Zweiter Präsident Mag. Heuras: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses, Ltg. 1230/B-34/4, UVS-Bericht 2010, Tätigkeitsbericht:) Das ist einstimmig angenommen.
(Nach Abstimmung über den Antrag Ltg. 1231/B-34/5, UVS-Bericht 2011:) Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist die Behandlung des Dringlichkeitsantrages der Abgeordneten Moser u.a. betreffend Transparenzregelungen und Parteienförderung, Ltg. 1250/A-1/103. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Moser als erstunterfertigten Antragsteller, die Dringlichkeit des Antrages zu begründen.
Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses!
Ich darf den Dringlichkeitsantrag gemäß § 33 der Landesgeschäftsordnung entsprechend begründen. Es geht in diesem Dringlichkeitsantrag darum, dass so, bezogen auf die Bundesregelung, der Bund in den letzten Monaten sich in der Regierung insgesamt sehr intensiv damit befasst hat, Transparenzregelungen auch im Zusammenhang mit Parteienförderung zu erstellen. Und es ist sehr zeitnahe, nämlich gestern, eine gemeinsame Einigung zustande gekommen. Es ist daher wichtig, dass diese Einigung, die zustande gekommen ist, nicht auf der Bundesebene gültig ist, sondern auch über die Länder umgesetzt wird. Der Herr Landeshauptmann und die Landeshauptleute insgesamt haben sich hier als Ländervertreter sehr intensiv in die Diskussion eingebracht. Und es ist letztendlich dieses Ergebnis zustande gekommen.
Wir treten dafür ein, dass es wichtig ist, hier sehr rasch auch im Landtag von Niederösterreich diese Umsetzungsmaßnahmen vorzunehmen. Und ich denke, damit ist diese Begründung der Dringlichkeit gegeben.
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