Zweiter Präsident Mag. Heuras: Danke für die Antragstellung und den Bericht. Ich eröffne die Debatte mit dem Abgeordneten Sulzberger.
Abg. Sulzberger (FPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses!
Ich berichte zur Änderung des NÖ Kulturflächenschutzgesetzes 2007. Ich denke, dass das eine höchst notwendige Sache ist. Weil es geht ja hier um den § 4, der zwar ein absolutes Verbot der Kulturumwandlung auf Offenlandflächen normiert hat, wobei aber trotzdem hier im § 2 Schlupflöcher enthalten sind, die dann angewandt werden, wenn zu einer gewidmeten Oberlandfläche eine Grundfläche angrenzt, wo bereits eine Kulturumwandlung erfolgt ist bzw. wenn forstwirtschaftliche Vorschriften daran anhängig sind.
Mit dieser Gesetzesänderung soll natürlich hier Klarheit geschaffen werden, dass sozusagen ein generelles Verbot dann tragend wird. Es ist insofern notwendig, weil wir wissen ja alle, dass vor allem im ländlichen Raum und auch im Waldviertel oben es schon Probleme gibt, wo Aufforstungsflächen zunehmend an die Siedlungen heran kommen und diesbezüglich auch, wie wir es in Sallingberg … Vor einigen Jahren wollten wir das Projekt Festlegung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen …, das leider sozusagen vorläufig einmal ad acta gelegt wurde. Das aber trotzdem für den Fortbestand der landwirtschaftlichen Produktionsflächen schon von Wichtigkeit ist.
Und dass jetzt eine eindeutige Regelung zustande kommt, wo generell ein absolutes Verbot anhängig ist und mit der neuen Gesetzesänderung auch dann wirksam wird.
Es gibt des weiteren nichts mehr zu sagen und ich denke, dass dieses Gesetz unsere freudige Zustimmung findet. Danke! (Beifall bei der FPÖ, ÖVP und SPÖ.)
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