Zweiter Präsident Mag. Heuras: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Königsberger.
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
Ich kann die Wortmeldung der Frau Kollegin Petrovic sehr gut nachvollziehen. Ich komm ein bisschen zu den Zahlen. Im Jahr 2010 betrug der Aktenanfall 4.695 Neuverfahren. Das war ein bisschen weniger als 2009. Bei den erledigten Fällen wurden um 273 mehr abgeschlossen als 2009.
Hier übt der UVS dahingehend Kritik, dass oftmals die Beweisaufnahmen in der Erstinstanz mangelhaft sind. Und es muss dann im Berufungsverfahren beim UVS nochmals erhoben werden. Würde das vorher schon gemacht oder besser gemacht, würden viele Verfahren gar nicht anfallen oder sie könnten zumindest schneller zu einem Abschluss kommen.
Kritik übt der UVS auch wieder an der Erhebung bei ausländischen Lenkern, vor allem auch in Deutschland, dass dort eben die verhängten Strafen nicht vollstreckt werden können. Wir haben ja dazu bereits im Juni vorigen Jahres einen Antrag hier im Landtag gestellt, der auch einstimmig beschlossen wurde, dass die Verfolgung von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandsbezug besser gesetzlich geregelt wird.
Ein großes Problem sieht der UVS auch beim Fristenlauf bei der Aufhebung von Schubhaft bei Fremden. Da haben die Höchstgerichte die Freilassung von Fremden eben dahingehend verschärft, dass eine Entlassung aus der Schubhaft sofort nach einer dementsprechenden Bescheidverkündung des Asylgerichtshofes erfolgen muss. Das wird in der Praxis oft nicht möglich sein oder auch nicht gemacht werden, da die Bescheide auch in der Nacht erlassen werden und dann die Fremdenpolizei erst am Morgen davon erfährt. Das ist laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig, führt dann zur Beschwerde und hat dem Steuerzahler im Berichtszeitraum doch 50.000 Euro an Entschädigung für die Asylwerber gekostet. Auch hier würde ich mir wünschen, dass da klarere gesetzliche Vorgaben zur Vermeidung dieser Probleme entstehen sollen.
Kurz noch zum Jahr 2011. Da war dann ein sehr großer Aktenanfall: 5.833 neue Verfahren. Eine Mehrbelastung um 1.138 Verfahren gegenüber dem Jahr 2010. 101 Verfahren konnten mehr abgeschlossen werden als 2010. Und da berichtet auch der UVS, dass er sämtliche Optimierungsverfahren bereits ausgeschöpft hat und der Anstieg der Neuverfahren, der ist halt wirklich gewaltig. Und da sieht eben auch der UVS die Möglichkeit der weiteren Reduktion der Verfahrensdauer nur wenn dementsprechende personelle Ressourcen passieren.
Wir werden den beiden Berichten unsere Zustimmung geben. Danke! (Beifall bei der FPÖ.)
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