Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Balber.

Abg. Balber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hoher Landtag!

Wie schon berichtet wurde, ist für das Land Niederösterreich seit Jahren die Verwaltungsreform ein zentrales Anliegen. Diese Reformmaßnahmen enthalten vor allem effizienzsteigernde und kosten­senkende Maßnahmen im Bereich der Verwal­tungsabläufe und Verwaltungsorganisationen, des Personalwesens.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll folgenden Beitrag der Verwaltungsreform für Niederösterreich leisten: Derzeit benötigen Bewilligungswerber so­wohl für die Einrichtung als auch für den Betrieb einer Sozialhilfeeinrichtung je eine eigene sozialbe­hördliche Bewilligung für die Errichtung und für den Betrieb. Weiters besteht eine zersplitterte Struktur hinsichtlich der für die Bewilligungsverfahren zu­ständigen Entscheidungsträger.

Die Bewilligungsverfahren werden derzeit von 26 Landesträgern, Bezirksverwaltungsbehörden und Landesregierung abgewickelt. Eine Neuord­nung der sozialbehördlichen Bewilligungsverfahren sowie eine Reduktion der Entscheidungsträger werden hier wirklich als notwendige Schritte in einer Verwaltungsreform angesehen.

Die Reduktion der Anzahl der Bewilligungs­verfahren von zwei Verfahren auf eines ist wirklich eine notwendige Sache. Und als Hauptziel soll künftig diese eine Bewilligung dann erfolgen. Bei uns selbst ist in unserer Gemeinde eine Pflegeein­richtung und das Pflegepersonal unternimmt natür­lich hier gewaltige Anstrengungen um diese Pflege dementsprechend durchführen zu können. Ich habe hier keine Bedenken wenn auch ausländische Hilfskräfte hier mitarbeiten. Wir brauchen entspre­chend ausgebildetes Pflegepersonal in ausreichen­der Menge zur Verfügung, damit wir allen Anforde­rungen gerecht werden.

Dass hier von der NÖ Patienten- und Pflege­anwaltschaft ein Beschwerdemanagement instal­liert werden soll, das wirklich über jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in den Ein­richtungen für Menschen mit besonderen Bedürf­nissen schauen und reagieren können, ist eine Notwendigkeit, damit wirklich alles mit ordentlichen Dingen zugeht.

Ich kann auch nur wirklich Danke sagen an alle, die in dieser Pflege tätig sind. Es ist nicht im­mer ganz leicht, bei Demenzkranken hier auch entsprechende Entscheidungen treffen zu können, war die Aussage, die getroffen wurde. Und wie gesagt, ich besuche sehr oft unser Seniorenheim, ob die wirklich reell zu bewerten ist, ob man etwas zu essen bekommen hat, ob dementsprechend auch die Behandlung war. Diese Patienten- und Pflegeanwaltschaft hat sicher kein leichtes Los.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die notwen­dige Verwaltungsreform, diese Abläufe, die wir heute hier beschließen, ist eine gewaltige Aktion unseres Landeshauptmannes, unserer Regierung und des Landtags. Wir klopfen keine Sprüche, son­dern wir setzen wirklich Reformen um. Und in die­sem Sinne darf ich mich auch bei allen bedanken, die sich in der Pflege einsetzen, die hier Tag und Nacht für unsere Mitmenschen zur Verfügung ste­hen. Danke schön! (Beifall bei der ÖVP.)




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