Berichterstatter Abg. Findeis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf heute zum Geschäftsstück Ltg. 1200/B-5/21, Bericht des Rechnungshofes über die Finanzierung der Landeslehrer berichten.
Die Besoldungskosten des Bundes für die Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen betrugen für das Schuljahr 2009/10 rund 3,35 Milliarden Euro. Die Kostensteigerung im überprüften Zeitraum des Schuljahres 2006/2007 bis 2009/2010 war enorm. 10 Prozent bei den allgemein bildenden Pflichtschulen, 21 Prozent bei den berufsbildenden Pflichtschulen.
An den allgemein bildenden Pflichtschulen verdoppeln sich die Stellenplanüberschreitungen im
überprüften Zeitraum von 1.039 auf 2.063 Planstellen. An den berufsbildenden Pflichtschulen kam es bislang ausschließlich zu Stellenplanunterschreitungen. Die fehlende Übereinstimmung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung verursachte Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand.
Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes über Finanzierung der Landeslehrer (Reihe Niederösterreich 2012/2) wird zur Kenntnis genommen.“
Weiters berichte ich zu Ltg. 1152/B-5/20, Bericht des Rechnungshofes über Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer. In Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und in Wien bestand ein umfangreiches wirtschaftsbezogenes Förderungssystem für kleinere und mittlere Unternehmen, das durch eine Vielzahl von Einrichtungen, Instrumenten und Regulativen gekennzeichnet war und sich einer wirkungsorientierten ökonomischen Analyse weitgehend entzog.
Zum Anti-Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung für Straßen- und Bahnvorhaben: Die überprüften öffentlichen Bauherren setzten ihre Maßnahmen zur Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche der Auftragsnehmer bei den überprüften Bauprojekten zum Teil mangelhaft um. Bei diesen Projekten führte dies zu finanziellen Nachteilen für die betroffenen Bauherren von insgesamt rund 620.000 Euro. Vor allem die bauherrenseitige Prüfung und Abwicklung von Zusatzangeboten und -aufträgen sowie damit zusammenhängende Mehrkostenforderungen der Auftragnehmer wies Schwächen auf. Wiewohl die Bedeutung der Korruptionsprävention den Bauherren weithin bewusst war, bestand auf Maßnahmenebene in einigen Fällen noch Verbesserungspotenzial.
Auch über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol darf ich berichten. Das primäre Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, bis zum Jahr 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Fließgewässer zu erreichen, wird nach dem Zeitplan des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2009 und dem aktuellen Stand der Umsetzungsaktivitäten nicht realisierbar sein.
64 Prozent der österreichischen Fließgewässer entsprachen im Jahr 2009 nicht den Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Die Sanierung von 77 Prozent der Fließgewässer war für die letztmögliche Planungsperiode von 2022 bis 2027 vorgesehen.
Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes über Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer; Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung bei Straßen– und Bahnbauvorhaben; Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol (Reihe Niederösterreich 2012/1) wird zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte weiters zu Ltg. 1245/B-1, Bericht des Rechnungshof-Ausschusses Nr. 13 der XVII. Gesetzgebungsperiode, Sammelbericht. Erstens Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken. Der Landesrechnungshof überprüfte den Datenschutz und die Informationssicherheit bei der NÖ Landeskliniken Holding. Dazu wurden 10 niederösterreichische Landeskliniken, je zwei pro Region, ausgewählt. Ziel war, weitere Möglichkeiten zur Vereinheitlichung der Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Verbesserungen für die Personalplanung aufzuzeigen. Außerdem sollten allfällige Sicherheitslücken erkannt und Vorschläge zur Behebung erarbeitet werden. In ihrer Stellungnahme sagte die NÖ Landesregierung die Umsetzung aller 16 Empfehlungen zu.
In der NÖ Landeskliniken Holding werden demnach eine unternehmensweite Risikoanalyse und eine umfassende Sicherheitspolitik etabliert. Außerdem wird die heterogene IKT-Landschaft schrittweise weiter konsolidiert.
Erhebliche Einsparungen konnten demnach bereits bei den Lizenzmodellen realisiert werden.
Zweitens: Das Landesklinikum Krems, Nachkontrolle. Die Nachkontrolle zum Bericht „Landesklinikum Krems“ ergab, dass 20 der 24 Empfehlungen ganz oder teilweise umgesetzt wurden. Insgesamt lag ein Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent vor. Der für die Planung der Gesundheitsversorgung in Niederösterreich erforderliche Regionale Strukturplan Gesundheit wurde Ende 2010 be-
schlossen. Ein Landeskrankenanstaltenplan lag noch nicht vor. Die Neusystemisierung des Bettenstandes im Landesklinikum Krems erfolgte im Juli 2011.
Drittens: NÖ Straßenverwaltung, Straßenbetriebe, Winterdienst, Nachkontrolle. Die Nachkontrolle zum Bericht 12/2009 „NÖ Straßenverwaltung, Straßenbetrieb, Winterdienst“, ergab, dass von den 18 Empfehlungen des Landesrechnungshofes 13 Empfehlungen ganz oder großteils und 5 Empfehlungen nicht oder noch nicht umgesetzt wurden.
Mit einem Umsetzungsgrad von rund 70 Prozent wurden bereits wichtige Verbesserungen sowie Minderausgaben bei Beifahrerstunden von 100.000 Euro erreicht, wobei auch Einsparungen durch die Einbindung der Brückenmeistereien erfolgten bzw. untersucht wurden.
Viertens: New Public Management, Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung, Nachkontrolle. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt überwiegend durch das Projekt „NÖ Leistungskatalog“, welches Anfang 2011 startete, jedoch wegen seines Umfanges noch nicht abgeschlossen war. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet eine zügige Umsetzung des Projekts „NÖ Leistungskatalog“, das an die bisherigen Effizienzprojekte des Landes anschließt.
Fünftens: Donau Schiffsstationen GmbH. Der Landesrechnungshof überprüfte die Beteiligung des Landes Niederösterreich an der Donau Schiffsstationen GmbH und die Gebarung dieser Gesellschaft im Jahr 2010. Ein damit erstmals die vom NÖ Landtag am 19. November 2009 geschaffene Prüfungsbefugnis für Unternehmungen war, die das Land Niederösterreich im Sinn der NÖ Landesverfassung tatsächlich beherrscht. Im Bereich des Landes Niederösterreich umfasste die Überprüfung die Jahre 1999 bis 2010. In diesem Zeitraum standen den investierten Ausgaben des Landes Niederösterreich von 6,15 Millionen Euro Einnahmen rund 3,71 Millionen Euro gegenüber.
Die NÖ Landesregierung und die Donau Schiffsstationen GmbH sagt in ihren Stellungnahmen vom 13. März 2012 und vom 28. Februar 2012 großteils zu, die 21 Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen.
Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die Berichte des NÖ Landesrechnungshofes werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, dass den in diesen Berichten dargelegten Auffassungen des Rechnungshof-Ausschusses entsprochen wird.“
Ich bitte, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
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