Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Zweiter Präsident Mag. Heuras: Die Redner­liste ist erschöpft. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen daher zur Abstim­mung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses, Ltg. 1230/B-34/4, UVS-Bericht 2010, Tätigkeitsbe­richt:) Das ist einstimmig angenommen.

(Nach Abstimmung über den Antrag Ltg. 1231/B-34/5, UVS-Bericht 2011:) Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungs­punkt, das ist die Behandlung des Dringlichkeitsan­trages der Abgeordneten Moser u.a. betreffend Transparenzregelungen und Parteienförderung, Ltg. 1250/A-1/103. Ich ersuche Herrn Abgeordne­ten Moser als erstunterfertigten Antragsteller, die Dringlichkeit des Antrages zu begründen.



Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses!

Ich darf den Dringlichkeitsantrag gemäß § 33 der Landesgeschäftsordnung entsprechend be­gründen. Es geht in diesem Dringlichkeitsantrag darum, dass so, bezogen auf die Bundesregelung, der Bund in den letzten Monaten sich in der Regie­rung insgesamt sehr intensiv damit befasst hat, Transparenzregelungen auch im Zusammenhang mit Parteienförderung zu erstellen. Und es ist sehr zeitnahe, nämlich gestern, eine gemeinsame Eini­gung zustande gekommen. Es ist daher wichtig, dass diese Einigung, die zustande gekommen ist, nicht auf der Bundesebene gültig ist, sondern auch über die Länder umgesetzt wird. Der Herr Landes­hauptmann und die Landeshauptleute insgesamt haben sich hier als Ländervertreter sehr intensiv in die Diskussion eingebracht. Und es ist letztendlich dieses Ergebnis zustande gekommen.

Wir treten dafür ein, dass es wichtig ist, hier sehr rasch auch im Landtag von Niederösterreich diese Umsetzungsmaßnahmen vorzunehmen. Und ich denke, damit ist diese Begründung der Dring­lichkeit gegeben.


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