unserer sehr gut ausgebildeten Frauen und Männer werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)




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